Ich war heute be GTÜ und Dekra, weil mir das keine Ruhe lässt und 100tsel wissen und der herbeigesehnte Amateurhafte Beweis der gültigkeit durch:
blosses von einem das
Fahrzeug anschauende Tüv Prüfer mir nicht genügt.
Bis auf Unterschiedliche Satzstellungen aber dennoch gemeinsame Aussage der Prüfer (Junge, aufgeschlossene Menschen);
Ich zitiere Auszüge aus dem Gesprächsprotokoll:
Im Moment grassiert das anbringen von Zusatzleuchten im Gelände KFZ unter dem Tarnmantel : ARBEITSSCHEINWERFER.
DerGesetzgeber geht jetzt immer mehr dahin die Nutzer zu Fragen wofür sie diese brauchen und evtl. einen Nachweis zu bringen, also: ich habe forstbetrieb, ich habe Bauernhof, ich fahre Nachts Baustellen ab &&&.
Die Aussage: mein Papa hat nen Bauernhof muss im Ernstfall nachgewiesen werde.
Auffällig hier: wildeste Einstellungen. unfachmännische Anbringung.
Desweiteren sind /ist(ich war mit meinem 17 er da) mein Jeep zu Jung, so um die an 1990er PKW"S erstellten Lichtanlagen gingen noch durch, der Gesetzgeber hat die Auflagen verschärft.
Eine zulassung, eintragung von Haubenscheinwerfern Tüv konform für neuere--ab ca. 1990-- Pkw"s wird es nicht geben.
Ausserdem sind die Strahler an /auf der Haube eine erhöhte Unfallgefahr für den Fussgänger, deswegen gibts auch u.a. keine Kühlerfiguren mehr.
Wer denn doch mit auf der Haube montierten Gegenständen wie Strahler herumfährt riskiert ERHEBLICHE KOSTEN wenn zb. das "berühmte" 120 cm grosse/kleine Kind mit seiner Birne davor semmelt und die Gesichtszüge entgleisen oder der Fussgänger über die Haube segelt und sich am "Arbeitsscheinwerfer" verletzt.
Anbringen kann !! mann die wo mann /auch Frau wo mann will, weil: es eben Arbeistsscheinwerfer sind.
Wenn mmann/Frau sie tatsächlich braucht (Nachweis) dann ists immer noch Risiko...
Es gibt mittlerweile eine Lightbar die die Strassenzulassung inkl. Tüv
--nicht nur ABE UND ODER BILLIGES TEILEGUTACHTEN, aber das Teil kostet über 800€nen ohne Kabeleien/Fernbedienung und ist für einige doch wie vieles am Jeep zu teuer ,
so das sich für eine unproffessionelle Lösung und noch nicht mal eintragungs fähig entschieden wird.
Manni Manta lässt grüssen.
Fazit von den Prüfern:hier Düsseldorf GTÜ und DEKRA AUTOMEILE:
Wir tragen ihnen das nicht ein, lassen Sie es.
Sie riskieren zuviel für zuwenig Spass.
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jETZT KURZ ZUR Lieben CLAUDIA.
Wenn Frau mit einem zb. PKW zum Tüv o.ä. faehrt und der Prüfer trägt irgendwas ein zb. Höherlegung, so konzentriert er sich nicht auf andere Sachen. Warum soll er sich Arbeit machen???
Diese Frau ist wegen : Höherlegung da, sonst nix.
Wenn nun der Prüfling ein "drüberschauen" über die Karre als : Genehmigung für alles andere interpretiert, so kommt man mit dem Begriff: Blauäugigkeit schon nicht mehr aus.
IRONISCHER VERGLEICH
Dann montiere ich mir Wrangler reifen auf meinen Reni, fahr zum Tüv wegen anderer Leuchtmittel, der Tüv prüfer sagt nix und sschon genehmigt?
obs nun das Bärchen ist, das Herzchen, die Kriegsbeklebung oder Blendwerk durch polierten Lack, wer weis
warum der gute Mann nix gesagt hat. Vielleicht weil er es nicht eintragen sollte und es ihm deswegen nich tangierte, ( periphär zumindest)
Also runter mit den Werten auf Altersgerechte 120.60-80, alles ist gut, keiner Insbesonder ich will Dir was.
In diesem Sinne grüsst Wanderer