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Es ist der Wurm drin.......

  • ich behaupte mal, dass wenn bereits das Getriebe erneuert wurde, da auch was defekt war. Weiß jetzt zwar nicht was sowas kostet, aber bestimmt nicht gerade wenig und "aus Spaß an der Freude" macht das FCA auch bestimmt nicht freiwillig.

    Natürlich ist es schwierig zu beschreiben welche Symptome/Mängel/Geräusche etc. vorliegen und ihr könnte das ja auch nicht "hören" schon klar; jedoch wissen wir, was vor dem Getriebetausch fakt war und dass dies jetzt erneut der Fall ist.
    Sagt ja auch selbst der Techniker, jedoch kann/darf er ohne Freigabe von FCA nix dran machen. Ist auch auf der einen Seite verständlich (da über Garantie und ich nix selbst zahle) aber einfach so akzeptieren tu ich das nicht.
    Warte noch auf Rückruf der Kundenbetreuung

    Mein Compass:

  • So... Kundenbetreuung kann nix machen, wenn Technikabteilung Jeep sagt--alles OK ist Serienzustand.

    Der Serviceberater vom Autohaus sagte mir auch, dass er um einen "Flying Doc" gebeten hat, wir haben nun auch nochmal mit der Kundenbetreuung telefoniert und denen klar gemacht, dass das so nicht akzeptabel für uns ist.
    Bekommen Montag eine Rückmeldung wie es nun definitiv weitergeht....bleibt spannend

    Mein Compass:

  • Guten Abend an alle,

    bezüglich der Rückabwicklung kam nun das Schreiben der Gegenseite:

    ich füge mal ein, was deren Meinung zum Navigationssystem bei Jeep ist:

    Zunächst ist auszuführen, dass es in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Jeep, wie auch bei vielen anderen Automodellen, die Wahlmöglichkeit zwischen einen sogenannten ,,großen" und einem ,,kleinen" Navigationsgerät gibt.
    Das ,,große" Navigationsgerät ist nach Mitteilung der Beklagten vereinfacht gesagt ein im Kfz verbautes Navigationsgerät, das autark funktioniert, ist allenfalls in Luxusmodellen als Serienausstattung verbaut und kostet normalerweise, wenn es nicht zur Serienausstattung gehört, einen Aufpreis von mehreren tausend Euro.
    Das ,,kleine" Navigationsgerät dagegen überträgt praktisch die Navigation des Handys {z.B.. google maps} auf den Touchscreen des Fahrzeugs, über den auch Radio etc. laufen. D.h. der Fahrer muss nicht mit dem unhandlichen Handy navigieren, sondern die Navigation findet über den Touchscreen des Fahrzeugs statt und auch die Stimme wird über den Lautsprecher des Fahrzeugs ausgegeben. Diese Form eines Navigationssystems ist auch in preiswerteren Modellen als Serienausstattung verbaut.
    Dieses ,,kleine" Navigationssystem ist im hier streitgegenständlichen Jeep Compass Limited verbaut.

    das ist so wortwörtlich vom Schreiben übernommen.....

    Mein Compass:

  • So einen Blödsinn hat die Welt noch nicht gelesen. Mehr kann man dazu echt nicht sagen. Ich hoffe, dein Anwalt wird dadurch erst so richtig motiviert denen zu zeigen, wo der Hammer oder besser gesagt das Navi hängt.

    Da hätte man richtig Lust, da draus auch noch eine Falsch-Aussage und Irreführung des Gerichts draus zu machen.
  • Das ist ja unglaublich. Was für ein Schwachsinn...
    Ich weiß gar nicht was mich an Deiner Stelle mehr ärgern würde. Die dreiste Verdrehung der Tatsachen oder die nicht mal subtile Unterstellung, das man offensichtlich grenzdebil ist.


    Der Anwalt der das geschrieben hat will sich wohl mit dieser Argumentation bei VW bewerben. Das passt prima zu deren "Diesel-Gate" Aussagen...


