Du meinst Kulanzfall ausserhalb der Garantiezeit.
Nein, ich meine ein tatsächlicher Garantiefall, weil ein Bauteil die zu erwartende Lebensdauer nicht übersteht; außerhalb der "normalen" Garantiezeit. Also wenn z.B. eine Dachpfanne nach 5 Jahren undicht ist, dann ist das ein Garantiefall, weil ein Käufer erwarten kann, dass die Haltbarkeit der Dachpfanne die durchschnittlichen 12 Jahre (hab ich mal geschätzt, um ein Beispiel zu haben) schafft. Das sind ganz interessante Urteile, die vor allem im technischen Bereich noch Bedeutung haben werden.
Es werden tatsächlich durchschnittlich zu erwartende Haltbarkeiten ermittelt und wenn ein Bauteil das nicht erreicht und sich deutlich vorher verabschiedetet haben deutsche Gerichte da sehr verbraucherfreundlich geurteilt.