Hier scheinen recht viele Mutmaßungen und Halbwahrheiten im Umlauf zu sein, daher vielleicht einmal diese Seite zu Gemüte führen:
https://www.adac.de/rund-ums-f…te-bei-maengeln-neuwagen/
Der Verkäufer hat grundsätzlich erst einmal das Recht auf Nachbesserung bzw. Mängelbeseitigung. Hierfür stehen ihm zwei Versuche zu. Erst wenn ein und derselbe Fehler nach dem zweiten Nachbesserungsversuch immer noch vorhanden ist, hat man das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung.
Wichtig hierbei ist es auch zu beachten, daß es sich um ein und denselben Fehler handeln muß - hat z.B. der Händler einen Fehler beseitigt und es tritt ein neues Problem auf, geht der Spaß wieder von vorne los und der Händler hat wieder zwei Versuche!
Zum Thema Ersatzfahrzeug - ihr habt mit dem Kauf eines neuen Jeep automatisch die Mobilitätsgarantie von FCA:
https://www.jeep.de/mopar/jeep-pannenhilfe
Also nicht abwimmeln lassen, denn euch steht ein kostenloses Ersatzfahrzeug zu.