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Anhängelasten Renegade 4xe

    • Anhängelasten Renegade 4xe

      Hier sind mal konkrete Zahlen zur Anhängelast und auch kombinierten Nutzlast beim Renegade 4xe.

      Gewichte in kg 1.3 190 PS1.3 240 PS
      Leergewicht (mit allen Flüssigkeiten, zu 90 % gefülltem Kraftstofftank und ohne Optionals)17701770
      Nutzlast einschließlich Fahrer (*)545545
      Zulässiges Gesamtgewicht (**)2315 2315
      - Vorderachse1180 1180
      - Hinterachse1240 1240
      Höchstzulässige kombinierte Nutzlast (Fahrzeug + Anhänger) (***)3215 3215
      Anhängelasten
      - Gebremster Anhänger11501150
      - Ungebremster Anhänger600 600
      Max. zulässige Dachlast (****)50 50
      Max. Last auf dem Kugelkopf (gebremster Anhänger)6060

      (*) Bei Sonderausstattungen (Schiebedach, Anhängerkupplung usw.) erhöht sich das Leergewicht und verringert sich folglich die Zuladung im Rahmen der max.zulässigen Lasten.
      (**) Ladungen, die nicht überschritten werden dürfen. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass das Ladegut im Gepäckraum und/oder auf der Ladefläche unterBerücksichtigung des maximal zulässigen Gesamtgewichts verteilt wird.

      (***) Die höchstzulässige kombinierte Nutzlast darf nie überschritten werden: die maximale Anhängelast ist nur erlaubt, wenn damit die höchstzulässige kombinierteNutzlast nicht überschritten wird.
      (****) Versionen mit Dachreling.

      Quelle: 57_609_RENEGADE_603.93.624_DE_04_05.20_SS_PH.pdf (Ergänzung Handbuch Renegade 4xe)

      Daraus folgt, wenn der Anhänger ein tatsächliches Gewicht von 1150kg hat (unabhängig von seinem zulässigen Gesamtgewicht, bspw. 1250kg), wäre noch eine maximale Zuladung im Auto von 3215-1770-1150-x = 295 kg-x erlaubt. Wobei x hier das Körpergewicht des Fahrers und das Gewicht von Sonderausstattungen sein soll.

      Mein Renegade: MY20 4xe Trailhawk Colorado Red mit Kenwood und Schiebedach - "Rotes Eichhörnchen"

    • Gut recherchiert, damit hast Du vielen bestimmt bei einer Kaufentscheidung geholfen.
      Wir haben einen 17 er. 4 x 4, Limited 1.4 ...170 ps, der hat off. 1200 gebremste Anhängelast. Haben dann ein Gutachten inkl. Tüvabnahme per Post für 500€nen bestellt und dürfen nun 1500 kg ziehen.
      Mehr Kilos gehen nur mit An/ umbaumassnahmen an der Werksmässig eingebauten Ahk.
    • wanderer schrieb:

      Gut recherchiert, damit hast Du vielen bestimmt bei einer Kaufentscheidung geholfen.
      Wir haben einen 17 er. 4 x 4, Limited 1.4 ...170 ps, der hat off. 1200 gebremste Anhängelast. Haben dann ein Gutachten inkl. Tüvabnahme per Post für 500€nen bestellt und dürfen nun 1500 kg ziehen.
      Mehr Kilos gehen nur mit An/ umbaumassnahmen an der Werksmässig eingebauten Ahk.
      Moin,

      Eintragen nicht vergessen, da sonst nicht gültig und - so wurde ich belehrt - ein Straftatbestand bei Unfall da Vorsatz unterstellt wird.

      Habe das auch gerade durch. Hat mich 32 € bei Dekra + 5,80€ beim Strassenverkehrsamt gekostet. Das Gutachten von SK rund 500€. Darf jetzt 1800KG ziehen, vorher 1500. Fahre regelmäßig mit einem 1700KGWoWa und der Renegade zieht den spielend weg. Der Diesel ist einechter Traum - als Zugmotor. Sonst eher ein rustikaler, aber sehr sparsamer Geselle.

      Gruss
      Marc
      Entschleunigung ist unser Lebensgefühl

      Jeep Renegade, 2.0 D, 6 Gang, weiß, 4x4, Leder, my Sky, VP4 Navi, 18‘ Felgen und der ganze Elektronik Klimbim....

      Dachzelt: Sheepie Jimba Jimba jetzt: Ocean Cross Sahara

      Mein Renegade:

    • Hallo eOnkel,
      wer hat Dich denn da belehrt??

      Wenn Du das/ein, irgendein Gutachten von irgendwas hast,
      eine Tüv Abnahme schriftlich vorweisen kannst und Du kommst in eine Kontrolle und hast zb. die Originale dabei, dann passiert Dir: GARNIX.

      Und die Gültigkeit eines Tüv Gutachten erlischt doch nicht durchs nicht eintragen!!!!

