Servus miteinander,
weiß zufällig einer von euch, ob es für den Cherokee eine schwenkbare AHK gibt?
Servus miteinander,
weiß zufällig einer von euch, ob es für den Cherokee eine schwenkbare AHK gibt?
Ja gibt es....ich habe mir aber die Abnehmbare gegönnt.
Ja gibt es
Hab ich noch nie was davon gehört. Welcher Hersteller soll das sein?
Die technischen Daten für die schwenkbare AHK für den Jeep Cherokee ab BJ 04/14
Die schwenkbare Anhängerkupplung für Euren Jeep Cherokee ab BJ 04/14 findet Ihr in unserem MVG-Shop mit der Artikelnummer 0846 AS.
Mir wurde aber abgeraten die Schwenkbare zu nehmen - da diese im Winter gerne festfriert und dann defekt geht. ![]()
Die Seite habe ich mir nun mal angesehen. Die Kupplung selbst ist aber auch nur abnehmbar (steckbar). Das Einzige zum Wegschwenken ist die Steckdose, das geht aber bei Westfalia auch.
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Mir wurde aber abgeraten die Schwenkbare zu nehmen - da diese im Winter gerne festfriert und dann defekt geht.
An sowas habe ich noch nicht gedacht.
Da werde ich dann wohl doch eine starre AHK verbauen lassen.
Ich hab die abnehmbare von MVG dran Die Steckdose ist schwenkbar ob die im Winter festfrieren kann, hm, hatte ich noch nicht.
Da ich alle 1 - 2 Wochen mit Anhänger fahre bleibt meine immer dran.
Am Golf hatte ich auch mal eine abnehmbare dran, nach einigen Jahren ließ die sich nicht mehr so einfach montieren, was auch ein Grund ist das meine max. im Urlaub abgenommen wird.
Da ich alle 1 - 2 Wochen mit Anhänger fahre bleibt meine immer dran.
Dazu noch eine Info am Rande:
Es gibt ja das sehr oft verbreitete Gerücht, wonach der Haken bei Nichtbenutzung abgenommen sein muss. Bis jetzt hatte ich auch immer geglaubt, das stimmt. Das ist aber nicht wahr, diese Vorschrift hat es tatsächlich noch nie so gegeben. Entstanden ist diese Mähr vermutlich, weil bei ein paar wenigen Fahrzeugtypen genau diese Auflage eingetragen ist. Das wird aber nur gemacht, wenn durch den Haken das Nummernschild verdeckt wird. Wer nichts im Schein stehen hat, darf die Kupplung ohne weiteres dran lassen. Hier dazu die offizielle Aussage:
ZitatEine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden
Quelle: http://www.arag.de
Moin zusammen,
also ich fahre schon seit Jahren auf mehreren Fahrzeugen abnehmbare AHK. Bei mir ist noch nie was "eingefroren". Hat immer alles super funktioniert. Ich habe sie immer abmontiert, außer ich brauch sie tatsächlich zum Hänger ziehen. Würde ich dies häufig tun, würde ich eine fest montierte nehmen. Brauch ich sie nur zwei oder dreimal im Jahr bevorzuge ich die abnehmbare Version und nehme sie dann natürlich ab, sonst würde ich ja eh ne starre Version haben. Verwirrung?
Wozu dann die Mehrkosten. Außerdem finde ich ein Fhrzg. ohne ständige AHK hübscher.
Bei den abnehmbaren AHK von Westfalia und ALKO gab es nie Probleme in irgend einer Form.
Grüße
Volker
Wenn man die AHK nicht abnimmt, wäre aber zu beachten, dass die Einparkhilfe nicht mehr korrekt funktioniert. Da die AHK über die Stoßstange hinaus raussteht, gibt es eher Falten im fremden Blech als einem das trügerische Piepen verrät. Das ist der Hauptgrund warum ich eine abnehmbare AHK habe, denn Parken in Großstädten ist fast immer Millimeterarbeit.
Die AHK steht hinten weiter raus als die Stoßstange und ist somit näher an einem Hinderniss, was aber die Einparkhilfe nicht wissen kann.
Die AHK steht hinten weiter raus als die Stoßstange und ist somit näher an einem Hinderniss, was aber die Einparkhilfe nicht wissen kann.
Dann habe ich dich schon richtig verstanden.
VETO
Beim Cherokee sieht man mit der Rückfahrkamera die Stoßstange nicht, ich seh nicht mal den Kugelkopf.
Wenn ich ankupple dann fahre ich soweit bis ich die zweite Hälfte des Anhängemaul gerade noch sehe, dann ist sie genau über den Kugelkopf.
So verhält es sich zumindest bei mir und ja man sollte da schon mit viel Gefühl fahren sonst macht es rums.
Anderer Tipp noch zum ankuppeln oder rückwärts rangiere, gerade bei sehr schmalen Anhänger die in den Spiegel nicht auftauchen, Heckklappe auf und Rücksitz umlegen, immer noch besser als tausendmal hin und her rangieren.
Auch als geübter doch ab und an sehr hilfreich, gerade wenn keine weitere Person zum einweisen parat ist.
Einen schönen Frühschoppen und angenehmen Sonntag.
Gruß Jürgen
Dazu noch eine Info am Rande: Es gibt ja das sehr oft verbreitete Gerücht, wonach der Haken bei Nichtbenutzung abgenommen sein muss. Bis jetzt hatte ich auch immer geglaubt, das stimmt. Das ist aber nicht wahr, ...Quelle: http://www.arag.de
Das ist für Deutschland richtig, im Ausland sieht das teilweise anders aus.
Zitat ADAC: "In Österreich wird vielfach die Auffassung vertreten, dass abnehmbare Anhängerkupplungen als „vermeidbar vorspringendesTeil gemäß § 1 a KDV“ bei Fahrten ohne Anhänger abzunehmen sind. Grund für diese Einschätzung ist eine entsprechende Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats. Empfehlung der Clubjuristen (ADAC) Um Beanstandungen und Bußen zu vermeiden, raten wir bei Fahrten in Österreich die Anhängerkupplung abzunehmen."
nebeinbei: In NL und CH muss die Abreissleine an eine dazu bestimmte Öse festgemacht werden und nicht einfach nur über den Kugelkopf gelegt werden...
Also bei Reise ins Ausland die dortigen Bestimmungen überprüfen.
Hallo Toy,
ist ja mal eine gute Information zu den abnehmbaren AHK. Ewig geisterte die Mähr von der Mitschuld bei Unfällen umher.
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