Das klingt lustig, denn wenn er gar nicht in Deutschland seine erste Zulassung (Händler) hatte, dann dürfte es sich auch nicht um eine Tageszulassung im Sinne der deutschen Rechtsprechung handeln.....damit wäre es dann wohl eher eine "echter" Gebrauchter....
Dein Anwalt müsste eigentlich eine Auskunftsersuchen bei der Zulassungstelle stellen können....die müssen eigentlich nahtlos die Zulassungshistorie des Wagens im System haben
, und ich denke das sieht gut aus, da es aus offiziellen Herstellerunterlagen stammt.....toi toi toi...