Edit: Bitte keine juristischen Aspekte, ob gerichtsverwendbar oder erlaubt oder nicht. Danke
GC WK2 03/2016 3,0 Overland schwarz.
Mein Grand Cherokee: Grand-Cherokee Overland Erstzulassung 03/16 3,0 Diesel
Mein Grand Cherokee: Grand-Cherokee Overland Erstzulassung 03/16 3,0 Diesel
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Mein Cherokee: Jeep Cherokee Trailhawk 2014 mango tango mit allen Extras Spurverbreiterung H&R 40mm vorn, 60mm hinten BF Goodrich All Terrain T/A KO2 245/70R17 Gobi Roof Rack mit Rigid Industries LED Scheinwerfern und Switch Pro SP8100 zur Ansteuerung Gaspedaltuning
Mein Renegade: Longitude Multiair 1,5l 140PS 6Gang 2WD Mojave Sand MY15 Uconnect 5" mit Tomtom Navi, viel Langstrecke, Langzeitverbrauch: 7,3l
Mein Grand Cherokee: Grand-Cherokee Overland Erstzulassung 03/16 3,0 Diesel
Mein Renegade: Limited, MY2018, Carbon Black Metallic, 140PS, 1.4L Benziner 2WD, Automatik (DDCT), Navi, Sicht-, Technologie- und Komfortpaket, Colorverglasung hinten.
Officer Snickers schrieb:
Zum anderen kann man damit gefährliches, bewusstes Fehlverhalten Anderer anzeigen und damit evtl. nach und nach diese Leute aus dem Verkehr ziehen (lassen).
Mein Wrangler: Wrangler JL Rubicon MY21 2.0l T-GDI in Sting Gray, Hardtop, AHK, BF Goodrich T/A KO2 -/- Renegade Limited MY20, Granite Crystal, 6 Gang MT 4x4, 2.0 Multijet
Mein Grand Cherokee: 2014 GC SRT 6.4 "Black Vapor", Opel Mokka 2022 1.2L 130-PS
Dilldappe schrieb:
Das kannste gleich wieder vergessen. Man hat schon durchblicken lassen, daß man solche Blockwart-Aufnahmen nicht gerne sieht. Konkreter Unfall ist eine Sache, aber hier werden sie Dir das sehr wahrscheinlich um die Ohren hauen.Officer Snickers schrieb:
Zum anderen kann man damit gefährliches, bewusstes Fehlverhalten Anderer anzeigen und damit evtl. nach und nach diese Leute aus dem Verkehr ziehen (lassen).
Mein Renegade: Limited, MY2018, Carbon Black Metallic, 140PS, 1.4L Benziner 2WD, Automatik (DDCT), Navi, Sicht-, Technologie- und Komfortpaket, Colorverglasung hinten.
My 2 cents, die ich dazu eifach mal loswerden muss. Nicht als Forum-Mod, sondern als Verkehrteilnehmer wie ihr auch:Beispieltext schrieb:
Es geht mir um konkrete, gefährliche Situationen, in denen es NOCH nicht zu einem Unfall gekommen ist.
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Ein Geisterfahrer? Nein, hunderte!Toy4ever schrieb:
Habt ihr schon mal bedacht, dass der ganze Wahnsinn auch nach hinten losgehen kann? Oder haltet ihr euch selbst für unfehlbar.
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Das das ganze Thema ja nicht wirklich geordnet angegangen wird, sondern bisher nur ein Urteil zu einem Teilbereich beim BGH erfolgte lautet die Antwort: das muß jemand mal bis zum bitteren Ende durchklagen ...Toy4ever schrieb:
Ob man wohl im Umkehrschluss einen Gerichtsbeschluss gegen jemanden auf Herausgabe dessen Dashcam-Aufnahmen erwirken kann, wenn die Kamera sein eigenes Fehlverhalten aufgezeichnet hat? In diesem Fall sollte die Auswertung des Bildmaterials ja keinerlei Berührungspunkte mit dem Datenschutz haben.
