Die Verbrauchsangabe ist ja nun gesetzlich so vorgegeben, mitsamt allen Löchern.
Über den 9. Gang kann man streiten, da ist er ja und benutzen kann man ihn auch. Über alles andere müssen im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden. Mein Internet wird mir ja auch mit "bis zu x MBit/s verkauft" ...


