Hallo zusammen
Wollte mich mal wieder bzgl. meine Problematik melden und ein kleines Update in den Raum werfen:
Habe den Wagen nun am Pfingstdienstag in die Werkstatt gebracht und auf Basis der Mobilitätsgarantie einen Leihwagen erhalten. Am 09.06 dann der erste Rückruf, das noch nichts gefunden wurde und der Wagen sich noch in der Diagnose befindet.
10 Tage später dann der nächste Anruf. Es wurden Probleme mit einem Lager im Getriebe festgestellt. Man warte nun auf die Ersatzteile und baut das Ganze dann wieder zusammen.
Am 21.06.2017 hatte die Werkstatt den Wagen zusammengebaut, aber das Problem war nicht behoben. Nun hatte das Autohaus die Freigabe für ein neues Getriebe was verbaut werden soll. Aktuell warte ich auf weitere Informationen.
Eine sehr ärgerliche Situation im Moment, da der Wagen nun länger in der Werkstatt steht, als dass ich ihn nach Kauf in Benutzung hatte. Es ist zwar immerhin schon positiv, dass nun ein neues Getriebe verbaut wird, als ein auseinander und wieder zusammengeschraubtes Teil verbaut wird.
Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage bzgl. Schadensersatz? Das ich vllt. einen Teil des Verkaufspreises erstattet bekomme? Man hat mir ja schließlich einen defekten Wagen verkauft. Kenne mich in dieser Sparte leider überhaupt nicht aus. Das sind alles böhmische Dörfer für mich.
Erstmal vielen Dank fürs Lesen und im Voraus schon mal für Infos
VG
Olli