Übrigens, ich habe mir mal die Mühe gemacht und nachgeschaut.
Der Paragraph 50 in der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) schreibt die Scheinwerferreinigungsanlage (unter bestimmten Voraussetzungen) vor; übrigens auch die automatische Höhenverstellung.
Wikipedia schreibt hierzu folgendes:
Eine Scheinwerferreinigungsanlage ist vorgeschrieben für:
seit dem 1. April 2000 zugelassene Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen (etwa Xenonlicht) ausgestattet sind (laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 50 Abs. 10 und § 72) sowie
für Kraftfahrzeuge, die typbedingt ein Abblendlicht mit einem Lichtstrom von über 2000 lm verwenden (laut ECE-Regelung 48).
Die Scheinwerferreinigungsanlage muss dabei wiederum der ECE-Regelung 45 entsprechen.
Grüße
Chief