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die mit dieser Argumentation durchkommen. Halte uns bitte auf dem Laufenden!!!
    Grüße Alex


    P. S.
    Denkt an die Elektrolyte!

    Mein Gladiator: 2021 Gladiator "Sport" mit 2RY, 2SA, CSD, CWA,GCD, MRK, XMF Davor: Jeep Renegade "Upland" - MY 2017 - Command View - 4x4 Active Drive Low - 2.0 MJ - 140 PS - 9 AT - 5" Navi

  • CoMaMi schrieb:

    Guten Abend an alle,

    bezüglich der Rückabwicklung kam nun das Schreiben der Gegenseite:

    ich füge mal ein, was deren Meinung zum Navigationssystem bei Jeep ist:

    Zunächst ist auszuführen, dass es in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Jeep, wie auch bei vielen anderen Automodellen, die Wahlmöglichkeit zwischen einen sogenannten ,,großen" und einem ,,kleinen" Navigationsgerät gibt.
    Das ,,große" Navigationsgerät ist nach Mitteilung der Beklagten vereinfacht gesagt ein im Kfz verbautes Navigationsgerät, das autark funktioniert, ist allenfalls in Luxusmodellen als Serienausstattung verbaut und kostet normalerweise, wenn es nicht zur Serienausstattung gehört, einen Aufpreis von mehreren tausend Euro.
    Das ,,kleine" Navigationsgerät dagegen überträgt praktisch die Navigation des Handys {z.B.. google maps} auf den Touchscreen des Fahrzeugs, über den auch Radio etc. laufen. D.h. der Fahrer muss nicht mit dem unhandlichen Handy navigieren, sondern die Navigation findet über den Touchscreen des Fahrzeugs statt und auch die Stimme wird über den Lautsprecher des Fahrzeugs ausgegeben. Diese Form eines Navigationssystems ist auch in preiswerteren Modellen als Serienausstattung verbaut.
    Dieses ,,kleine" Navigationssystem ist im hier streitgegenständlichen Jeep Compass Limited verbaut.

    das ist so wortwörtlich vom Schreiben übernommen.....
    wenn es ein Handy braucht um zu "funktionieren" dann ist es schon mal begrifflich kein Navigationssytem.... Vollkommen absurd.

    Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

  • CoMaMi schrieb:

    Guten Abend an alle,

    bezüglich der Rückabwicklung kam nun das Schreiben der Gegenseite:

    ich füge mal ein, was deren Meinung zum Navigationssystem bei Jeep ist:

    Zunächst ist auszuführen, dass es in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Jeep, wie auch bei vielen anderen Automodellen, die Wahlmöglichkeit zwischen einen sogenannten ,,großen" und einem ,,kleinen" Navigationsgerät gibt.
    Das ,,große" Navigationsgerät ist nach Mitteilung der Beklagten vereinfacht gesagt ein im Kfz verbautes Navigationsgerät, das autark funktioniert, ist allenfalls in Luxusmodellen als Serienausstattung verbaut und kostet normalerweise, wenn es nicht zur Serienausstattung gehört, einen Aufpreis von mehreren tausend Euro.
    Das ,,kleine" Navigationsgerät dagegen überträgt praktisch die Navigation des Handys {z.B.. google maps} auf den Touchscreen des Fahrzeugs, über den auch Radio etc. laufen. D.h. der Fahrer muss nicht mit dem unhandlichen Handy navigieren, sondern die Navigation findet über den Touchscreen des Fahrzeugs statt und auch die Stimme wird über den Lautsprecher des Fahrzeugs ausgegeben. Diese Form eines Navigationssystems ist auch in preiswerteren Modellen als Serienausstattung verbaut.
    Dieses ,,kleine" Navigationssystem ist im hier streitgegenständlichen Jeep Compass Limited verbaut.

    das ist so wortwörtlich vom Schreiben übernommen.....
    Die haben keine Ahnung. Und davon sehr viel.

    Da kannst nur noch den Kopf schüttel...
    Ciao

    Manfred

    Wer gendert, kann mit den Feinheiten der deutschen Sprache nicht umgehen.

    Mein Cherokee: Limited 2.0l Diesel, 170 PS, 9 Gang Automatik, AWD, Granite Crystal

  • Guten morgen,

    habe noch mal etwas recherchiert. Ehrlich gesagt, ganz Unrecht hat die Gegenseite nicht, denn auf der schwedischen Jeep-Seite ist die Broschüre noch von Stand: 09/2017 und da steht wirklich nur das 7" Uconnect drin. Bei der Preisliste und beim Konfigurator jedoch das 8,4" Uconnect als Serienausstattung. Die haben wahrscheinlich nur die Broschüre gelesen, aber nicht das Kleingedruckte beachtet und nicht weiter recherchiert

    Mein Compass:

  • Der Knackpunkt ist, das 7" Uconnect ist kein Navigationsgerät. Das ist der Punkt, wo der Anwalt ansetzen muss.