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Zu Zeiten der Papierscheiben in den Fahrtenschreibern der LKW soll es ja schon den einen oder anderen Fall gegeben haben, wo sich der Fahrer bei einer Kontrolle die Scheibe in den Mund gesteckt und runtergeschluckt hat. Vielleicht kommen bald essbare SD-Karten auf den Markt, Bedarf ist auf jeden Fall da....xantia schrieb:
dass die Polizei die Speicherkarte konfiszierte
Ich kann nur für mich selbst sprechen, aber jeder sieht das sicher ein wenig anders.Toy4ever schrieb:
My 2 cents, die ich dazu eifach mal loswerden muss. Nicht als Forum-Mod, sondern als Verkehrteilnehmer wie ihr auch:Beispieltext schrieb:
Es geht mir um konkrete, gefährliche Situationen, in denen es NOCH nicht zu einem Unfall gekommen ist.
Ich finde es sehr interessant, dass man immer nur mit dem Finger auf andere zeigt. Ich bin mal gespannt, was dann passiert, wenn jemandem von euch mal ein Fehler unterläuft (der garantiert schon jedem einmal passiert ist ) und ihr von einem anderen Überwachungs-Fanatiker angeschwärzt werdet. Habt ihr schon mal bedacht, dass der ganze Wahnsinn auch nach hinten losgehen kann? Oder haltet ihr euch selbst für unfehlbar.
Dilldappe schrieb:
Die Aufnahmen verstoßen immer noch gegen den Datenschutz, da aber bei einem Unfall die Beteiligten eh auskunftspflichtig sind wiegt laut Urteil eben die Beweiskraft der Aufnahme mehr als der Datenschutz.
Auf freier Fahrt sieht das anders aus. Von diversen Polizisten war schon zu hören, daß sie wenig Lust haben, wenn nun dauernd jemand mit Aufnahmen ankommt, wo mal jemand gedrängelt hat. Ich gehe davon aus, daß das Urteil für diese Fälle nicht gilt und man selbst mehr Ärger wegen der Aufnahme bekommt als der Verkehrsrowdy. Auch wenn es eigentlich anders sein sollte ... willkommen in der deutschen Rechtsprechung.
Natürlich kann man es versuchen anhand einer Aufnahme eine Anzeige zu machen, empfehlen würde ich es nicht, bis auch dazu ein Grundsatzurteil des BGH vorliegt. Man beachte auch, welche Anforderungen an einen Videobeweiswagen der Polizei gilt, damit dessen Aufnahmen gerichtsfest sind. Genormter Tacho und Reifen, eine bestimmte Strecke hinter her gefahren usw., da wird sich wohl nicht grade jeder Staatsanwalt aufgrund einer wackeligen privaten Aufnahme auf eine Anklage einlassen wollen. Aber Dir kann er einen Strick drehen wegen der unerlaubten Aufnahme ...
Das ist eine ziemlich gute Idee! Ich denke, bei der ganzen Routine im Straßenverkehr merkt man vielen gar nicht was man so fabriziert. Das nehme ich mir auch vorxantia schrieb:
Manchmal gucke ich mir meine Aufnahmen auch an um mein eigenes Fahrverhalten nach kritischen Situationen zu analysieren. Meistens erkenne ich dann noch deutlicher, dass etwas mehr Zurückhaltung meinerseits vielleicht auch angebracht gewesen wäre. Auch die kritischen Stellen auf den von mir oft befahrenen Strecken könnte ich wohl, so wie gestern, etwas vorausschauender und mit dem Fehlverhalten anderer rechnend, angehen.
Jap, das ist definitiv so. Es kann durchaus zum eigenen Nachteil werden wenn man aufzeichnet. Im schlimmsten Fall belastet man sich selbst. Das sollte jedem bewusst sein.Toy4ever schrieb:
Ob man wohl im Umkehrschluss einen Gerichtsbeschluss gegen jemanden auf Herausgabe dessen Dashcam-Aufnahmen erwirken kann, wenn die Kamera sein eigenes Fehlverhalten aufgezeichnet hat? In diesem Fall sollte die Auswertung des Bildmaterials ja keinerlei Berührungspunkte mit dem Datenschutz haben.
Mein Renegade: Limited, MY2018, Carbon Black Metallic, 140PS, 1.4L Benziner 2WD, Automatik (DDCT), Navi, Sicht-, Technologie- und Komfortpaket, Colorverglasung hinten.
Mein Cherokee: Wenn mir einer Steine in den Weg legt, fahre ich einfach darüber,