Meines Wissens bekommt man bei Zulassungen ab Juli 2015 bei JEEP grundsätzlich 4 Jahre Garantie, also 2 Jahre Herstellergarantie gefolgt von 2 Jahren Anschlussgarantie. Gilt natürlich nicht für Reimporte von sonstwoher, klar. An verschiedenen Stellen liest man vereinzelt jedoch, daß dies auch bei „normalen“ Auslieferungen in DE nicht unbedingt immer der Fall ist, sondern vom goodwill des Händlers abhängt oder gar die Anschlussgarantie gesondert und explizid abgeschlossen werden muss.
Siehe hierzu auch diese Pressemeldung aus 2015.
Wie verhält sich das genau, kann jemand Licht inˋs Dunkle bringen?