Garantie Jeep

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Feiertag?
  • Aus gegebenen Anlass möchte ich mal diverse Garantien zusammen tragen.


    Also mein Jeep hat:


    24 Monate Herstellergarantie ohne KM Begrenzung
    plus 24 Monate Premium Extension ohne KM Begrenzung


    Nun sieht das ja erst mal gut aus, wobei ich sagen muss, dass Jeep ganz klar mit 48 Monate Garantie ohne KM Begrenzung wirbt. Aber es scheint sich gleich zu bleiben, ob Premium Extension oder komplett 48 Monate Garantie.


    Nun ist es bei mir ja so, dass ich ein Sparproblem habe.
    Der Freundliche sagt:


    bis 1.000km Garantie auf Spur
    bis 20.000km Garantie auf Bremsscheiben


    Jeep Hotline sagt:
    keine Einschränkung auf Garantie auf Spur. Sie verweisen auf die Garantiebestimmungen in der Bedienungsanleitung. Dort finde ich auch keine Einschränkungen.


    Was stimmt nun in Sachen Garantie?


    Jemand eine Idee?


    Grüße
    Dan

  • Ich kann Dein Thema nicht klären, aber will auf jeden fall mal auf einige Unterschiede zwischen der Werksgarantie und Extension aufmerksam machen.


    Eine Extension Premium ist nicht vergleichbar mit einer vollen Werksgarantie. Z.b. muss der Kunde in Abhängigkeit vom km-Stand Kosten für Material übernehmen. Bereits ab 50.000 km müssen 10% der Materialkosten übernommen werden, bei 100.000 km wären es schon 60% der Materialkosten. Die Garantie bezieht sich auch nur auf bestimmte Baugruppen, das ist den Garantiebestimmungen der Extension beschrieben.

    1) 2014 Cherokee Limited, BBlack, 170 PS, 9-Gang Aut., ADI, AHK, neues Getriebe 11/2015 (Alltagsauto)
    2) 2008 Wrangler JK Rubicon 2-Türer, Schwarz, 3,5 Zoll AEV FW, BF Goodrich TA KO2 315/70R17, AEV Frontbumper, Warrior Sumarai Winde 9500HS, Bestop High Rock Rear Bumper+ Tire Carrier + Frontrunner Dachträger + Tembo Dachzelt (Funcar)

  • Das ist wohl so.


    Aber alle neue Wagen von Jeep erhalten ja eine Vier Jahres Garantie.


    Die Bedingungen dazu sind:


    Die Neuwagenanschlussgarantie entspricht den Leistungen der 2-jährigen Fahrzeuggarantie.
    Keine Kilometerbegrenzung.
    Im Schadens-Garantiefall müssen Sie keine Selbstbeteiligung für Arbeitszeit oder Ersatzteile leisten.
    Es gilt eine europaweite Mobilitätsgarantie über die gesamte vierjährige Garantielaufzeit.


    Also da doch keine Extension, sondern volle Garantie

  • Also wenn sowohl die Hotline (auch wenn die laut verschiedenen Berichten hier nicht immer auf Zack sind) als auch die Garantiebestimmungen in der Anleitung keine KM-Begrenzung aufzeigen, würde ich mal behaupten wollen das das dann auch so ist und mich auch gegenüber dem Händler darauf berufen.
    Sonst müsste das ja irgendwo verschriftlicht sein wenn es da ein Limit gibt...
    Was den Händler allerdings dazu veranlasst etwas anderes zu behaupten ist mir nicht ganz klar. Der bekommt doch entsprechende anfallende Kosten in Bezug auf Garantie vom Hersteller erstattet und bleibt nicht darauf sitzen oder täusche ich mich da?
    Im Zweifel soll sich doch dann der Händler mit der Hotline streiten.


    Dies sind allerdings nur Vermutungen meinerseits bzw. meine Sicht zu diesem Thema. Rechtlich bin ich da nicht bewandert...

  • Das sehe ich auch so.


    Ich kann keine Limite finden.
    Jeep DE will sich nun mit dem Händler in Verbindung setzen.


    Das Einzige, was ich finden konnte, war der Passus:

    Zitat

    Auch decken Ihre Garantien keine Kos- ten für die Reparatur von Schäden oder Zustän- den ab, die durch Änderungen an Ihrem Fahrzeug verursacht werden, die nicht den Vor- gaben des Herstellers entsprechen.


    Die Achsvermessung, die ich habe durchführen lassen, was in einem Volvo Autohaus (ein Bekannter, wo ich gleich nach Anfrage zur Vermessung kommen konnte).
    Sie haben sich die Daten von Jeep besorgt, und danach die Achse vermessen und eingestellt.


    Nun meinte der Freundliche, dass sie sowieso keine Garantiearbeiten mehr an der Spur / Lenkung / Lenkgetriebe übernehmen können, da schon Jemand Anderes daran gearbeitet hat.


    Mal sehen, wie das aus geht.


