Ein klares n e i n ! Mein Cherokee entspräche n i c h t diesen Anforderungen. Er wäre in Österreich gekauft worden; daher entspräche er auch nur österreichischem Recht. Er entspräche nicht dem Recht in D, F,B und CH. Dort würden die Radarwarner voll in Funktion sein. Man könne sie ja abschalten, auch wenn dies leider nicht genügen würde. Auf meine Frage, ob ich den Wagen nun wegschmeißen könnte, weil ich immer wieder ins Ausland fahren müsse: Aber nein, in Österreich können Sie ja fahren. Wenn Sie einen Jeep in Deutschland kaufen würden, ja, dann können Sie natürlich auch in D fahren. Auf meinen Hinweis, dies wäre ein interessanter Spruch für die Foren: Das können sie ruhig schreiben; das ist eben so!
Ich konnte mir nicht vorstellen, dass Jeep wirklich so bekloppt ist, nur Autos für bestimmte Länder zu produzieren, mit denen man nicht ins benachbarte Ausland fahren darf. Ich fragte daher bei verschiedenen Händlern- auch in Grenznähe an: Außer meistens Gelächter und Aussprüche wie: mal wieder typisch FC-Mitarbeiter erhielt ich durchwegs die Auskunft: Schwachsinn. Natürlich können sie fahren. Ihre Software entspricht dem neuesten rechtlichen Stand in Europa. Einige versicherten mir, beruflich ständig in D unterwegs zu sein: Die Radarwarner funktionieren seit der neuen Software n i c h t in D.
Meine persönliche Meinung: Ich kann mich auf mein Fahrzeug verlassen, wenn ich vermeide, mit FCA in Kontakt zu treten. (Übrigens: bei diesem Gespräch war ich nicht allein)
Liebe Freunde, weiterhin Gute Fahrt
wonar
Jeep Cherokee Trailhawk V6 3,2 black
Mein Cherokee: Jeep Cherokee Trail Hawk 3,2 V6 Pentastar, GPS/GSM Ortung und Fernsteuerung

und die FCA Antwort...
, was soll man zu soviel Inkompetenz noch groß sagen
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