Hallo liebe Jeep - Gemeinde,
ich dachte mir, dass vielleicht eine Rubrik mit dem Thema "Jeep Compass - Rechtsprechung" hier gut in den Foren untergebracht ist.
Auch wenn es in den einen oder anderen Foren bzw. Themen ab und an über Rechtsprechungen und Urteile gesprochen wird.
Es macht durchaus Sinn eine Rubrik oder Thema "Jeep Compass - Rechtsprechung" separat aufzuführen damit eine Suche weitestgehend erleichtert wird und eine Zusammenstellung über Urteile stattfindet. Die verantwortlichen Mediatoren müssen eben entscheiden, ob dies Thema zu anderen Themen zugeordnet oder als eigenständige Rubrik bzw. Thema geführt wird.
Hier ein aktuelles Gerichtsurteil Jeep - Compass, (Sachmangel mit Risiko bei Getriebeschaden Lastwechsel)
Über das Thema Lastwechsel, Getriebe, Brummen und Vibration wurde zu genüge in den Foren geschrieben und Meinungen sowie Erfahrungen ausgetauscht.
Diejenigen die das genannte Thema aufmerksam verfolgt haben, wissen sicherlich über die Problematik bescheid.
Nun ist endlich ein Gerichtsurteile zu Gunsten des Klägers ergangen.
Ich versuche mich kurzzuhalten und fasse zusammen! (Ich habe in den Foren umfangreich geschrieben, könnt ja gerne nochmal nachlesen)
Ich hatte ein Jeep Compass gekauft und das Fahrzeug hatte Probleme mit dem Getriebe (Schaltwechsel, Brummen und Vibration).
Daher hatten wir versucht eine Rückabwicklung mit dem Autohaus durchzuführen. Das Autohaus hatte sich grundsätzlich uns gegenüber unkooperativ verhalten und mehrere Softwarupdats sowie Austausch des Getriebes blieben ohne Erfolg, auch ein Einigung zum Fahrzeugwechsel wurde durch den Beklagten ausgeschlagen. Es blieb also nach dem Beweisverfahren nur die Klage auf Rückabwicklung.
Insgesamt hatten wir abenteuerliche Erfahrung mit dem Gericht der 1. Instanz sowie Gutachter und Autohaus gemacht. (Wie schon erwähnt hatte ich hier berichtet, echt Kinoreif).
Nach nun 6 Jahren Gerichtsverfahren bis 2. Instanz endlich ein Urteil zu unseren Gunsten. Revision ist ausgeschlossen.
Urteil:(Zusammengefasst)
Das 2. Zivilsenat des Oberlandgerichtes hat zu Recht erkannt, das der Beklagte die Kosten des Rechtsstreites sowie die Kosten des vorangegangenen Rechtsstreites aus dem Beweisverfahren zu übernehmen hat.
Begründung:(Zusammengefasst)
Das Fahrzeug wies schon vor Übergabe ein Mangel auf. Der Schaltwechsel, Brummen und Klacken sind als "nicht unerheblicher Sachmangel" einzustufen und "ein Sicherheitsrisiko" z.B. durch einen Folgeschaden bei der Weiternutzung des Fahrzeugs ist nicht auszuschließen. (Insgesamt hat die Begründung 22 Seiten!!!)
Hauptsächlich wurde auf "nicht ordnungsgemäße Funktion der Softwaresteuerung" und demzufolge "mechanische Fehlfunktion" abgestellt.
Auf die Begründung der Beklagten die Geräusche, Schaltwechsel sei aufgrund der Stand der Technik geschuldet, wurde abgewiesen. (Wiegesagt wurde in den 22 Seiten Begründet).
Fakt ist nun, das dies eben nicht dem "Stand der Technik" entspricht, wie es hier in den Foren und insbesondere die Autoverkäufer/Werkstätten behauptet haben sondern ein "nicht unerhebliche Mangel" darstellt.
Ich könnte über unsere Erfahrungen über die Gerichtsverfahren ein Buch schreiben.
Der Autoverkäufer bzw. Beklagte kotzt sicherlich richtig ab. Zumal diese immer wieder vorgeschlagene Vergleiche des Gerichts ausgeschlagen haben. Vor allem der Anwalt der Beklagten war uneinsichtig, auch nach mehreren Gerichtstagen und Belehrungen des Tatrichters. Hätte der Anwalt Einsicht gezeigt, hätte das Verfahren keine 6 Jahre gedauert. Tja, Hinhaltetaktik auf Zeit und Geldmangel für das Verfahren ging voll in die Hose. Wir haben durchgezogen.
Jetzt streben wir ein Strafverfahren an. bzw. stellen Strafanzeige und die Akte geht an den Staatsanwalt, da wir im Beweisverfahren und Gerichtsverfahren nebenbei "Wirtschaftsbetrug" aufgedeckt haben. Da gehe ich aber jetzt nicht näher ein.
Aktenzeichen gebe ich auf Anratens meines Anwaltes nicht heraus, da jeder Fall dennoch individuell zu beurteilen ist. Aber mit dem Urteil besteht nun ein Aktenzeichen hinsichtlich Getriebe, Geräusche, Lastwechsel. Auf dies kann man sich nun berufen. Aktenzeichen kann am Oberlandgericht erfragt werden, falls jemand Probleme mit diesem Thema hat.
Nächste Woche gehe ich zum Autoverkäufer bzw. Beklagten und überreiche ihm persönlich eine Kopie der Kostenaufstellung. Ich glaube da hat jemand Spaß und ein anderer eben nicht. Welch eine Genugtuung.
Euer Jeepser