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Knöllchen sind Rechtswiedrig

    • Komm mir hier nicht mit Reichsbürger!
      Ich könnte ja auch sonst was über dich in die Welt setzen. Vorsicht Kollege.
      Wir wollen doch sachlich auf dem Boden bleiben.

      Ich mache genau das was der ADAC in solchen Fällen vorschlägt. Nicht mehr und nicht weniger.

      Ich halte euch auf dem laufenden.

      Gruß Andy
      wenn du Gott näher sein willst, schreibe wattsapp während der Fahrt :saint:

      Mein Compass: 1.4er 170 PS Limited

    • Moin Jeepers,


      erst mal Danke das sich hier so viele beteiligen.
      Ich habe hier einmal die § raus gesucht, welche für den Ordnungsbeamten gültig sind:

      Art. 33 Grundgesetz [Staatsbürgerliche Rechte]
      ......
      (4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.


      Und dann noch:

      § 99 HSOG Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte


      (1) 1 Zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben der Gefahrenabwehr oder zur hilfsweisen Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben können Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte bestellt werden; in den Landkreisen und Gemeinden können sie die Bezeichnung Ordnungspolizeibeamtin oder Ordnungspolizeibeamter führen. 2 Die Bestellung ist widerruflich.

      (2) [...]

      (3) 1 Zu Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten können bestellen

      1. die kreisfreien Städte und Landkreise eigene Bedienstete,

      2. die Polizeibehörden eigene Bedienstete,

      3. die Landräte eigene Bedienstete und Bedienstete kreisangehöriger Gemeinden,

      4. die Regierungspräsidien

      a) Bedienstete sonstiger Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts,

      b) Privatforstbedienstete, die als Forstschutzbedienstete amtlich bestätigt worden sind, und, soweit in sonstigen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, Bedienstete von Unternehmen, die dem öffentlichen Verkehr dienen,

      c) amtlich verpflichtete Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher,

      d) sonstige Bedienstete des Landes,

      e) andere Personen.


      2 Bestellungen von Bediensteten kreisangehöriger Gemeinden sowie Bestellungen nach Satz 1 Nr. 4 Buchst. a bis c erfolgen auf Antrag.

      (4) [...]



      Daher, hätte als Zeuge Hilfspolizist oder Ordnungspolizeibeamter der Stadt Frankfurt oder sowas gestanden wäre für mich alles klar.
      Aber so halt noch nicht. Und ich habe da jetzt richtig Bock drauf das mal durch zu ziehen.

      Gruß
      Andy
      wenn du Gott näher sein willst, schreibe wattsapp während der Fahrt :saint:

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    • Ja, aber der Privatmann muss auch Beweise vorlegen können, die Aussage alleine reicht nicht... zumindestens verfolgen das viele Ämter nicht weiter, da vor Gericht Aussage gegen Aussage stehen würde.....beides Privatleute.....
      So behandeln es es die meisten Ordnungsämter, (d.h einfach das Falschparken bestreiten-wenn man davon ausgeht dass es keine offizielle Amtsperson war)

      kommunal.de/falschparker-anzeigen

      Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16