      Meistens steht in den Papieren:
      beim nächsten Termin in die Kfzpapiere eintragen lassen.
      Der liegt noch in der Ferne oder Du hattest keine Zeit, kostet im übelsten Fall 10 € & Vorlage an der Wache in paar Tagen.

      Solltest Du nichts in diese eingetragen haben und nun nur:
      EINE KOPIE der Originale mitführen, dann passiert Dir: GARNIX, max. 10 € weil Du Kopien mitführst.

      ZB.: wenn Du Deinen KFZ Schein in Kopie mitführst dann hast Du das Kfz auch nicht gestohlen, sondern nur eine: HOFFENTLICH BLACK/WHITE KOPIE der Klamotten. 10 € "Strafe"

      !!!!FARBIGE Kopien sind verboten und gehen als Fälschung durch.!!!!!

      ZB.: Deinen Führerschein in Kopie: dann fährst Du auch nicht ohne Fahrerlaubnis und begehst keine Straftat, kostet eben nur 10€ & oder musst das Original in ein paar Tagen an der Wache vorzeigen.

      Was soll denn da ein "Straftatbestand" , ein Vorsatz vorhanden sein??
      Weil Du etwas authorisiertes nicht hast eintragen lassen????

      5,80€nen fürs Eintragen wäre ein Schnäppchen hier in D.dorf.

      Sollte ich mich in allem Irren so bitte ich um beweiskräftige Korrektur
    • Wayfarer schrieb:

      Höchstzulässige kombinierte Nutzlast (Fahrzeug + Anhänger) (***)
      3215
      3215
      Man beachte dieses Gesamtzuggewicht , bei beladenem Fahrzeug darf man nur noch 900 kg anhängen. Und es kommt ja noch die Sonderausstattung Gewichtsmäßig dazu (Hängerkupplung, Schiebedach Ersatzrad....) Da macht sich schon der Einfluss der Franzosen bemerkbar. Ich hatte mal kurz einen Renault Kangu 4x4 wenn ich da den Wohnwagen anhängen wollte, durfte ich nichts mehr ins Auto einpacken. Denn der Wagen war in meiner Ausstattung viel schwerer als im Prospekt angegeben. Da musste Renault laut Gerichtsvergleich den Wagen zurücknehmen.

      Fazit: Das Auto ist so nur ein Spielzeug aber nicht Gebrauchsfähig. Gut, dass ich den Hersteller beim Neukauf gewechselt habe.
    • happyrenegade schrieb:

      Wayfarer schrieb:

      Höchstzulässige kombinierte Nutzlast (Fahrzeug + Anhänger) (***)
      3215
      3215
      Man beachte dieses Gesamtzuggewicht , bei beladenem Fahrzeug darf man nur noch 900 kg anhängen. Und es kommt ja noch die Sonderausstattung Gewichtsmäßig dazu (Hängerkupplung, Schiebedach Ersatzrad....)
      Ja so sieht es aus, da geht nicht wirklich viel. Da reden wir entweder von Ultraleichtwohnwagen oder Zeltanhängern. Ich werde am 12.09. zum Caravan Salon nach Düsseldorf fahren und dann mal gucken, was es so für diese Randbedingungen gibt.

      Mein Renegade: MY20 4xe Trailhawk Colorado Red mit Kenwood und Schiebedach - "Rotes Eichhörnchen"

    • wanderer schrieb:

      Hallo eOnkel,
      wer hat Dich denn da belehrt??

      Wenn Du das/ein, irgendein Gutachten von irgendwas hast,
      eine Tüv Abnahme schriftlich vorweisen kannst und Du kommst in eine Kontrolle und hast zb. die Originale dabei, dann passiert Dir: GARNIX.

      Und die Gültigkeit eines Tüv Gutachten erlischt doch nicht durchs nicht eintragen!!!!

      Meistens steht in den Papieren:
      beim nächsten Termin in die Kfzpapiere eintragen lassen.
      Der liegt noch in der Ferne oder Du hattest keine Zeit, kostet im übelsten Fall 10 € & Vorlage an der Wache in paar Tagen.

      Solltest Du nichts in diese eingetragen haben und nun nur:
      EINE KOPIE der Originale mitführen, dann passiert Dir: GARNIX, max. 10 € weil Du Kopien mitführst.

      ZB.: wenn Du Deinen KFZ Schein in Kopie mitführst dann hast Du das Kfz auch nicht gestohlen, sondern nur eine: HOFFENTLICH BLACK/WHITE KOPIE der Klamotten. 10 € "Strafe"

      !!!!FARBIGE Kopien sind verboten und gehen als Fälschung durch.!!!!!

      ZB.: Deinen Führerschein in Kopie: dann fährst Du auch nicht ohne Fahrerlaubnis und begehst keine Straftat, kostet eben nur 10€ & oder musst das Original in ein paar Tagen an der Wache vorzeigen.

