Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung???

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Feiertag?
  • Nein im Vertrag direkt nicht. ich habe aber vor Unterzeichnung des Vertrages/der Bestellung schriftlich per Mail nachgefragt, bezüglich Einstellungen des Systems, sowie des Navi`s auf deutsch. Und fragte noch, ob ich anderes Kartenmaterial o.ä. benötige (da schwedische EU Ausführung)
    dies wurde mir schriftlich verneint, also dass ich nix extra benötige und dass alles eingestellt wird


    wurde aber von Seiten des Gerichts anders dargelegt. Obwohl wir es darüber in der Verhandlung hatten, so steht es auch im Protokoll.


    Absolut gar nix wird von MY 18 bzw MY 19 erwähnt. Auch das wurde ja angezeigt, da uns das Auto mit einer TZ verkauft wurde.
    Was eine TZ ist, gibt es ja schon Urteile und unser Auto ist definitiv älter als 12 Monate. Aber davon steht weder was im Protokoll noch im Beschluss.
    Auch das Beweisstück von Jeep bezüglich Navi wurde nicht berücksichtigt........

  • Post 100 Auszug:
    ..damit könnte man sie kriegen... 8o


    102 Post von gutgemeinten Rechtsvorstellungen,
    Wieviel Kristallkugen gingen kaputt...
    Alle Rechtsgelehrten des Forums erteilten Weise Ratschläge..


    In Post 99 dann die Offenbarung das das Gericht es so oder so sieht,


    Und in Post 100 wird so gepostet als ob
    „ Mann sie kriegen könnte „


    , das das Gericht nur halbherzig , uninformiert und völlig unwissend argumentiert......


    Ob das nun aus Sicht des postenden Zutrifft, ob der Frdl. Unwissend, clever, abgebrüht oder Glück hatte ist unerheblich.


    Post 99 ist Aussage und fettisch.


    Wie war das nochmal ?:
    Vor Gericht ist man wie auf hoher See &&&&&&&&&....

  • wanderer: Nun weiß ich nicht, was genau du zum Ausdruck bringen willst, aber so eine rechtliche Einschätzung hängt auch von den gegebenen Informationen ab. Mir z.B. war nicht bekannt, dass es in der Produktbeschreibung hieß: "Navigation in Verbindung mit einem freigegebenen Mobiltelefon (Smartphone)". Das wäre für mich ein klarer Hinweis gewesen, eine Klage nicht zu empfehlen...

  • Ich denke, ihm geht es um vollmundig vorbestimmten Urteile, teils noch bevor die Klage überhaupt eingereicht wurde. Wie man nun sieht, so bedauerlich es für die betroffene nun ist, das war alles nichts wert. Den Ball flacher zu halten, wie des öfteren mal eingeworfen, wäre der vernünftigere Weg gewesen.

  • Es wird rein nach Faktenlage das vorgetragene und geforderte bewertet, und wenn das Gericht es als bewiesen ansieht, dass ein echtes Navigationsgerät vereinbart war, und das Gericht das Car Play nicht als solches bewertet, wird es Rückabwicklung geben.

    Post 100 Auszug:
    ..damit könnte man sie kriegen... 8o


    102 Post von gutgemeinten Rechtsvorstellungen,
    Wieviel Kristallkugen gingen kaputt...
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    ich weiss ehrlich gesagt nicht was du uns damit sagen willst....es ist genau das reingetreten was ich oben beschrieben habe....

  • Da hast du natürlich Recht, Toy4ever, ich bleibe aber dabei, dass rechtliche Einschätzungen (auch) deshalb nichts wert sind, wenn mitunter entscheidungserhebliche "Kleinigkeiten" in der Sachverhaltsdarstellung "unterschlagen" werden. Da ist schon so manche Klage verlorengegangen, weil der Mandant dem Anwalt Umstände/Fakten nicht mitgeteilt hat.

  • Ich denke, ihm geht es um vollmundig vorbestimmten Urteile, teils noch bevor die Klage überhaupt eingereicht wurde. Wie man nun sieht, so bedauerlich es für die betroffene nun ist, das war alles nichts wert. Den Ball flacher zu halten, wie des öfteren mal eingeworfen, wäre der vernünftigere Weg gewesen.

