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Es ist der Wurm drin.......

  • lass dich nicht verrückt machen.... wichtig ist, dass du 100% überzeugt bist, dass dein Anwalt etwas taugt.

    wenn im Vertrag steht "Navigation" dann muss eine navigation vorhanden sein.

    der Richter soll einen "Ortstermin" machen, und sich das Navi demonstrieren lassen....am besten vom Verkäufer....Mal sehen was der sagt, wenn der Verkäufer erstmal sein Handy koppeln muss...

    (nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag aber ich denke es ist verständlich was ich damit meine)

    Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

  • Das das 7,“ kein Navi ist, wird hier mittlerweile jeder kapiert haben. Jetzt gilt es, das auch dem Richter glaubhaft zu verklickern. Und da können wir hier nichts mehr tun, bleibt nur auf die Kunst des Anwalts zu vertrauen. Ich hoffe, der zieht sich zum Warmwerden alle 5 Staffeln Boston Legal rein und gibt vor Gericht den Denny Crane und Alan Shore in Personalunion.
  • genau so ist es. wäre aber gut, wenn ich dafür auch was schriftliches vorweisen kann, am Besten natürlich direkt von FCA. Aber Jeep Deutschland kann mir nicht helfen, da es eine schwedische Ausführung ist. Bin jetzt gerade am schauen nach dem Kundendienst von Schweden, wie ich da am besten Kontakt aufnehmen kann....

    Mein Compass:

  • CoMaMi schrieb:

    genau so ist es. wäre aber gut, wenn ich dafür auch was schriftliches vorweisen kann, am Besten natürlich direkt von FCA. Aber Jeep Deutschland kann mir nicht helfen, da es eine schwedische Ausführung ist. Bin jetzt gerade am schauen nach dem Kundendienst von Schweden, wie ich da am besten Kontakt aufnehmen kann....
    sagt dass dein Anwalt?

    Fakt ist, du hast ein Auto gekauft, wobei im Kaufvertrag ein Navi vereinbart wurde. also muss dir der Verkäufer beweisen, dass sie ein Navi geliefert haben.....und das 7 Zoll ist kein Navi....vollkommen wurscht für welches Land der Wagen gebaut wurde....du hast nach deutschem Vertragsrecht in Deutschland bei einem Deutschen Händler gekauft....incl. Navigation

    ich hoffe dein Anwalt blickt das wirklich selber....

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  • ja in etwa.
    Er meint, dass aufgrund der schwedischen Ausführung es halt auch sein kann, dass eben die Ausstattung zur deutschen anders ist.
    Somit könnte das Uconnect für Schweden auch anders sein als für Deutschland
    Dass es da das Uconnect 7 als NAV gibt, bzw. so beschrieben ist.

    Dann würde die Argumentation der Gegenseite ja auch eigentlich (fast) stimmen. Und das muss ich jetzt beweisen, dass dies nicht der Fall ist.

    Mein Compass:

  • CoMaMi schrieb:

    wäre aber gut, wenn ich dafür auch was schriftliches vorweisen kann, am Besten natürlich direkt von FCA
    Ist doch kein Problem. Auf dem ELUM Server von FCA kannst du alle Bedienungsanleitungen für die Geräte aus der EMEA herunterladen und als Beweismittel vor Gericht vorlegen. Es gibt in der Region EMEA kein 7“ Uconnect mit Navigation.

    Zudem kannst du auf die Internetseite driveuconnect.eu verweisen, auch dort sind alle erhältlichen Geräte beschrieben.


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Toy4ever ()

  • Eure Argumentation muss sein, dass dein "Navi" nicht ohne Zusatzgerät (Smartphone) funktioniert....was wäre denn wenn du gar kein Smartphone hättest?

    Ich glaube dein Anwalt blickt nicht, dass das 7 Zoll lediglich als Bildschirm für dein Google Maps dient...

    Fahr doch Mal zu einen Jeep Händler, und lasse deine Navigation updaten, vor allem das kartenmaterial. und dann lässt du dir schriftlich von dem Jeep Händler bestätigen, dass dein Auto keine Navigation besitzt und das würde ich deinem Anwalt geben.

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  • Hallo,

    zu beachten ist die Definition:

    Was ist ein Navigationsgerät?

    Es ist zu unterscheiden zwischen Navi und einem sogenannten AppConnect!
    Ob das Fahrzeug eine schwedische, deutsche, spanische, chinesische Produktion oder sonst was ist, ist völlig egal.
    Das 7 Zoll ist eine sogenannte AppConect, die auf Googel ausgelegt ist und funktioniert auch deshalb nur in dieser Abhängigkeit.
    Folglich ist nun mal ein Dienstleister wie Google erforderlich und ist somit kein eigenständiges Navigationsgerät. Wenn ich Fahrrad fahre und über das Handy eine App installiere, habe ich auch kein Navigationsgerät sondern eben lediglich eine App, die auch das gleiche Ziel hat, den Weg zu beschreiben. Dennoch ist es kein Navi!!!!!!
    Ein kleverer Anwalt zielt daher auf die Definition ab. Alles andere ist von der Gegenseite Hinhaltetaktik. Schriftverkehr kann sich ewig hinziehen mit den abenteuerlichsten Augmenten.
    Klären der Defemination und fertig! Was kann des 7 im Gegensatz zu dem 8 bzw. was sind die Unterschiede? Fakt ist, das 7 ist lediglich eine AppConnect.
  • jeepser schrieb:

    Das 7 Zoll ist eine sogenannte AppConect, die auf Googel ausgelegt ist
    Das kann man so eigentlich nicht sagen, eine reine Abhängigkeit zu Google gibt es nicht. Verwendet werden könnte jede Navigations-App auf dem Handy, die mit Apple CarPlay oder kompatibel ist. In diesem Fall ist das aber schon wieder OT, daher hier nicht relevant.
  • Hi,

    habe es heute schriftlich von FCA erhalten:

    Thank you for contacting FCA US LLC. We appreciate your inquiry.

    I have reviewed your Vin. # and found the following:

    VIN : 3C......………. Our records indicate this vehicle was built to Export Market Specifications and was equipped from the factory with the following: UGG Uconnect 4 with 7 Display.


    According to available information, this system is not equipped with navigation.
    Therefore, it is not a navigation system.


    jetzt bin ich mal auf die weitere Argumentation gespannt....

    Mein Compass:

  • CoMaMi schrieb:

    Hi,

    habe es heute schriftlich von FCA erhalten:

    Thank you for contacting FCA US LLC. We appreciate your inquiry.

    I have reviewed your Vin. # and found the following:

    VIN : .....………. Our records indicate this vehicle was built to Export Market Specifications and was equipped from the factory with the following: UGG Uconnect 4 with 7 Display.


    According to available information, this system is not equipped with navigation.
    Therefore, it is not a navigation system.


    jetzt bin ich mal auf die weitere Argumentation gespannt....
    du kannst ja die VIN selber auslesen, das Dokument dürfte juristisch nicht ganz uninteressant sein, denn es enthält deine komplette Ausstattung....ohne Navigation. Und schön auch dass die Gegenseite ja ausdrücklich sagt, dass sie ein Navi als Vertragsbestandteil sehen....sonst würden sie ja nicht so argumentieren.....hoffe echt dein Anwalt taugt was.

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