      Was soll denn da ein "Straftatbestand" , ein Vorsatz vorhanden sein??
      Weil Du etwas authorisiertes nicht hast eintragen lassen????

      5,80€nen fürs Eintragen wäre ein Schnäppchen hier in D.dorf.

      Sollte ich mich in allem Irren so bitte ich um beweiskräftige Korrektur
      Moin Wanderer,

      ist grundsätzlich alles richtig was Du schreibst.

      Im Gutachten steht explizit drin, dass das Fahrzeug einem AAP/AAS vorzuführen ist und dieser den Serienzustand des Fahrzeuges zu bestätigen hat.
      Zusätzlich muss das Typenschild des Renegade angepasst werden an die neue, erhöhte zulässige Zuggesamtmasse.
      Der TÜV/DEKRA Mensch erstellt dann aufgrund des vorgelegten Gutachtens, der Abnahme auf Serienmäßigkeit des Fahrzeuges, sowie der Änderung des Typenschildes eine Vorlage für das Strassenverkehrsamt, die dann den eintragungsfähigen Passus für den Fahrzeugschein enthält. Wichtig: Das Gutachten wird dabei durch den TÜV/DEKRA eingezogen (steht auch explizit so drin).

      Sprich das z.B. bei SK erworbene Gutachten alleine nütz garnichts und berechtigt keinesfalls zur Nutzung der erhöhten Anhängelast ohne erfolgte Änderungsabnahme + Eintragung in die Papiere. Es ist in jedem Falle die unverzügliche Durchführung einer Änderungsabnahme vorgeschrieben (obwohl am Renegade nix geändert wurde ....), ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des konkreten Fahrzeugs und es darf so nicht weiter am Straßenverkehr teilnehmen.

      Steht in der Vorlage des TÜV/DEKRA Menschen explizit so drinn, eine Korrektur der Fahrzeugpapiere hat also unverzüglich zu erfolgen...aber wie gesagt, das war mit knapp sechs Euro beim Strassenverkehrsamt der günstigste Teil der ganzen Geschichte.

      Lange Rede, kurzer Sinn: Alles machbar, und wenn man sich ein Gutachten für 500€ kauft, sollte man schon im eigenen Interesse zusehen, dass das auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Ich persönlich empfand als höchste Hürde einen Prüfer zu finden, der A. wusste was er tut, B. willig war das Gutachten "anzunehmen", C. in der Lage war das Typenschild zu ändern, und D. dsas in einem vernünftigen Preisrahmen zu machen (Eine Dekra Prüfstelle wollte mir dafür 486,90€ abknöpfen......is klar).

      Gruss
      eOnkel
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      Jeep Renegade, 2.0 D, 6 Gang, weiß, 4x4, Leder, my Sky, VP4 Navi, 18‘ Felgen und der ganze Elektronik Klimbim....

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      Mein Renegade:

    • Halloooo eOnkel,

      Schreck im Sonntagmorgendlichen Kaffeesatzlesen!

      Du hast natürlich recht und ich habe das Gutachten vom Frdl. im Rausch der Vorfreude wohl nicht richtig durchgelesen.

      :thumbsup: Deswegen 10 Points 4 eOnkel :thumbsup:

      Nun, morgen ab zum FRDL; Termin klarmachen für Dienstag, da kommt der Tüv bzw. KÜS ins Haus und mal sehen was da alles "zu machen " ist.


      KÜS,Dekra & TÜV sind auch mal wieder 3 Sachen, der eine darf "was" der andere nicht.

      Egal, ich hab Zeit um die Kompetenzkriege von denen in Ruhe auszusitzen.
      Machts der nicht, machst eben der.

      Dies erledigt mein Frdl. Werkstattcheffe.

      Da ich bisher nichts in dieser dann erlaubten Gewichtsklasse gezogen habe
      hat sich ja das hier:
      ZITAT:
      ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des konkreten Fahrzeugs und es darf so nicht weiter am Straßenverkehr teilnehmen.

      erledigt.

      Danke & Grüße
    • Toy4ever schrieb:

      Wird das jetzt der 3. Versuch, die Routier-Show hier durchzuziehen? Wir vom Betreiber-Team des NJF haben doch klar gestellt, dass die hier bei uns im Forum nicht laufen wird.
      ???

      Habe ich irgendwas verpasst, oder gegen Forumsregeln verstoßen? Wenn ja - wenn auch unbewusst - bitte ich um Info.

      Gruss

      eOnkel
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      Mein Renegade:

    • Nö nö, hier geht es um unseren Freund Wanderer, ullrich, Routier, der das Forum nun schon zum 3. Mal mit seiner Show beglückt. Zwei Mal haben wir die Show schon aus dem Programm nehmen müssen.
    • unseren Freund.......ZITAT TOY4 EVER..

      endlich !!!! er hats eingesehen, und weis wer wirklich sein Freund ist.

      Siehst Du toy, alles wird gut und in der Tiefe bist Du bestimmt :

      ne leeve Jong