Tagfahrlicht, Innenbeleuchtung, Rückfahrbremse

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  • Hallo in das Forum,
    ich bin Neuling (im Forum) und hoffe dass ich die Antwort zu meiner Frage nicht überlesen habe.


    Mit den vielen Einstellungsmöglichkeiten kann man Wochen verbringen. ?(
    Im Allgemeinen ist das auch interessant und hilft manchmal wirklich.


    Zu meinem Problem:
    Ich bin als Landwirt und Jäger nicht nur auf der Autobahn unterwegs.


    Beim Rückwärtsfahren auf einem Grasweg oder abseits eines Weges war die automatische Bremse das erste (lösbare) Problem
    (nach einigen Vollbremsungen abgeschaltet). Allerdings finde ich die Funktion auf einem Supermarktparkplatz sehr spannend. Das ständige Umprogrammieren vergesse ich zu meist.


    Leider kann ich den Indianer nachts nicht öffnen, ohne im weitem Umkreis für Licht zu sorgen (innen wie aussen). Besonders wenn ich an Feldwegen direkt an der Straße stehe, führt das Nachts immer zu Überraschungen, wenn ich entriegle und gerade ein anderes Auto vorbei fährt. Ganz häufig halten die an und fragen ob ich einen Unfall hatte :rolleyes: - hat da jemand einen Tip?


    Das sich das Tagfahrlicht nicht abschalten lässt, habe ich gelesen. Ich möchte es allerdings nicht akzeptieren.
    Was sich zum Anschalten programmieren lässt, muss sich auch anders einstellen lassen.


    Um es auf den Punkt zu bringen:
    Ich suche den Schalter, mit dem sich die ganzen "schönen" Automatismen abschalten lassen.
    Vielleicht eine Jäger-Software?
    oder der Zugang in die Software, um es selbst zu machen ^^

  • Softwaremäßig kann ich Dir nicht helfen, so auch nicht zum Thema Tagfahrlicht. Die Innenraumbeleuchtung kannst Du ganz ausstellen, wenn Du das Dimmrädchen (re. neben dem Lichtschalter) über den Anschlag hinaus drehst, sowohl nach oben als auch nach unten wird damit ein Schaltmechanismus ausgelöst.
    Das mit der automatischen Bremse und der Vorfeldbeleuchtung bzw. der Coming-Home-Beleuchtung hast Du ja bereits über das UConnect entdeckt und ausgeschaltet. Bleibt eigentlich nur noch das TFL. Das brennt aber eigentlich nur, wenn man fährt, bzw. ein Gang eingelegt ist. Sobald Du stehst und auskuppelst bzw. auf N schaltest geht das aus. Also zum heranpirschen mit dem Auto ist es nicht geeignet, aber um sich bei laufendem Motor im Wald zu wärmen oder die 230 V Steckdose im Fonds zu füttern geht's auch ohne TFL.


    PS. Sorry, habe eben erst gesehen, dass Du ganz neu hier bist. Herzlich willkommen und viel Spaß hier im Forum - und natürlich mit Deinem Indianer.

    2015er Cherokee Limited, Vollausstattung, PRIVAT VERKAUFT am 7.11.2021!
    Ich war immer top-zufrieden mit unserem Indianer und bin ausschließlich aus Vernunftsgründen (extrem viele Kurzstrecken) auf ein 4-WD-E-Mobil umgestiegen, zumal ich nur Euro V hatte und nicht mehr in jede größere Stadt fahren durfte.


    Unser Neuer: Škoda Enyaq iV 80x Sportline (Voll-Elektrisch mit 4WD, 265 PS)
    Wallbox 11 kW von Elvi (NL), gespeist von einer eigenen PV-Anlage mit 10 kWp

    Einmal editiert, zuletzt von Chief ()

  • Hallo erstmal und willkommen im Forum.


    Die Lichtfunktion beim Öffen des Fahrzeugs lässt sich problemlos abschalten. Wie der Meüpunkt heißt, müsste ich jetzt auch noch mal im Fahrzeug nachsehen. Das habe ich einmal gemacht und seit dem nie wieder verändert. Anders sieht es mit dem TFL aus. Das ist per Gesetz so geregelt, dass es nicht abschaltbar sein darf. Deshalb gibt es da keinen vorgesehenen Weg. Auch für Jäger wird es da keine Ausnahme geben. Da kannst du nur selbst in die Verkabelung eingreifen, mit dem Risiko, auf dem CAN diverse Fehler zu produzieren.

