HU Untersuchung und Anbauteile

Partner:
Feiertag?
  • Nächste HU 08/2017 :)


    Ich habe eben eine Vorbesprechung im FCA Autohaus mit einem Mann von der Dekra geführt, da ich gerne vor der eigentlichen Untersuchung klären wollte, ob ich noch etwas zu tun habe :/


    Hintergrund sind einerseits meine 5 LED Scheinwerfer auf dem Dach und insbesondere die zwei weiteren an der A-Säule. Dachkorb und Leiter sind ja Ami Importe und kommen natürlich ohne jegliche Kennzeichnung wie DIN, GS oder was auch immer. Außerdem habe ich eine Reifen / Felgenkombination, die nicht in den CoC Papieren vermerkt ist mit TÜV Abnahme vom TÜV Bayern und beim Ummelden vergessen, diese Änderung in den regulären Papieren eintragen zu lassen.


    So, jetzt hier die Antworten vom Dekra Mann, der sich auch erst schlau machen musste :D


    Dachkorb und Leiter (wird wohl die wenigsten hier betreffen):
    Er hat alles in Augenschein genommen. Als beruhigend wertete er, dass ich es nicht selbst zusammengeschweisst habe :evil: . Außerdem sagte er, da die serienmäßigen Aufnahmepunkte verwendet wurden habe er da keine Bedenken. Grundsätzlich ist KEINE ABE oder irgendeine Freigabe nötig. Hier kann der Prüfer offensichtlich nach Augenschein bzw. Erfahrung entscheiden.


    LED Scheinwerfer:
    Da meine Scheinwerfer komplett von der serienmäßigen Beleuchtung des Fahrzeugs unabhängig funktionieren gehen sie als Arbeitsscheinwerfer nach §52 Absatz 2 StvZo durch und sind nicht eintragungs- oder genehmigungspflichtig. Allerdings dürfen sie nicht im Straßenverkehr eingeschaltet sein. Daher ist auch noch nicht einmal ein E-Prüfzeichen notwendig (!!).


    Reifen/Felgen mit TÜV Abnahme:
    Hier habe ich gelernt, dass es zwei Unterschiedliche Arten der Abnahme gibt. Eine Einzelabnahme mit begrenzter Laufzeit (unbedingt darauf achten, alles rechtzeitig in die regulären Papiere übernehmen zu lassen!!) und eine generelle Abnahme ohne Zeitbegrenzung. Glücklicherweise habe ich eine generelle Abnahme, die muss man nur mitführen und es ist nicht schlimm, auch wenn man sie bei der Ummeldung des Fahrzeugs nicht hat eintragen lassen.


    Ich bin froh, dass ich mich bei meinen Entscheidungen zu den Teilen nicht immer von der Angst habe beeinflussen lassen, irgendwann damit Probleme mit der Rennleitung oder dem TÜV zu bekommen :thumbup: :thumbup: :thumbup:


    Ich hoffe, das hilft dem ein oder anderen bei der Entscheidung für oder gegen Umbauten bzw. denen, die schon investiert haben, dass es durchaus Wege gibt, eine HU zu bestehen, ohne alles wieder abmontieren zu müssen.


    Vielleicht kann man diese Info sogar pinnen, damit sie erhalten bleibt.


    Grüße
    Peter


    P.S: das hier ist keine Rechtsberatung und auch keine Garantie, dass es in Eurem Staat / Eurem Bundesland mit Eurem Prüfer genauso läuft!!


    P.P.S: habe gerade gesehen, ich bin im Forum verrutscht. Vielleicht kann ein Moderator das hier in die modellübergreifenden Tuningabteilung verschieben? Danke!


