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  • Das Thema mit der akustischen Quittung scheint kompliziert zu sein.


    Es gab mal eine Petition, es zu verbieten (interessant, wenn es schon verboten sein soll): Petition


    Am 14.08.2018 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, dieser Petition nicht zu entsprechen (Beschluß).



    Intessante Passage, wenn man nicht alles lesen will:



    Zum Thema Quittung bei Änderung des Alarmanlagenzustandes wird dort gesagt:


    "Zur Erfüllung der Vorschrift ist es erforderlich, eine optische Quittierung des Vorgangs
    zu integrieren. Die Vorschrift schließt jedoch nicht aus, dass zusätzlich eine akustische


    Quittierung Teil des Vorgangs sein darf."


    Weiterhin:
    "Da die baulichen Anforderungen der StVZO nicht für das Inverkehrbringen des
    überwiegenden Teils der Fahrzeuge (Serienfahrzeuge und Typengenehmigung nach
    der Richtlinie 2007/46/EG) maßgeblich sind, erscheint eine Änderung der StVZO nicht
    zielführend."


    Und zum Abschluß:
    "Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte."


    Klingt für mich also nach erlaubt. Und zwar EU-weit!!


    Grüße
    Peter


    P.S: habe auch noch was zum Thema "alles was nicht erlaubt ist, ist verboten" bzw. andersrum gefunden (Quelle: http://www.politikundunterricht.de) Link


    Zitat:
    "C2 Der Rechtsstaat


    Der Rechtsstaatsbegriff hat sich vor allem aus der Abgrenzung und als Gegenbegriff zum Macht- und Willkürstaat entwickelt. Im letzteren, auch Polizeistaat genannten Staatstyp, werden die Staatsinteressen an die Spitze gestellt und alle Lebensbereiche in totalitärer Weise, d. h. allumfassend, reglementiert und überwacht. Dabei wird eher von dem Prinzip ausgegangen, dass alles, was nicht erlaubt ist, verboten ist. Gesetze, die den Einzelnen vor der Willkür des Staates schützen, gibt es nicht.


    Ganz anders geht der Rechtsstaat von der Anerkennung der Menschenwürde und des Selbstbestimmungsrechtes der Bürger aus. Es spielt eine große Rolle, dass jede Einschränkung der Freiheit des Menschen eine rechtliche Begründung braucht, d. h. also, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist."

  • Das ist gar nicht mal so dumm. Bei meinem alten Yeti dachte ich auch immer "hat geklickt, also hat die ZV alles verriegelt". Bis meine Mutter mal ans vermeintlich verschlossene Auto ging und die Hintertür öffnete ... :/ :schock: Die Karre hatten einen Defekt im Kabelbaum auf der Fahrerseite und an der hinteren Tür ging gar nix elektrisches, weder Verriegelung noch Fensterheber. Hatte nur bis dato kein Schwein bemerkt weil normalerweise niemand da sitzt ... X/


    Ein bisschen Vertrauen in die Technik sollte man schon haben. Habe natürlich auch keine Wertgegenstände im Fahrzeug.
    Wer geht zum Beispiel jedes mal vor Fahrtantritt um das Auto um die Verkehrssicherheit zu überprüfen?


    Und überhaupt, wer klaut schon einen Yeti :)

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