Leistungen aus einem Schutzbrief in Anspruch nehmen

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  • Hallo Kollegen,




    ich habe bereits seit einigen Jahren Versicherungsverträge inklusive einer sogenannten Schutzbrief-Funktion.


    Gottseidank war ich bisher auch noch nie in der misslichen Lage, entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen.


    Offen gestanden, wüßte ich auch nicht, wie genau dann vorzugehen ist.


    Ich war bisher beim Versicherer A. Habe dort mal alle Vertragsunterlagen durchgesehen und keine entsprechenden Hinweise gefunden.


    Mit Übernahme des Trailhawk ist Versicherer A jedoch Geschichte und ich wechsele zu Versicherer B. Von diesem habe ich bisher noch nichts an Papier bekommen. Eine Nachfrage wg. der Schutzbriefleistung ist aktuell noch nicht beantwortet.


    Laienhaft stelle ich es mir so vor, dass ich im Falle einer Panne doch sicherlich eine bestimmte Nummer anrufen muß und man mir dann eine Pannenhilfe (vermutlich irgendein Vertragspartner des Versicherers) vorbeischickt.


    Oder ist es vielleicht so, dass ich mich selbst um einen "geeigneten Pannenhelfer" kümmern muß, von dem ich dann eine Rechnung bekomme, die ich dann mit meinem Versicherer abrechnen muß.


    Wie läuft das?

  • Hi Frank,


    was Du im Einzelfall tun musst, sollte aus den Unterlagen hervorgehen. Manche Versicherungen schränken Deine Werkstattwahl ein, weil sie irgendwelche Rahmenverträge mit bestimmten Werkstätten geschlossen haben. Da solltest Du Dich schlau machen. In jedem Fall ist es ratsam, VOR der Beauftragung irgendwelcher Reparaturen oder Abschleppwagen oder sonstwas bei der Versicherung den Schaden zu melden und das ok einzuholen.


    Aber solange Du Garantie hast, hast Du auch die Mobilitätsgarantie von Jeep. Daher würde ich immer erst mal bei Jeep anrufen.


    Grüße
    Peter

  • Ja, da hat Peter Recht. Der Opel unserer einen Tochter musste unlängst unfallbedingt repariert werden. Meine Frau hat das über die Auto-Versicherung gemanagt, wo ihr eigener Wagen auch versichert ist und sie bisher nur gute Erfahrungen mit kostenlosem Ersatzwagen, Hol- und Bringservice des eigenen Autos usw. gemacht hatte; allerdings in einer freien Vertragswerkstatt der Versicherung.
    Gesagt getan, alles lief bestens. Nur im Nachhinein, bei der nächsten Inspektion, hat Opel gehuft, da sich das Auto noch in Garantie befindet. Wie das rechtlich zu bewerten ist vermag ich nicht zu beurteilen, aber es gemahnt beim nächsten Mal zu erhöhter Vorsicht, solange man noch Garantie hat.


    Zweites Beispiel: Leasingfahrzeug. Mein letzter BMW hatte einen Parkdätscher an der vorderen Stoßstange. Smart Repairangebot: Max. 500 € inkl. Gesamtaufbereitung für die Rückgabe.
    Man hat mich aber darauf hingewiesen, dass die BMW-Bank diese Reparatur freigeben muss - was sie natürlich NICHT getan hat. Die Reparatur in der vorgeschriebenen BMW-Werke hat dann 1.750.-- € gekostet. Gottseidank hat das die Versicherung meines AG gezahlt, da der Dätscher anlässlich eine Dienstfahrt passiert ist, aber hier wurde richtig Geld verbrannt, um die Kohle ja im eigenen Konzern zu halten.


    Recht haben und Recht bekommen - Versicherung haben und Leistung bekommen, sind immer zwei Paar Schuhe, die es sorgsam anzuprobieren gilt, bevor man einen Marathonlauf beginnt.


    Schöne Grüße
    Chief

    2015er Cherokee Limited, Vollausstattung, PRIVAT VERKAUFT am 7.11.2021!
    Ich war immer top-zufrieden mit unserem Indianer und bin ausschließlich aus Vernunftsgründen (extrem viele Kurzstrecken) auf ein 4-WD-E-Mobil umgestiegen, zumal ich nur Euro V hatte und nicht mehr in jede größere Stadt fahren durfte.


    Unser Neuer: Škoda Enyaq iV 80x Sportline (Voll-Elektrisch mit 4WD, 265 PS)
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