    Das 8,4" mit Nav war bei Modelljahr 2017 und 2018 nur gegen Aufpreis zu haben, seit Modelljahr 2019 ist es im Limited und Trailhawk Serienausstattung.
  • CoMaMi schrieb:

    Guten morgen,

    habe noch mal etwas recherchiert. Ehrlich gesagt, ganz Unrecht hat die Gegenseite nicht, denn auf der schwedischen Jeep-Seite ist die Broschüre noch von Stand: 09/2017 und da steht wirklich nur das 7" Uconnect drin. Bei der Preisliste und beim Konfigurator jedoch das 8,4" Uconnect als Serienausstattung. Die haben wahrscheinlich nur die Broschüre gelesen, aber nicht das Kleingedruckte beachtet und nicht weiter recherchiert
    Es geht doch nur um deinen Kauf, und da dachte ist ein "Navigationsgerät" bzw. "Navigation" dabei gewesen

    Soviel ich weiss wird nur beim 8,4 der Begriff "Navigation" verwendet......aber nicht beim 7

    Stimmt das doch nicht?

    Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

  • es steht im Vertrag, wie auch auf der Rechnung "Navigationssystem"
    Ist aber keins im Auto; deshalb die Reklamation und nun die Rückabwicklung über Anwalt/Gericht.

    Das Autohaus wo gekauft, behauptet nun es gäbe zwei Wahlmöglichkeiten des Navigationssystems.

    1x das "kleine" 7" welches bei uns verbaut sein soll, das aber nur mit Verbindung Smartphone funktioniert, ich zitiere deren Argumentation:

    "dieses kleine Navigationssystem ist im hier streitgegenständlichen Jeep Compass Limited verbaut, dieses hat die Fachbezeichnung Uconnect 7", als Serienausstattung wird aufgeführt: Navigationsgerät/System Uconnect-7"


    und 1x das "große" 8,4" welches zur Zusatzausstattung gehören soll und angeblich im Limited nicht zur Serie gehört. das würde zur Luxusausstattung gehören

    dies hätten sie recherchiert......

    Mein Compass:

  • genau, steht beim 7" nix von NAV.
    deshalb verstehe ich auch die Argumentation der Gegenseite nicht; bzw. wo die das angeblich gelesen haben. ?( Denn in der Stellungnahme haben die immer wieder als "Beweis" Kopien oder Screenshots von der Homepage eingefügt. (diese liegen mir aber nicht vor, nur dem Gericht)

    Mein Compass:

  • Ich bleibe dabei: Es spielt keine, was wo eine Zusatzausstattung ist. Wenn der Verkäufer schreibt: "Navigation", ist damit die Käufererwartung verbunden, es handele sich um ein autarkes Navigationssystem. Ganz klar Beschaffenheitsvereinbarung iSd § 434 I S. 2 BGB. Die jetzte Augumentation des AH ist nur eine "Schutzbehauptung". Weil sie nichts Handfestes haben, versuchen sie es mit diesem "Kaspertheater"...

    Also nicht ernst nehmen, was die schreiben. Die wollen sich nur ihrer Verantwortung entledigen und versuchen es auf diese Weise. Ich gehe stark davon aus, dass das auch deren Antwalt so sieht, er es aber versuchen soll...

    Mein Auto: Jeep Avenger

  • Ich habe mir mal Spaßeshalber die Mühe gemacht, die Bedienungsanleitung von dem 7“ Uconnect runterzuladen und zu lesen. Man muß ehrlich sagen, FCA liefert hier eine selten dämliche Steilvorlage für die Argumentation der Gegenseite. Auch wenn es völliger Blödsinn ist, es steht dort geschrieben, man muss nur Android Auto aktivieren und schon hätte man die Navigationsfunktionen verfügbar. Jemand der technisch nicht bewandert ist, kann durchaus dem Glauben verfallen, da wäre ein Navi drin. Wenn die mit ihrer Argumentation durchkommen, dann durch die Mithilfe von FCA.