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Feiertag?
  • Irgendwie ist mir auch noch nicht ganz klar, ob die eCall Pflicht ab dem 31.3. nur für neu typisierte Fahrzeuge oder für alle Neuwagen gilt. So richtig klar drückt sich da keiner aus.


    Sollte es für alle Neuwagen gelten, wovon ich jetzt mal fast ausgehe, wundert es mich, warum man den Compass nicht gleich damit ausgerüstet hat. So gibt es doch nur wieder Theater mit Bestandsfahrzeugen, die zum Stichtag noch nicht verkauft wurden. Andererseits kennt man FCA nicht anders, die kommen mit solchen Neuerungen immer erst auf den letzten Drücker und verkloppen dann die Bestände notgedrungen als Tageszulassung mit hohen Nachlässen.

  • Danke für die Antwort.
    Wenn mein Compass den ich im Juni bekomme nicht dass System hat, dürfte ich diesen ja nicht nehmen.
    Schließlich ist es ja ein neu Wagen.
    Bin ja gespannt was mein Händler sagt.
    So wie ich dass lese ist es ja Pflicht.
    Ich weiß noch nicht wie ich mich verhalten soll.

  • Ich denke, die Frage stellt sich so einfach nicht. Hätte der Compass im Juni kein eCall, wäre er ohnehin bei einer Pflicht zum 1.4. gar nicht mehr zulassungsfähig. Dem Thema kann sich kein Hersteller entziehen. Greift die Pflicht wider Erwarten nur für Neutypisierungen, wäre die Diskussion auch gegenstandslos, da eine Ausstattung mit eCall aktuell nirgendwo zugesichert wird. Der Wagen müsste also in dem Fall auch ohne eCall abgenommen werden, es liegt ja dann kein Mangel vor.

  • Auch der ADAC bringt keine anständige Formulierung zustande, aus der man was entnehmen könnte....


    Klarheit schafft da nur das Amtsblatt der Europäischen Union:

    Zitat von VERORDNUNG (EU) 2015/758 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    (12) Die Ausrüstung von Fahrzeugen bereits bestehender Typen, die nach dem 31. März 2018 gebaut werden sollen, mit dem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-System sollte zur Erhöhung der Marktdurchdringung gefördert werden. Bei Fahrzeugtypen, die vor dem 31. März 2018 typgeprüft werden, kann auf freiwilliger Grundlage eine Nachrüstung mit einem eCall-System erfolgen.

    Heißt also: Der Compass muss kein eCall haben.

  • also :)


    Gemäß EU Verordnung 2015/758 Absatz 12 wird definitiv zwischen bereits typgeprüften (bestehende Fahrzeugtypen) und neuen Fahrzeugtypen mit dem Stichtag 31.3.2018 unterschieden


    Zitat: "Die Ausrüstung von Fahrzeugen bereits bestehender Typen, die nach dem 31. März 2018 gebaut werden sollen,mit dem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-System sollte zur Erhöhung der Marktdurchdringunggefördert werden. Bei Fahrzeugtypen, die vor dem 31. März 2018 typgeprüft werden, kann auf freiwilligerGrundlage eine Nachrüstung mit einem eCall-System erfolgen. "


    Der Fall ist für mich eindeutig. Da der Compass bereits typgeprüft ist, ist eine Ausstattung mit eCall freiwillig.


    Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal…=CELEX:32015R0758&from=DE


    Sachlich genug? :D

  • Ich habe bei Abholung auch meine Freundlichen darauf angesprochen.


    Der Meister aus der Werkstatt meinte da kommt irgendwann noch ein update dann hat er dieses Notrufsystem auch ?( , also auch meiner der vor 2 Wochen ausgeliefert worden ist.


    So die Info,die ich bekommen habe :1f648:

  • da kommt irgendwann noch ein update dann hat er dieses Notrufsystem auch

    Aus aktueller Sicht nur schwer vorstellbar. Nach den EU-Vorgaben müsste eine Taste im Fahrzeug vorhanden sein, mit der ein Notruf manuell ausgelöst werden kann. Die Taste gibt es im Compass aktuell nicht. Ein GSM Modul braucht es natürlich auch noch, das gibt es auch nicht.

  • eCall in Neufahrzeugen Pflicht
    Ab 31. März wird eCall europaweit in allen „typneuen“ Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht. eCall ist ein europaweit verfügbarer Notrufdienst für Fahrzeuge, bei dem im Fahrzeug verbaute Sensoren einen eigenen schweren Verkehrsunfall erkennen und einen Notruf an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 auslösen. Der Notruf kann zudem manuell per Notruftaste erfolgen. Zusätzlich zum Sprachanruf werden Daten zum Notruf an die Rettungsleitstelle übertragen, unter anderem die genaue Position des Unfallfahrzeugs mit Fahrtrichtung.


    Ich denke, dies kann schon irgendwie nachher gemacht werden.
    Von einer Freundin, die Tochter hat eine Versicherung für fahranfänger ausgewählt, welche die Daten des Fahrzeugs und bei einem Unfall sofort benachrichtigt werden. Da wurde ein Gerät im Auto verbaut / installiert.
    Fand ich gut, denn bei einem Unfall im Taunus nachts alleine unterwegs kann Hilfe nicht schnell genug da sein.

  • Muss es eine Hardwaretaste sein?


    Sonst würde die sich einfach irgendwo ins Uconnect einprogrammiert werden oder nicht?

    Gute Frage. Bis jetzt wurden Notruf-Tasten eigentlich immer als Hardware im Innenspiegel eingebaut. Explizit gefordert scheint es aber nicht zu sein.


    Nachrüsten geht natürlich schon irgendwie. Aber nur mit einem Update kann ich mir nicht so recht vorstellen. Was machen sie mit Autos, die kein Navi mit GPS drin haben?

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