    Also keiner hat hier ein Urteil vorweggenommen....


    Und dass du gerne den "Ball flach halten möchtest", also möglichst keine Diskussionen aufkommen lassen , kann man bei deinen Kommentaren hier im Forum immer wieder lesen....ich frage mich allerdings wozu ein Forum da ist, und warum sich Leute dann überhaupt noch äußern bzw. Fragen stellen sollten.

  • Na ja, dass das jetzt wieder auf persönlicher Ebene ausgetragen wird, war zu erwarten. Aus dem Grund klinke ich mich mich hier aus und rate einfach nochmal dazu, den Ball flach zu halten.

  • Was macht jetzt dein Anwalt? Ein Urteil ist ja nicht ergangen, d.h ihr könntet noch Beweise (wenn vorhanden) nachreichen.

  • wanderer: Nun weiß ich nicht, was genau du zum Ausdruck bringen willst, aber so eine rechtliche Einschätzung hängt auch von den gegebenen Informationen ab. Mir z.B. war nicht bekannt, dass es in der Produktbeschreibung hieß: "Navigation in Verbindung mit einem freigegebenen Mobiltelefon (Smartphone)". Das wäre für mich ein klarer Hinweis gewesen, eine Klage nicht zu empfehlen...

    diese Information erhielt ich erst nachdem ich das Auto bereits hatte.
    In den Unterlagen zum Kaufvertrag stand dieser Satz nirgends.

  • Da hast du natürlich Recht, Toy4ever, ich bleibe aber dabei, dass rechtliche Einschätzungen (auch) deshalb nichts wert sind, wenn mitunter entscheidungserhebliche "Kleinigkeiten" in der Sachverhaltsdarstellung "unterschlagen" werden. Da ist schon so manche Klage verlorengegangen, weil der Mandant dem Anwalt Umstände/Fakten nicht mitgeteilt hat.

    unterschlagen habe ich nix.

  • Und wenn eine Revision zugelassen wird, sowieso. Diese Chance, sollte sie sich bieten, würde ich nutzen.

    Also bei solch einer Ansage, sage ich klar dagegen: Liebe CoMaMi mach es nicht, es wird nichts bringen. Es wird dir nur Nerven und evtl. Geld kosten ohne einen nennenswerten Erfolg. Auch die üblichen "Vergleiche" sind so gut wie nie zufriedenstellend.


    Kauf dir ein gutes Klebepad und eine stabile Smartphone Halterung und der ganze Ärger wird bald vergessen sein. Die meisten (überteuerten) eingebauten Navis sind eh hoffnungslos veraltet und das nicht nur bei Jepp. Wenn du sowas nicht hast, hast du echt nichts verpasst.


    Wünsche dir gute und entspannte Fahrt.

  • es kann doch aber nicht OK sein, dem Kunden nach dem Kauf zu sagen: "Oh ups, da fehlt ein Teil der Beschreibung. Das funktioniert nur wenn..."


    wenn jetzt die Sitzheizung fehlen würde, dann könnten die sagen: " Sie brauchen nur eine Heizdecke drauf zu machen, dann haben Sie eine Sitzheizung..."


    Sorry, aber sowas ist für mich nicht nachvollziehbar

  • Guten Morgen,


    wollte kurz mitteilen, an diejenigen die es evtl. noch interessiert, dass die Gegenseite nun doch der Rückabwicklung zugestimmt hat. Nach langem hin und her, wäre nun eigentlich der Termin für das Gutachten gewesen (der erste Gutachter hat nach Monaten mitgeteilt, dass er es doch nicht machen könne....)


    der Gegenseite ist dies jedoch wohl "zu teuer" und stimmt nun unseren Forderungen/Bedingungen zu.
    Manchmal lohnt es sich halt doch, stur und hartnäckig zu bleiben, auch wenn es lange dauert....


    LG CoMaMi

  • Hallo CoMaMi,


    vielen Dank für deine Rückmeldung, das ist wirklich ganz toll von dir. Falls es dir nichts ausmacht, würde mich noch die konkrete Kostensituation interessieren. Nach einem Jahr Nutzung sind doch sicher Abschläge fällig. Wie sieht da eure Einigung aus ?


    Grüße aus dem Heilbronner Land
    Andi

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