Ich bin eigentlich auch nur in die Situation gekommen, als mein Cherokee einen Ölwechsel wollte, aber meine Werkstatt keine Termine in den nächsten drei Wochen frei hatte. Tja, was dann? Also ich bin inzwischen schmerzbefreit, meine Werkstatt hat das auch locker gesehen.
Ich denke, wenn man versucht, einen Wartungstermin innerhalb der nächsten 7 bis 10 Kalendertage zu bekommen (und dem beim dann voraussichtl. anliegenden Kilometerstand/Zeitspanne entsprechend Rechnung trägt), dann sollte es später auch kein Problem geben, wenn die Werkstatt - ungewöhnlicherweise - für mehr als diese Zeit ausgebucht ist und nur den erstbesten Termin danach vergibt. Dann ist ja der "gute Wille" dokumentiert.
Solange man das im Zweifel nachweisen kann, sehe ich uns im grünen Bereich.
OT:
Ob gerade beim Cherokee Trailhawk (3,2 V6 oder 2,0 T-GDI) eine technische Notwendigkeit für das kurze Intervall besteht, würde ich in jedem Fall verneinen, auch wenn's am Gesamtkontext nichts ändert. Der Garantiegeber macht die Regeln für seine Garantie.