Ich denke, es ist an der Zeit und es lohnt sich schon jetzt mal ein paar Gedanken zu machen.
Sehen Sie selbst:
Ich denke, es ist an der Zeit und es lohnt sich schon jetzt mal ein paar Gedanken zu machen.
Sehen Sie selbst:
immer mit der Ruhe.
Ist noch lange hin. Mindestens noch 4 Jahre und die letzten Fristen sind 2033.
Also was soll die Aufregung. Nur weil das seit 4 Tagen als Sensation durch die Medien geistert.
Die FS werden nur umgetauscht, ohne das einem was weggenommen wird oder eine Prüfung angedacht ist. ![]()
Die ersten Fristen 2022...
sach nicht, ich hätt nicht gewarnt...... ![]()
Moin Raute.
Mal was anderes.
Sind deine Delphine ertrunken? (Hi,Hi)
Gruß Campo.
Danke, Routier, für den Hinweis.
Ich denke, dieses Thema hat hier durchaus seine Berechtigung, auch wenn viele von uns noch Zeit haben.
Wir diskutieren dies aber bereits im Freundeskreis und frühzeitige Information bei der FS-Stelle ist gerade uns alten grauen Lappen-Besitzern angeraten.
Von wegen LKW bis 7,5 t, Mopped bis 125 ccm usw.
Laut einem Mitarbeiter von mir, der schon umgetauscht hat, sperren sich die FS-Stellen gerne, alle Segnungen der Alt-Führerscheine in die neuen Klassen zu übertragen, da heutzutage auch unter 7,5 t die kleinen LKW-FS auf 5 Jahre befristet sind. Das ist nur ein Beispiel.
Ich habe seit vor 1980 die FS-Klassen 1 und 3 (inkl. 4 und 5), d.h. auch PKW mit Anhänger (ist heutzutage auch eine Zusatzklasse) und LKW bis 7,5 t.
In "neu" wären das:
A (inkl. AM, A1 und A2), B, BE/B96, C1, C1E ?, L und T. Ob ich die allerdings bekommen werde, habe ich noch nicht abgeklärt. Zweifel sind angebracht.
Auf keinen Fall sollte man ungeprüft und voreilig umsteigen, das könnte durchaus von Nachteil sein.
Ebenso kann es aber im Ausland mittlerweile mit dem grauen Lappen Probleme geben. Deshalb hat mein Mitarbeiter bereits umgetauscht. Er ist viel im Ausland mit dem Wohnwagen unterwegs.
Die FS werden nur umgetauscht, ohne das einem was weggenommen wird
und man muß sich dann nicht mehr für die alten Fotos schämen. ![]()
Grüße Jan, der erst in 14 Jahren tauschen muß
Weggenommen wir da sicher nichts, aber womöglich befristet oder so aufwändig gestaltet, dass man drauf verzichtet.
Beispiel:
Als ich 2008 meine rosa Pappe Klasse 1 + 3 wegen des internationalen Führerscheins in den EU-Führerschein tauschen musste, wurde die anteilige Klasse CE (schwere 1-achsige Anhänger) bis zum 50. Geburtstag befristet, da es inzwischen mehrere Änderungen im FS-Recht bzgl. LKW-Führerscheinen gegeben hatte. Hätte ich noch vor 1998 in den EU-Führerschein getauscht, wäre alles unbefristet gewesen.
Mit anderen Worten: Der Umtausch drängt sicherlich jetzt nicht. Aber mit jedem weiteren Jahr steigt auch das Risiko, dass sich die Bürokraten noch eine weitere Einschränkung ausdenken. ![]()
Ich habe schon vor Jahren meinen rose Lappen umgetauscht. Und es wurden alle Eintragungen übernommen. Besser sogar, meine Motorraderlaubnis wurde von begrenzt auf offen umgeschrieben.
Ich verstehe das ganze Theater nicht.
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Also, das sind nur Empfehlungen, um den Drang auf der F-Stelle im Zaum zu halten..
Fakt ist, alle Führerscheine, die vor 2013 erteilt worden sind, behalten Ihre Gültigkeit bis 2033 ![]()
Hier nachzulesen :
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-gueltigkeit/
und
https://www.mz-web.de/leben/au…ein-noch-gueltig-31117400
und hier die Empfehlung :
https://www.umwelt-online.de/P…253_2D1_2D16_28neu_29.pdf
Das Theater ist deswegen, da sich die EU in 2013 auf ein einheitliches F-Schein format und Inhalte geeinigt hat.
Und dazu gehört, wie in allen anderen Länderns, die Beftristung des Scheins.
Denn, D ist das einzige Land in der EU, wo der F-Schein nicht befristet ist..
Grüße
@Blackhawk Das mit dem Führerschein CE vor 1/99 ist so nicht ganz richtig. Vor 1/99 getauscht hätte nur die Befristung auf jeweils 5 Jahre erspart, also die dazugehörende Arztuntersuchung. Ab 50 muss auch der mit dem CE-Führerschein von vor 1/99 zum Arzt und der "Lappen" gilt nur noch 5 Jahre. Also ab 50 Jahre "alt" gilt für jeden CE-Inhaber, dass man alle 5 Jahre neu beantragen muss. Da ist noch nie was "unbefristet" gewesen.
