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Knöllchen sind Rechtswiedrig

    • Chris1200 schrieb:

      Da müssen Beweise vorgelegt werden, die Aussage eines Privatmannes allein reicht da nicht. Da muss mindestens ein Foto des Verstosses incl. Kennzeichen und eindeutigem Erkennen des Sachverhalts vorliegen.
      Nicht unbedingt.

      Es reicht auch die Aussage einer Privatperson. So uns selbst passiert. In der Nähe meines Wohnortes gibt es einen Badeweiher mit öffentlichem Parkplatz und Badeplatz. Man kann aber auch vorher schon an den Weiher ran, parkt dann aber auf einem Flurbereinigungsweg, der eben mit dem berühmten "Anlieger frei" Schild so gekennzeichnet ist, daß da im Grunde genommen nur die Landwirte mit ihren Traktor reinfahren dürfen.

      Einer der Landwirte hat beim Ordnungsamt oder der Polizei (genau weiß ich es leider nicht) "gemeldet", daß da immer wieder PKW stehen. Und daraufhin sind dann halt diejenigen, die Berechtigt sind, Parktickets auszustellen, dort hin gefahren und haben großflächig Tickets verteilt.

      Und die waren alle rechtmäßig.
      Ciao

      Manfred

      Wer gendert, kann mit den Feinheiten der deutschen Sprache nicht umgehen.

      Mein Cherokee: Limited 2.0l Diesel, 170 PS, 9 Gang Automatik, AWD, Granite Crystal

    • hobelspahn schrieb:

      Hallo Kollegen,

      ich habe vor 3 Wochen ein Knöllchen wegen angeblichem Falschparken am Auto gehabt. Allerdings war dort wo ich stand (im Wald) keine Parkverbotszone. Aber Egal.
      Ich kann nicht anders, ich muss nochmal meinen Senf dazugeben. Das vom TE ist nämlich genau das Verhalten, weshalb alles in D bis ins Kleinste geregelt ist. Mal abgesehen davon, dass Du per Widerspruch und Fristsetzung offenbar ein wackerer Kämpfer gegen den bösen Rechtsstaat bist und somit das verhinderst, "was vor 80 Jahren passiert ist".

      Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Im Wald war keine Parkverbotszone eingerichtet! Ja Hallo!!!!!!!!!!??????????? Wald? Parkverbotszone?

      Und jetzt mal ganz genau. Im Wald gilt quasi nicht die StVO, sondern das jeweilige Landeswaldgesetz. In Deinem Fall, lieber Andy, ist das das HWaldG. In diesem steht im §15 klar drin:

      "(5) Jedes Betreten und jede Benutzung des Waldes, die über das nach Abs. 1 bis 4 zulässige Maß hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers.
      Einer Zustimmung bedürfen insbesondere:
      1. das Befahren von Waldwegen mit motorgetriebenen Fahrzeugen, für die ein Versicherungs- oderein amtliches Kennzeichen erforderlich ist,"

      Für die interessierten Laien, wovon es ja hier einige gibt: Das bedeutet, jetzt haltet Euch fest, es ist GRUNDSÄTZLICH verboten, mit einem Auto in den Wald zu fahren. Es muss Dir nicht verboten werden, weil es verboten ist! So ganz ohne Parkverbotszone! (So ein perfider Staat aber auch!) Es kann Dir erlaubt werden durch ein Schild. Muss aber nicht!

      Ich an deiner Stelle würde mich übrigens über "nur" 20 oder 30 Euro freuen. Laut HWaldG sind für das Befahren von Waldwegen (wer da parkt, ist ja nicht hingebeamt worden) bis zu 1000 Euro fällig.
      Und ich bin gespannt, ob Dein Widerspruch so richtig nach hinten losgeht. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
    • Es war eine Straße DURCH den Wald
      Keine Privatstraße oder ähnliches.
      Weiter hinten ist eine kleine Siedlung und Wirtschaft.
      Der Bauherr hatte uns gesagt die parken immer da und noch nie war was.
      Wohlgemerkt ich bin im Innenausbau tätig, da waren vorher schon viele andere.
      Irgend so ein Möchtegern wollte sich profilieren und nichts anderes.

