Chris1200 schrieb:
Da müssen Beweise vorgelegt werden, die Aussage eines Privatmannes allein reicht da nicht. Da muss mindestens ein Foto des Verstosses incl. Kennzeichen und eindeutigem Erkennen des Sachverhalts vorliegen.
Es reicht auch die Aussage einer Privatperson. So uns selbst passiert. In der Nähe meines Wohnortes gibt es einen Badeweiher mit öffentlichem Parkplatz und Badeplatz. Man kann aber auch vorher schon an den Weiher ran, parkt dann aber auf einem Flurbereinigungsweg, der eben mit dem berühmten "Anlieger frei" Schild so gekennzeichnet ist, daß da im Grunde genommen nur die Landwirte mit ihren Traktor reinfahren dürfen.
Einer der Landwirte hat beim Ordnungsamt oder der Polizei (genau weiß ich es leider nicht) "gemeldet", daß da immer wieder PKW stehen. Und daraufhin sind dann halt diejenigen, die Berechtigt sind, Parktickets auszustellen, dort hin gefahren und haben großflächig Tickets verteilt.
Und die waren alle rechtmäßig.
Ciao
Manfred
Wer gendert, kann mit den Feinheiten der deutschen Sprache nicht umgehen.
Manfred
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Mein Cherokee: Limited 2.0l Diesel, 170 PS, 9 Gang Automatik, AWD, Granite Crystal