ich habe eine Frage zu meinem Auto, ein Jeep Compass. Ich habe den
Wagen Anfang 2022 in Bayern als Neuwagen gekauft und im Februar 22
im Kreis Hildesheim zugelassen.
Im Jahr 2021 wurde ein defektes Modul durch ein anderes von Jeep
im Rahmen der Garantie ersetzt.
Zwei Wochen nach Ablauf der regulären Gewährleistung (Anfang März
24) habe ich bei einer Jeep-Vertretung nahe meines Wohnortes den
Defekt des zweiten (erneuerten) Moduls gemeldet.
Ein erneuter Austausch wurde abgelehnt, weil angeblich mit dem
Erlöschen der PKW-Garantie auch die Garantie für das neu
eingesetzte Modul abgelaufen sei.
Ist das so rechtlich korrekt?
Dann müsste ich die rund 1000 Euro für einen erneuten Austausch
aus eigener Tasche zahlen, oder gibt es eine andere Lösung?
Freundliche Grüße
an21
Mein Compass: Compass MP, Modell Longitude, EZ 2/22, 96kW, 1332 cm³, Benzin, weiß