      Also erst klären was ist und nicht mit halbwissen glänzen : :023:
      wenn du Gott näher sein willst, schreibe wattsapp während der Fahrt :saint:

      Mein Compass: 1.4er 170 PS Limited

    • Manfred schrieb:



      Einer der Landwirte hat beim Ordnungsamt oder der Polizei (genau weiß ich es leider nicht) "gemeldet", daß da immer wieder PKW stehen. Und daraufhin sind dann halt diejenigen, die Berechtigt sind, Parktickets auszustellen, dort hin gefahren und haben großflächig Tickets verteilt.

      Und die waren alle rechtmäßig.
      das ist doch ein ganz anderer Sachverhalt. Meine Schilderung ist, dass nur aufgrund des Landwirtes einfach ein Bescheid ergeht, ohne dass da jemand vom Amt hinfährt.

      Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

    • hobelspahn schrieb:

      Es war eine Straße DURCH den Wald
      Keine Privatstraße oder ähnliches.
      Weiter hinten ist eine kleine Siedlung und Wirtschaft.
      Der Bauherr hatte uns gesagt die parken immer da und noch nie war was.
      Wohlgemerkt ich bin im Innenausbau tätig, da waren vorher schon viele andere.
      Irgend so ein Möchtegern wollte sich profilieren und nichts anderes.

      Also erst klären was ist und nicht mit halbwissen glänzen : :023:
      Einspruch einlegen mit dem Hinweis dass du an dem Tag gar nicht dort warst. Beweislast liegt beim Amt. Wenn der Zeuge wirklich nur Privatperson ist und kein Foto vom vollständigen Verstoss hat, also Tatbestand und Kennzeichen bist du raus. Wenn er allerdings ein "Offizieller" ist, dann dürfte es schwierig werden.

      Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

    • Nabend Freunde,

      erst mal Danke für die vielen Beiträge.
      Ich könnte es einfach machen und das genau so hin schreiben wie Chris1200 es gesagt hat. Außerdem ist es ein Firmenwagen und dadurch auch schwerer zu überprüfen wer gefahren ist.
      Aber darum geht es mir nicht. Und schon gar nicht um die 20,-€.
      Wenn ich was gemacht habe stehe ich dazu.

      Und ich war da, genauso wie der Architekt und einige andere.
      Worum es mit geht ist das diese Stasi und Naxi (ersetze x für z) Methoden ,einfach erst mal denunzieren und was behaupten, mir mächtig gegen den Strich gehen.
      Jeder Möchtegern Polizist, der Zuhause nix zu sagen hat, geht heutzutage mit dem Hund, einem Zettel, Stift und Foto durch die Gegend und schreibt auf.
      Wofür wird dann überhaupt noch ein Hipo oder Ordnungsbeamter ausgebildet? Sind das dann alles nur Blödmänner? Sicherlich nicht!
      Aber die kennen sich aus und wissen was Sie tun.

      Ich habe bei mir in der Nachbarschaft auch so eine Linke Zecke die alles und jeden anzeigt. Selbst ihren eigenen Sohn hat die wegen Parken mit 2 Reifen auf dem Gehweg angezeigt.
      Hier im Viertel hat die keine Freunde und jeder kann die Leiden wie Fußpilz.
      Und die vom Ordnungsamt genau so.

      Ein Teil was die "Dame" so rundum anzeigt wird dann natürlich eingestellt oder erst gar nicht bearbeitet aber irgendwann reagiert man Selbst auf sowas wie der Teufel aufs Weihwasser. Vielleicht bin ich deshalb eben so.

      Und genau deshalb habe ich mich auf das OLG berufen.

      Ich sage Bescheid was raus kommt.