    P.P.P.S: Korrektur: es ist nicht §52 Absatz 2 StvZo sondern Absatz 7

  • zum Thema Dachträger (und übrigens auch alle weiteren Halterungen und Befestigungen außen): hab mich da auf der Abenteuer Allrad mal extra schlau gemacht bei den Leuten von Delta-Bags mit ihren Motorhaubenträgersystemen:
    Für die Ladungssicherung ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Die Ladung muss an mindestens 4 Stellen gesichert sein und ist an sich kein Bestandteil von TÜV Untersuchungen - das interessiert eher die Rennleitung im Rahmen der StVO bei unzureichender Ladungssicherung.
    Zusätzliche Auflage bei Motorhaubenträgersystemen: der Fahrer muss die Schuhe einer in 12 Meter frontal entfernten stehenden Person erkennen können.


    ich stimme dir aber zu, lieber nochmal vor Ort abklären und hin und wieder kommts auch auf den Typ an.
    Sonst vor dem Kauf einfach mal bei denen vorbeischlappen und Fragen

  • LED Scheinwerfer:
    Da meine Scheinwerfer komplett von der serienmäßigen Beleuchtung des Fahrzeugs unabhängig funktionieren gehen sie als Arbeitsscheinwerfer nach §52 Absatz 2 StvZo durch und sind nicht eintragungs- oder genehmigungspflichtig. Allerdings dürfen sie nicht im Straßenverkehr eingeschaltet sein. Daher ist auch noch nicht einmal ein E-Prüfzeichen notwendig (!!).

    Dann kann ich ja doch meinen Grill beleuchten! :D

  • Kann ich so bestätigen.


    Dachträger ist eigentlich überhaupt kein Problem, sollte halt nicht überstehen und natürlich abnehmbar sein. Da gibt es die wildesten Selbstbauten was nicht heißen soll, dass man das nachmachen sollte. Aber wenn man mit dem Schweißgerät umgehen kann und genügend Zeit und Muße mitbringt ist selbst das möglich.


    Arbeitsscheinwerfer müssen unabhängig von der normalen Beleuchtung schaltbar sein und die Dinger sollten natürlich ordentlich befestigt sein und nicht überstehen. Dann verlangt der Prüfer maximal, dass der Schalter im Fahrzeug entsprechend beschriftet wird. Klebezettel reicht. Habe ich aber noch nicht erlebt. Eine E-Kennzeichnung braucht man nur für die Leuchten die im Straßenverkehr benutzt werden.

    1) 2014 Cherokee Limited, BBlack, 170 PS, 9-Gang Aut., ADI, AHK, neues Getriebe 11/2015 (Alltagsauto)
    2) 2008 Wrangler JK Rubicon 2-Türer, Schwarz, 3,5 Zoll AEV FW, BF Goodrich TA KO2 315/70R17, AEV Frontbumper, Warrior Sumarai Winde 9500HS, Bestop High Rock Rear Bumper+ Tire Carrier + Frontrunner Dachträger + Tembo Dachzelt (Funcar)

  • Ich kenne das mit der Eintragerei von meiner Harley. Da mußte beim Fahrzeugschein inzwschen bereits "angebaut" werden, um sämtliche Eintragungen unterbringen zu können.


    Eines habe ich allerdings im Laufe der Jahre verinnerlicht:


    Es gibt vieles, auf das man sich nicht verlassen kann. Immer dann, wenn eine individuelle Entscheidung/Auslegung eines Prüfers gefragt ist, kann diese so, so oder auch mal so ausfallen.


    Also sind Aussagen, wie z.b. "wird problemlos abgenommen/eingetragen" immer mit Vorsicht zu geniessen.


    Insbesondere bei teuren Sachen im Zweifel VORHER mit konkret demjenigen Prüfer sprechen, der hinterher die Abnahme durchführt. Schon ein Kollege des Prüfers kann die Sache anders bewerten.

  • Insbesondere bei teuren Sachen im Zweifel VORHER mit konkret demjenigen Prüfer sprechen, der hinterher die Abnahme durchführt. Schon ein Kollege des Prüfers kann die Sache anders bewerten.

    Das kann ich voll bestätigen. Genau so bin ich auch bei meiner Höherlegung, Spur-Verbreiterung und bei meinem größeren Rädern vorgegangen.


    Gruß Pete

    gesendet von Pete

    My Omaha Orange
    new-jeep-forum.de/gallery/image/1065/
    Jeep Renegade Trailhawk 2,0 D mit 170 PS und 9 Gangstufen Automatik, Omaha Orange, ROLA Dachkorb Sandbleche + Bergegeschirr nach Lage. Trekfinder Federn (plus 3cm), Spurplatten 5mm, AT-Reifen 225/65 R 17, Zusatzscheinwerfer vorne / hinten am Dachkorb, Reserverad "on top".

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!