Moin,
ev. ganz Interessant für den ein oder anderen gefrustteten Kunden. ![]()
http://www.fr.de/leben/auto/re…hrzeugrueckgabe-a-1499505
vg wo
Moin,
ev. ganz Interessant für den ein oder anderen gefrustteten Kunden. ![]()
http://www.fr.de/leben/auto/re…hrzeugrueckgabe-a-1499505
vg wo
Rechtslage ist soweit ich weiss so:
Man muss den Mangel Schriftlich Anzeigen.
Man muss dem Händler /Hersteller 2 mal die Möglichkeit geben den Mangel zu beseitigen.(Da bin ich gerade)
Der Mangel muss erheblich sein ,ne lose Fensterkurbel reicht da nicht ansonsten nur Preisminderung wenn der Mangel nicht erheblich ist, Was nun Erheblich und was ncht erheblich ist gibts ne grobe Übersicht beim ADAC
https://www.adac.de/_mmm/pdf/a…ung-ruecktritt_200259.pdf
Sollte der Verkäufer das Auto nicht zurück nehmen---->Anwalt
Sollte er es zurücknehmen so sind 0,6% pro gefahrene 1000km vom Kaufpreis abzuziehen ( Nutzungsentgeld)
Wobei die gängige Regel mit 0,6% aus heutiger Sicht völlig veraltet ist und nicht mehr akzeptiert werden sollte. Die 0,6% stammen noch aus einer Zeit, wo man die Lebensdauer eines Autos mit 100.000km kalkuliert hatte, also aus den 70er Jahren. Ein guter Anwalt sollte das auf 0,4% oder weniger drücken.
Und ich will ihn ja eigentlich nicht weggeben......... ![]()
Ging mir damals beim Cherokee genauso, am Ende habe ich zu lange gewartet. Dann wurde es zur unendlichen Geschichte. Das war ein Fehler von mir, der mir so nicht mehr passieren wird.
Ich hatte es seinerzeit durchgestanden......!
Muß dabei aber immer wieder betonen, dass der Händler bei einer derartigen "Aktion" ganz eng mit Dir zusammenstehen muß und dadurch ein wirklicher Partner für Dich ist.............!!
Hallo Zusammen,
ich habe das auch schon einmal gemacht. Seinerzeit mit einem Ford ESCORT Kombi mit 1.8er Benziner. Der hatte beim Beschleunigen einen Schluckauf, den man mit
- Wechsel der gesamten Einspritzanlage
- Wechsel des Steuergerätes
- Wechsel der Zündkerzen
- Neuer Software (extra für mein Auto!)
nicht in den Griff bekam. Das Auto war locker 10x dazu in der Werkstatt.
Es war nicht einfach dem Händler das klar zu machen, dass ich das Auto zurückgebe, letztendlich hatte er aber keine andere Wahl.
Ablauf ist so: Schriftliche Niederlegung, dass Du aus dem Kaufvertrag wegen erheblicher, nicht abstellbarer Mängel zurück trittst.
Dann wird sozusagen alles rückabgewickelt: D.h. Du bezahlst für die Zeit, in der Du das Auto gefahren bist einen entsprechenden Anteil für die Nutzung, jedoch muss der Händler Dir für die Summe des Kaufpreises für die Zeit angemessene Zinsen zahlen, denn nur dann sind beide Seiten wieder auf dem Stand wie vor dem Kauf. (Das ist so, glaubt es mir, der Händler hat es auch kaum glauben können, dass er mir Zinsen zahlen muss, jedoch war er dann bei seinem Anwalt und auch dieser hat es bestätigt).
Das wird sozusagen gegeneinander aufgerechnet und dann der Rest des Geldes Dir wieder ausbezahlt.
Ich in meinem Fall habe mir dann damals den brandneu erscheinen Focus bei dem Händler gekauft, was ihn natürlich bei der ganzen Sache etwas freundlicher gestimmt hatte.
Klaus
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