      Gute N8
      wenn du Gott näher sein willst, schreibe wattsapp während der Fahrt :saint:

      Mein Compass: 1.4er 170 PS Limited

    • eVent schrieb:

      Als demütig Bediensteter im ö.D. bin ich zwar nicht beim Ordnungsamt, wenn es aber einer vor, neben oder in meinem "Baufeld" zu frech treibt, oder es ersichtlich darauf anlegt, geht ein Foto per whatsapp mit Ortsangabe, Datum und genauer Ortszeit an die Kollegen und alles Weitere nimmt seinen Lauf. Eine Ordungswidrigkeit kann durch jeden Bürger zur Anzeige gebracht werden.
      Genauso mache ich das als Stadtverordneter zuweilen auch. Dafür gibt es für uns sogar eine eigene Servicestelle im Rathaus, die das dann entsprechend veranlasst, egal ob Verkehrs- oder Müllverstösse...
      Viele Grüße
      DakotaMan


      Mein Auto: Tesla Y Dual Motor Long Range

    • Krischan schrieb:

      @hobelspahn: Ich habe mehr als nur Halbwissen. Und dass es jetzt eine richtige, echte Straße war, ist eine unerlaubte Sachverhaltserweiterung :P
      Aber freut mich das Du es mit Humor nimmst ;)
      Meine Humorvolle Seite:

      nachdem ich heute morgen bei meinem Psychologen war, den ich jede Woche von Amts wegen (Vorschrift eines Stattverordneten und eines demütig Bediensteten im ö.D) aufsuchen muss (mehrfaches Fahren ohne Führerschein unter starkem Alkoholeinfluss in Verbindung mit Antipsychotika im geklauten Wagen) habe ich diesem einmal den Beitrag hier gezeigt.

      Der meint, genauso wie mein drittes ich, ihr seid alle Blöde :rotfl:

      Und ich hätte im Deutschunterricht bestimmt öfter die Kreide geholt, rechtswidrig schreibt man ohne IE ;(
      wenn du Gott näher sein willst, schreibe wattsapp während der Fahrt :saint:

      Mein Compass: 1.4er 170 PS Limited

    • Wir warten voller Spannung wie es ausgeht. Jetzt ist es also parken auf einer Ortsverbindungsstraße, in einem Wald, außerhalb geschlossener Ortschaft.... verwegen!

      P.S. blöde wird klein geschrieben
      "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

      Mein Compass: Limited, 170HP Benzin, ausgestattet vom "Dashcam- Messias"

    • Moins.

      Wer Dreckfuhler sieht, braucht damit noch lange nicht zu renovieren...

      .................

      Ich hab mal Anfang Maerz einen Owi Bescheid wegen Parkverstoss bekommen. Das war das Kennzeichen meines Mopeds. Und das stand schon 4 Monate kilometerweit weg in ner angemieteten Garage zur Ueberwinterung. Da wurde ich hektisch, und bin hingefahren.

      Moped stand noch da, Tachostand war, wie er sollte. Bescheid genau inspiziert. Kennzeichen, check. Hersteller Honda, check. Fahrzeugtyp PKW, aha.....

      War wohl ein Dreher im Kennzeichen. Waren zerknirscht, im Amt...
      Gruss,

      Udo

      Mein Cherokee: Trailhawk 3.2 Ltr., full house

    • udowill schrieb:

      Moins.

      Wer Dreckfuhler sieht, braucht damit noch lange nicht zu renovieren...

      .................

      Ich hab mal Anfang Maerz einen Owi Bescheid wegen Parkverstoss bekommen. Das war das Kennzeichen meines Mopeds. Und das stand schon 4 Monate kilometerweit weg in ner angemieteten Garage zur Ueberwinterung. Da wurde ich hektisch, und bin hingefahren.

      Moped stand noch da, Tachostand war, wie er sollte. Bescheid genau inspiziert. Kennzeichen, check. Hersteller Honda, check. Fahrzeugtyp PKW, aha.....