  • Hallo Thunder,
    erst einmal herzlich Willkommen auch von mir.
    Zum TFL. Es gibt eine Möglichkeit es abzuschalten. Als ich mein Fahrzeug bekommen habe , war das TFL aus. Nach Rücksprache mit der Werkstatt hat es der Werkstattmeister zum leuten gebracht. Natürlich interessierte mich , wie das geht. Er gab mir die Auskunft , das es in der Fahrzeugsoftware eine Einstellung gibt, wo man das TFL mit dem Servicezugang der Werkstatt an oder ausgeschaltet lassen kann. Leider kann es nur die Werkstatt. Selbst kann man nichts schalten. Wär ja auch zu einfach ! :S

    Grüsse vom Brandenburger :023:
    ________________________________________________________________________________________


    "2 in 1 Jeep-Cherokee" mit neuem Getriebe, neuem Turbo, neuen Antriebswellen :rolleyes:

  • Ja, und das Anschalten war ja auch rechtskonform. Ob das die Werkstatt beim dauerhaften Ausschalten auch so bereitwilligt macht, sei einmal dahingestellt.
    Naja, fragen kostet ja nichts.

    2015er Cherokee Limited, Vollausstattung, PRIVAT VERKAUFT am 7.11.2021!
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  • Chief
    In D ist die Nutzungs des Tagfahrlichtes nicht vorgeschrieben. Es ist eine Kann-Bestimmung , die wie immer in D dann auch Regeln hat. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass es vor Jahren mal eine Empfehlung zum Fahren mkt Tagfahrlicht gab, es aber nie zur Pflicht wurde, zumal man bei Nutzung des TFL mithin rund 0,1 l Treibstoff / 100 km mehr verbraucht.

    Grüsse vom Brandenburger :023:
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  • Hallo Leute,


    Es gibt in der EU eine Pflicht für TFL. Die gilt für Fahrzeuge, die ab einem bestimmten Jahr neu typgeprüft wurden. Das müsste so ca. 2011 gewesen sein. Auf jeden Fall unterliegt der Cherokee schon der TFL-Pflicht, da er erst danach auf den Markt kam. Um den Mehrverbrauch zu kompensieren, wird für das TFL verstärkt LED-Technik eingesetzt.


    Zitat

    Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. Februar 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle neuen Fahrzeugmodelle einschließlich Busse und Leichtlastkraftwagen, später geändert mit Beginn ab August 2012.[3]

  • Hallo Freunde,
    zwischenzeitlich habe ich mich noch mal schlau gemacht und stimme Toy voll und ganz zu. Ja die Ausstattung mit TFL ist per EU-Richtlinie vorgeschrieben. Jedoch ist die Nutzung in D und F nur empfohlen. Es ist im Prinzip der umgedrehte Fall wie beim Kauf und dem Mitführen von genehmigungspflichtigen Messern. Einhandmesser fallen alle und das Führungsverbot , aber kaufen kann man sie in jedem Kaufhaus. Wird ein solches Messer während der Fahrzeugkontrolle entdeckt, gibt es eine Anzeige mit Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
    Ich denke, dass man es ausschalten lassen kann, solange man nicht in einem TFL-pflichtigen Land unterwegs ist. Alternativ könnte man ja immer noch mit Abblendlicht fahren. ^^

    Grüsse vom Brandenburger :023:
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  • Das Spiel könnte man nun noch endlos weiterführen und wieder anders auslegen. So z. B. dass ein nicht funktionierendes TFL zum Erlöschen der Bertriebserlaubnis führt, da das TFL Bestandteil der Typprüfung ist. Damit wäre das Auto nicht mehr verkehrssicher und dürfte nicht auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Ist aber eh alles Banane, denn spätestens bei der HU gilt die alte Weisheit "Was am Auto dran ist, muss auch funktionieren"

  • Ich kann mich vage erinnern, dass sich D seinerzeit gegen das TFL bzw. Lichtpflicht am Tage ausgesprochen hat, um die Motorradfahrer besser zu schützen, die seit 1988, wenn ich mich recht erinnere, mit Licht fahren müssen.
    Durch die Einführung des LED-TFL ist diese Argumentation allerdings etwas aufgeweicht und wurde nun von der EU rechts überholt.

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