Unterschiede gibt es nur bei C1/ C1E ![]()
Puh, nun raucht mir aber der Kopf nur vom mitlesen
![]()
@Trailhawk1963 : Ohja...mir fällt das jetzt auch auf...
Wichtig sind glaube ich nur die letzten 3 Sätze.... ![]()
@ krischan.
Richtig, so wars bei mir auch.
Habe alles auslaufen lassen, da ich keine schweren Lkw“s oder Womos mehr fahre.
Außerdem habe ich auch die entsprechenden Module nicht mehr gemacht, darf also selbst wenn ich ärztliche Sachen alle machen würde nur als Privatmann sowas fahren.
Zum Broterwerb braucht man zwingend : Module.
Die Sache mit der Befristung war mir eigentlich nur aufgestoßen weil ein Bekannter, der seinen 3er Lappen vor 1998 umgetauscht hatte in der Spalte 11 kein Gültigkeitsdatum eingetragen hat. Was das jetzt praktisch bedeutet weiß ich nicht.
Naja. Egal. Nun ist umgetauscht.
Ich hatte mich ohnehin gefragt an welche Anhänger da wohl gedacht war mit einer (Doppel-)Achse und 11t Gewicht.
( Vielleicht eine Flak )
Die 8,8 cm flak wog nur ca. 8 to,
Es gab auch eine mit ca. 5 to
Die kleinere ca. 1,5 to.
Alles je nach Kaliber &&&&&
==========
Klugscheissmodus aus.
Das Führ. Sch, Theater ging los als kl. 3 Fahrer einen :
Tandemachsenanhänger ziehen dürften, mussten.
Getränkekutscher sowie Möbelfahrer waren entzückt. Unfallrate ging in astronomische Höhen.
Naja, der Rest ist Geschichte.
Hmm,
also in meinem "neuen" Schein von 2001 ist C1 immer noch unbefristet ![]()
CE war auf 12.t befristet ![]()
Habe meinen grauen Lappen aus 1980 wg. USA Aufenthalt "damals" tauschen müssen ![]()
@ Krischan : ist doch einfach..
Hast den "Lappen" vor 2013 bekomen, dann musst ihn erst in 2033 tauschen ![]()
Alles andere ist "kann" und muss nicht ![]()
Ich bin jetzt etwas irritiert. Ein Doppelachser hat zwei Achsen, wovon eine gelenkt wird. Ein Tandemanhänger hat zwar zwei Achsen, die sind aber nur unter 1 Meter ?? auseinander werden nicht gelenkt und gelten somit als Einachser. Zum Fahren, also ziehen, ist ein Tandem besser, da er nicht so leicht aufschaukelt. Außerdem braucht der Tandem zwar vier Reifen, aber die Traglast braucht nicht so hoch zu sein. Ich denke da an PKW-Reifen. Beim Einachser muss die Traglast deutlich höher sein, bei meinem Wohni ca. 800 kg pro Reifen, also eher Transporterreifen. Die Anhängelast an ein Zugfahrzeug (in umserem Fall PKW) bestimmt der Hersteller des Zugfahrzeuges. Was der Fahrzeugführer mit seinem Zugfahrzeug ziehen darf, bestimmt sein Führerschein. Ich denke das war auch noch nie anders. Man hat irgendwann aus der Erlaubnisklasse 3 den LKW bis 7,5 to herausgenommen und dann in der Erlaubnisklasse B die schweren Anhänger (über 750Kg). Jetzt ein "Sondermodul B96?? ohne gesonderte Prüfung. Ob in absehbarer Zeit die Befristung der Fahrerlaubnis eingeführt wird, damit alle zehn Jahre ein neues Foto zu sehen ist oder ein Fahrprüfung für ältere Fahrzeugführer (wer ist älterer Fahrzeugführer) vorgesehen ist, wird die Zeit zeigen. ZZt wird wohl zu ersterem tendiert. Für Berufskraftfahrer ist das allerdings anders, auch schon sehr lange Zeit.
Gibt es hier im Forum keinen Fahrlehrer der die Problematik fach- und sachkundig erklären kann?
@HJP:
Bei Klasse B und B96 und BE spielt die Anzahl der Achsen keine Rolle mehr. Es geht nur noch um das Gesamtgewicht der Kombination, also des Gesamtmasse des Zugfahrzeuges + Gesamtmasse Anhänger.
Klasse B: Gesamtmasse Kombination maximal 3500 kg, egal wie schwer Hänger und Auto jeweils sind. Ausnahme: Gesamtmasse bis 4250 kg ist erlaubt, wenn dein Auto bspw.3500kg wiegt plus ein 750 kg Klaufix.
Klasse B96: Gesamtmasse maximal 4250 kg. Das ist quasi eine Erweiterung der obigen max. Gesamtmasse von 3500kg, wobei theoretisch Zugfahrzeug 1 kg und Hänger 4249 kg wiegen kann.
Klasse BE: Gesamtmasse der Kombination max. 7000kg. Der Hänger darf dabei bis max. 3500kg wiegen.
Verständlich?
für mich schon. Ich habe die Achsen nur in Gespräch gebraucht, weil zuvor von Doppelachser und Tandemachser die Rede war.
Wichtig ist vielleicht noch der Hinweis, dass hier mit der techn. zul. Geamtmasse gerechnet wird. Sonst fängt noch jemand an und rechnet mit der Leermasse.
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