    Ich hoffe, dass auch mal die Entscheidung berücksichtigt wird, inwiefern man als Kunde geschätzt wird. Ist ja schließlich mein 3ter neuer Jeep in Folge. :wacko:


  • Nun meinte der Freundliche, dass sie sowieso keine Garantiearbeiten mehr an der Spur / Lenkung / Lenkgetriebe übernehmen können, da schon Jemand Anderes daran gearbeitet hat.


    Das könnte tatsächlich zu einem Problem werden.
    Ist ja eigentlich überall so, dass bei Eingriff von Fremdfirmen Garantieleistungen abgelehnt werden können, aber sicher nicht müssen.


    Wo ich seinerzeit die heftigen Probleme bei diesen Baugruppen hatte, hat sich ausnahmslos mein Autohaus in ständiger Abstimmung mit Jeep Deutschland um die Abstellung gekümmert.....!
    Was letztlich auch zu einer sehr zufriedenstellenden Lösung dieser Probleme führte.........!


    Ich drücke Dir die Daumen.


    Was noch die Frage der Garantie betrifft, habe ich nur die 2-Jahresgarantie. Freiwillig 4 Jahre wurde damals noch nicht angeboten.
    Ich werde aber auf jeden Fall vor Garantieablauf diese 2 Jahre noch dazukaufen, sofern noch erforderlich.
    Denn ev. steht ja bei mir nun doch ein Wechsel an, wo die 4 Jahre schon dabei sind.

    - seit 08/2012 SUV-Fahrer -
    - ab 06/2014 mehrere Jeeps (Cherokee und Grand Cherokee) in Folge -
    - seit Ende 06/2017 ein 280 PS-SUV von Alfa

  • Ich werde aber auf jeden Fall vor Garantieablauf diese 2 Jahre noch dazukaufen,


    Dito! Ein Neukaufen wie bei Dir eventuell steht bei uns nämlich nicht an. Zuviel neue Küche und Wohnzimmer und ein noch zu neues Auto passen nicht zu einem baldigen Auto-Upgrade. Deshalb ganz klar die freiwillige Garantieverlängerung. Schließlich ist es im November bei mir bereits soweit, da wird mein Cherokee schon zwei.

    2015er Cherokee Limited, Vollausstattung, PRIVAT VERKAUFT am 7.11.2021!
    Ich war immer top-zufrieden mit unserem Indianer und bin ausschließlich aus Vernunftsgründen (extrem viele Kurzstrecken) auf ein 4-WD-E-Mobil umgestiegen, zumal ich nur Euro V hatte und nicht mehr in jede größere Stadt fahren durfte.


    Unser Neuer: Škoda Enyaq iV 80x Sportline (Voll-Elektrisch mit 4WD, 265 PS)
    Wallbox 11 kW von Elvi (NL), gespeist von einer eigenen PV-Anlage mit 10 kWp

  • Denke auch das es u.U. schwierig werden könnte weil natürlich im Zweifel immer behauptet werden kann das irgendein "Schaden" von der fremden Werkstatt kommt...
    Zudem könnte man den Passus den du gefunden hast wohl auch auf die verbauten Spurverbreiterungen anwenden (wenn man ihn Händlerseitig denn anwendet).


    Andererseits würde ich persönlich von einem Händler bei dem ich bereits das dritte Neufahrzeug gekauft habe, mit Sicherheit mehr Entgegenkommen erwarten und zwar ohne das ich das ihm gegenüber erst auch noch erwähnen muss...

  • Andererseits würde ich persönlich von einem Händler bei dem ich bereits das dritte Neufahrzeug gekauft habe, mit Sicherheit mehr Entgegenkommen erwarten und zwar ohne das ich das ihm gegenüber erst auch noch erwähnen muss...


    Das übliche Dilemma. Wir haben im Paket einen JC und einen GC als Firmenwagen gekauft, die regelmäßig alle 3 Jahre ausgetauscht werden. Dazu hätte er dich Chance gehabt, dass noch 3 weitere Jeeps, die aktuell laufenden Fahrzeuge ersetzen. Trotzdem stellt er sich immer wieder als Gegner dar, nicht als Partner.

  • Die Neuwagenanschlussgarantie entspricht den Leistungen der 2-jährigen Fahrzeuggarantie.
    Keine Kilometerbegrenzung.
    Im Schadens-Garantiefall müssen Sie keine Selbstbeteiligung für Arbeitszeit oder Ersatzteile leisten.
    Es gilt eine europaweite Mobilitätsgarantie über die gesamte vierjährige Garantielaufzeit.


    Also da doch keine Extension, sondern volle Garantie


    Ich habe dazu noch ein paar Infos gefunden:


    Das Paket, was man jetzt zum Neuwagen dazu bekommt, nennt sich Extension Premium Plus und soll den gleichen Umfang bieten, wie die Werksgarantie. Nur bezahlt im Falle des Falles nicht Fiat, sondern die Allianz Versicherung.
    Selbst kaufen kann man nur die Extension Premium mit den Ausschlüssen und Zuzahlungen im Schadenfall.

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