      War wohl ein Dreher im Kennzeichen. Waren zerknirscht, im Amt...
      hatte ich auch mal, und viel Zeit. Habe Einspruch eingelegt, dann kam es zur Gerichtsverhandlung, dort dem Richter den Kfz Schein gezeigt und gut war es.

      Das schönste aber an der Geschichte war, dass der typ vom Ordnungsamt antanzen musste, da er ja Zeuge war.... Hat der sich aufgeregt... Er meinte ein Anruf von mir und die Sache wäre erledigt gewesen....

      Ich sagte, "das richtige Kennzeichen notiert" und die Stadt hätte jetzt mehr Kohle "...Ich fand es lustig, er nicht...

      Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

    • Ich habe natürlich gleich geantwortet:

      Guten Tag Frau XXXX,
      Guten Tag Herr/ Frau ??? Bußgeldstelle (bitte Namen angeben),

      vielen Dank für Ihre Schreiben mit Aktenzeichen 800.XXXXXXXXXX.2 vom
      XX.XX.2020.
      Es verwundert mich doch sehr, dass Sie mir anstelle des benötigten
      rechtlichen Nachweises des Zeugen eine Empfehlung
      zusenden.
      Daher einmal eine Zusammenfassung aus dem Urteil des OLG:
      Laut OLG hat nur der Staat, konkret die Polizei das Recht,
      Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Das beziehe sich sowohl auf den
      ruhenden als auch den fließenden Verkehr......

      Das Gesetz, auf das sich die Behörden in ihrer Argumentation
      berufen hätten, erfülle als Landespolizeigesetz nicht die
      Voraussetzungen für eine Ermächtigungsnorm.

      Das Polizeirecht der Länder könne eine in Bundesgesetzen
      geregelte Kompetenzzuweisung nicht umgehen.

      Ich hatte, niemals von einem Leiharbeiter oder ähnlichem gesprochen,
      sondern nach einem Nachweis gefragt, dass dem von ihnen angegebenen
      Zeugen die Befugnis im Rahmen der gesetzlichen Legalität nachweist.
      Ob Leiharbeiter oder Privatperson ist dabei völlig irrelevant.
      Dies scheint nicht der Fall zu sein, da Sie mir ansonsten diesen
      fehlenden Nachweis erbracht hätten.

      Auch der ADAC empfiehlt diese OW nicht zu zahlen bevor der
      Nachweis von Ihnen vollständig erbracht wurde.

      Hiermit erkläre ich ihnen, dass ich Ihr Schreiben für unzulässig
      halte und geben ihnen eine letztmalige Nachfrist bis zum 10.3.2020.

      Selbstverständlich faxe ich Ihnen diese Mail zur Sicherheit noch
      einmal zu.

      Mit freundlichem Gruß

      XXXXXXXXXXXXXXX
      wenn du Gott näher sein willst, schreibe wattsapp während der Fahrt :saint:

      Mein Compass: 1.4er 170 PS Limited

    • Vom ADAC:


      adac.de/news/urteil-frankfurt-…WsAFteQmKiP8zeP5eM5DSqLww


      Und nichts anderes wie diesen Nachweis habe ich angefragt.

      Daher, so lange ich keinen Nachweis habe, werde ich auch nichts bezahlen.


      Es geht mir nicht um die paar Euros, es geht mir um die Abzocke.


      Gruß
      Andy
      wenn du Gott näher sein willst, schreibe wattsapp während der Fahrt :saint:

      Mein Compass: 1.4er 170 PS Limited

    • Das erreicht langsam den Duktus eines Reichsbürgers. Der Sachbearbeiter hat Dir mit einem Satz Dein grundlegendes Missverständnis um die Ohren gehauen. Viel mehr Zeit wird er nicht mehr verwenden. Die machen gleichartiges 100x am Tag. Ab jetzt geht es in die langsame, aber stetige Behördenmühle, eine Gebührenstufe aufwärts. Naja, wer's mag.
      "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

      Mein Compass: Limited, 170HP Benzin, ausgestattet vom "Dashcam- Messias"