Ihr und eure TÜVs... Die will ich haben...
In Berlin von dekra bis TÜV nur große Augen.
225/65r17 ohne Lift?
Partner:
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Was soll man machen ?
Es sin halt Dipfelesscheisser !!!

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Ja, auf den originalen TH Felgen
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Also 17 Zoll Felgen schaffe ich noch ohne Lift, aber viel höher dürfen sie nicht sein. -
Ich habe die 18" Zoll Sommer drauf ... ohne Keil mit dem mitgelieferten Wagenheber gar nicht machbar.
Möchte mal wissen, warum die mir den reingelegt haben ...Zum Glück habe ich meinen Sparten immer dabei.
Hochbocken, unten drunter ausgraben und Rad tauschen ... das klappt auch ohne Lift.
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@Venom80 Hast du vieleicht ABE von den Originalfelgen bekommen?
Wenn ich die Größe des Reifens legal ändern möchte, brauche ich die Felgen mit ABE,
die für Renegade zur Verfügung gestellt werden und habe zertifizierte Reifengröße, die ich will.
Die Felgen für die größten Reifen, die ich je gefunden habe, sind diese :alufelgenFelgen + Distanzringe sind keine geringen Kosten.
Ich möchte auch 16 " Felgen mehr. Ich werde ein bisschen mehr suchen.
Jetzt habe ich 215/70/16. Wenn jemand 16"
Felgen mit ABE für größere Reifen kennt, empfehle ich für Informationen. -
brauche ich die Felgen mit ABE,
die für Renegade zur Verfügung gestellt werdenHallo @morgenmond,
Du hast doch bestimmt noch die Original Trailhawk-Felgen. Die haben ABE und der Wechsel auf z.B. 225-65 R 17 ist eigentlich kein Problem. Bei den Reifen steht immer bei, welche Felgenbreite zulässig ist.
Gruß nach Laibach, Pete
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In Slowenien ist das nicht so. Wir sind päpstlicher als der Papst. (direkte Übersetzung von Sprichwort aus Slowenien).

Für die Genehmigung des Reifensgröße muss die Größe in der ABE der Felge sein.Deshalb interessiere ich mich für ABE der originale Felgen ,wenn es eins gibt.
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Für die Genehmigung des Reifensgröße muss die Größe in der ABE der Felge sein.
Ich habe die Frage mal in Facebook-Forum der JOG gelauncht - mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme. Würde denn eine deutsch-sprachige oder englisch-sprachige ABE ausreichend sein?
Gruß Pete
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Für die Serienfelgen gibt es mit Sicherheit keine eigene ABE, denn die Felgen sind bei der Typisierung im kompletten Auto mit enthalten und somit über das CoC abgedeckt.
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Ja, vor dem Problem stand ich ja auch. Auf den Serienfelgen wollte man mir keine andere Reifengröße aufziehen da die eindeutig nicht zugelassen ist. Der Typ bei Vergölst meinte am Telefon: "So lass ich sie nicht vom Hof"

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@Pete - Danke für die Hilfe, aber Toy4ever hat leider recht. Ich erhielt eine ähnliche Antwort von meinem Dealer.
Ich gehe diesen Monat zuerst mit dem G-Force Lift Kit, während ich nach Möglichkeiten für Reifen suche.
Jede EU Sprache ist für das ABE-Zertifikat geeignet. Bei 16 "Rädern (Autec) habe ich den Deutschen benutzt. -
Eine ABE ist immer auf deutsch, wird von einer deutschen Behörde (KBA) zur Verwendung innnerhalb Deutschlands ausgestellt, warum sollte das in englisch erfolgen?

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wird von einer deutschen Behörde (KBA) zur Verwendung innnerhalb Deutschlands ausgestellt
Das muss nicht zwangsläufig so sein. Sehr viele Felgen habe ich schon gesehen, die mit Dokumenten aus Österreich ausgeliefert werden. Meine Fondmetal habe ein E-Prüfzeichen, dazu gibt es ein Zertifikat aus Italien, zweisprachig verfasst in Italienisch und Englisch.
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Für ein E-Prüfzeichen na klar, das gilt ja auch EU-weit, aber die ABE ist ausschließlich für Deutschland gültig. In Nachbarländern wird eine deutsche ABE zwar „gerne gesehen“ und ist teils hilfreich, aber eine rechtliche Gültigkeit hat die ABE dort nicht.
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Ja, woanders heisst das dann Comformity Declaration or -Form oder etwa Declaration de Conformité (andere Sprachversionen gibt es natürlich auch). Sofern die gegenseitig anerkannt werden, spart man sich oft eine Übersetzung. Manches läuft auch einfach unter dem Namen technical conformity.
Österreich und Deutschland erkennen, sofern mir bekannt ist, gegenseitig Ihre Dokumente diesbezüglich an. Ich meine sogar, dass dieses auch in einigen Bereichen für die Schweiz gilt.
Gruß Pete
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Hmmmm, daß hier ein Papier aus Österreich anerkannt wird, wäre mir neu (sofern keine EU Homologation). Man muss zwischen den unterschiedlichen Genehmigungen unterscheiden, und um auf die ABE zurückzukommen: die ABE ist rechtlich nur in Deutschland gültig, in Österreich oder der Schweiz kann sie beispielsweise bei einer Eintragung hilfreich sein, rechtlich darauf berufen lässt sich aber nicht.
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Dokumentation hat immer, gem. der CE-Bestimmungen, in Landessprache des Auslieferungslandes zu erfolgen!
Alles andere würde gegen geltendes EU-Recht verstoßen.Ausnahme sind EU-Reimporte, da wurde das Fahrzeug (oder die Komponente) ja in Landessprache ausgeliefert.
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...und da es eine ABE nur in Deutschland gibt, ist die immer deutsch
.
Aber wir sollten zurück zum Thema kommen...
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