Das habe ich gestern gefunden
https://www.n-tv.de/politik/Re…ltig-article22013955.html
Fahren wie 1970: Reformen der StVO seit Jahren ungültig?
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Sommerloch?
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Vermutlich, Eventuell, Möglicherweise ....
Da fehlt noch eine letztinstanzliche Entscheidung, welche für uns Fahrzeugführer bindet ist!Ja, wir können darüber trefflich streiten,
letzten Endes haben wir da aber kaum was zu sagen.Irgend ein Verwaltungsgericht wird das schon richtig stellen, so das die StVO nicht gänzlich unter stetem Rühren in den Ausguss gekippt wird.
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Das kann schon relevant werden, du kannst nämlich klagen wenn man Dir was anhängen will, was 2009 oder so noch gar nicht unter Strafe stand, z.B. Handy in der Hand halten. Nicht umsonst werden die Führerscheine, die nach dem diesjährigen Fehlschlag eigentlich schon deutlich früher weg wäre, doch nicht einbehalten, weil die Leute nämlich schnurstracks zum Anwalt rennen würden weil Gesetz ungültig.
Man fragt sich warum man eigentlich die hochbezahlten beamteten Sesselfurzer da in Berlin bezahlt, wenn die noch nicht mal ihre ureigenste Aufgabe unfallfrei erledigen können, nämlich einen Gesetzestext vernünftig aufzusetzen.
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Das wird so albern aufgebauscht. Ob Bild oder Spiegel. Nur weil eins von 17 Justizministerien vermutet, daß es eventuell so sei. Das hat schon Reichsbürger Niveau
Verträge werden auch nicht nichtig, nur weil ein Schreibfehler enthalten ist. Auch so eine Legende. -
Das wird man sehen wenn einer sich durch klagt
Das diesjährige Gesetz haben sie ja auch vermurkst, warum also nicht auch frühere Varianten?
Na ja, von irgendwas müssen die Rechtsverdreher ja leben.
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So eine Diskussion hätte ich hier im Forum nicht erwartet , eher in der Leserbriefabteilung des Postillion
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Für so etwas haben die Rechtsumdreher die salvatorische Klausel erfunden!
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