Du hast natürlich prinzipiell recht aber ganz so einfach ist es halt nicht. Für Brandenburg und Meck-Pomm (nur damit habe ich mich bisher durch meine Touren intensiver auseinandergesetzt) gelten jedoch noch recht freizügige Regeln. Gesperrt sind nur Wege, die entsprechend beschildert sind.
Grundsätzlich gilt natürlich eine Rücksichtspflicht - übrigens von allen Verkehrsteilnehmern - sowie auch eine Haftung, wenn fahrlässig / grob fahrlässig oder gar vorsätzlich ein Schaden verursacht werden sollte.
(Ich mag z.B. diese Möchtegerne-Rennfahrer, die auf der Straße fahren obwohl ein ausgewiesener Radweg da ist, überhaupt nicht, denn sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer)
Ich bin prinzipiell aber gegen eine Über-Regulierung und finde es sehr schön, dass zumindest zwei der östlichen Bundesländer noch einige "offene" Gesetzte haben, die es uns ermöglichen, Wege zu erkunden, die in entlegenere Regionen führen... und auch die gibt es im Osten noch. Hier gilt noch: erlaubt ist, was nicht verboten ist anstatt: Ich verbiete erst einmal alles und gebe dann - eventuell noch gegen Geld - Sondergenehmigungen aus.
Waldbrandstufen sollten übrigens nicht nur die Offroader berücksichtigen, sondern alle Verkehrsteilnehmer.
Gruß Pete
