Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung???

  • Da bin ich echt mal gespannt, welches Ass der Händler noch aus dem Ärmel zieht. Der muss sich ja seiner Sache ziemlich sicher sein, sonst würde er sich mit ein paar Scheinen aus dem Fall rauskaufen und die Sache wäre erledigt.
  • Toy4ever schrieb:

    Da bin ich echt mal gespannt, welches Ass der Händler noch aus dem Ärmel zieht. Der muss sich ja seiner Sache ziemlich sicher sein, sonst würde er sich mit ein paar Scheinen aus dem Fall rauskaufen und die Sache wäre erledigt.
    Tja dafür kriegt er die Kiste jetzt wieder. Aber ich, der alle Staffeln Barbara Salesch und Richter Alexander Hold gesehen hat, sehe den Ausgang mit gemischten Gefühlen entgegen.
  • Man braucht nen seeeeehhhhr langen Atem für sowas und am besten lässt man den Wagen stehen derweil ( Nutzungsgebühr etc). mach das Spielchen jetzt seit November 2018 mit ( Rückabwicklung wegen Brummen Vibrieren,Unglaublicher Reifenverschleiss hinten, Verbrauch. Gefahren seitdem ca 200km fürs Gutachen und 300 km reine Bewegungsfahrt um Standschäden vorzubeugen

    Man glaubt garnicht was die alles ausm Ärmel rausholen.

    Vom Anzweifeln des Kaufgrundes ,bei mir 1. Ersparniss durch entkoppeln ,das ja durch das Update nicht mehr stattfindet im Bereich zwischen 50 und 80km/h ( Haben sich dann aber selber widersprochen und die Vorteile des Spritsparens durch das entkoppeln hervorgehoben :thumbsup: und das SCHRIFTLICH!) und ich fuhr vorher einen Nissan Pathfinder Diesel 2,5l der genau soviel Verbraucht hat.

    Über die Tatsache das es ja kein Brummen gibt ( Trotz TSB und neuem Diff hinten ) und ich ja nicht schriftlich angemahnt habe ( Hab ich aber ...2 mal mit Fristsetzung)

    BIS hin zum Verfahrensfehler durch den Richter ( da haben se sich ganz beliebt gemacht ) da Ja niemand von JEEP bei der Gutachten Erstellung vor Ort war. Wobei se genau wissen da sie da eh nix verloren haben.


    Zur Zeit warte ich auf einen Termin vom Gericht. Gutachten ist erstellt aber mir noch nicht bekannt.


    Jeder Schriftverkehr hin und her hat natürlich seine Fristen und jeder nutzt seine Fristen bis zur letzten Sekunde aus.....die Mühlen mahlen extrem langsam in solchen Fällen.

    Mein Compass: ​​o_I​ ​0000000 I_o​ MY17 Limited ,Opening edition mit Winterpaket,170 PS ,chrystal-granit

  • Toy4ever schrieb:

    Da bin ich echt mal gespannt, welches Ass der Händler noch aus dem Ärmel zieht. Der muss sich ja seiner Sache ziemlich sicher sein, sonst würde er sich mit ein paar Scheinen aus dem Fall rauskaufen und die Sache wäre erledigt.

    Toy4ever schrieb:

    Da bin ich echt mal gespannt, welches Ass der Händler noch aus dem Ärmel zieht. Der muss sich ja seiner Sache ziemlich sicher sein, sonst würde er sich mit ein paar Scheinen aus dem Fall rauskaufen und die Sache wäre erledigt.
    verweisen immer wieder auf den Satz: "das Fahrzeug hat zwar ein Navi, aber nur in Kombination mit einem Smartphone."
    Von daher ist das für die erledigt....
    welches Ass das sein soll, bin ich mal gespannt :?: ?(

    Mein Compass:

  • Kami_01 schrieb:

    Man braucht nen seeeeehhhhr langen Atem für sowas und am besten lässt man den Wagen stehen derweil ( Nutzungsgebühr etc). mach das Spielchen jetzt seit November 2018 mit ( Rückabwicklung wegen Brummen Vibrieren,Unglaublicher Reifenverschleiss hinten, Verbrauch. Gefahren seitdem ca 200km fürs Gutachen und 300 km reine Bewegungsfahrt um Standschäden vorzubeugen

    Man glaubt garnicht was die alles ausm Ärmel rausholen.

    Vom Anzweifeln des Kaufgrundes ,bei mir 1. Ersparniss durch entkoppeln ,das ja durch das Update nicht mehr stattfindet im Bereich zwischen 50 und 80km/h ( Haben sich dann aber selber widersprochen und die Vorteile des Spritsparens durch das entkoppeln hervorgehoben :thumbsup: und das SCHRIFTLICH!) und ich fuhr vorher einen Nissan Pathfinder Diesel 2,5l der genau soviel Verbraucht hat.

    Über die Tatsache das es ja kein Brummen gibt ( Trotz TSB und neuem Diff hinten ) und ich ja nicht schriftlich angemahnt habe ( Hab ich aber ...2 mal mit Fristsetzung)

    BIS hin zum Verfahrensfehler durch den Richter ( da haben se sich ganz beliebt gemacht ) da Ja niemand von JEEP bei der Gutachten Erstellung vor Ort war. Wobei se genau wissen da sie da eh nix verloren haben.


    Zur Zeit warte ich auf einen Termin vom Gericht. Gutachten ist erstellt aber mir noch nicht bekannt.


    Jeder Schriftverkehr hin und her hat natürlich seine Fristen und jeder nutzt seine Fristen bis zur letzten Sekunde aus.....die Mühlen mahlen extrem langsam in solchen Fällen.
    klar, das sind alles Punkte, die durch einen Gutachter geprüft werden müssen. Dass das lange dauert, haben wir selbst auch schonmal bei einem anderen Auto erlebt.
    In meinem Fall, geht es ja um das "fehlende" Navigationssystem.
    Ich sage, es ist damit das integrierte System gemeint, die sagen: nur in Verbindung mit einem Smartphone.
    Wahrscheinlich kommt es jetzt darauf an, wie das ein Richter sieht.....

    Mein Compass:

  • Die hoffen darauf, dass man den nächsten Schritt nicht geht.

    Wo stand denn dieser Satz mit dem Handy?
    Hast du dir via VIN deine Ausstattungsliste runtergeladen?
    Was steht da drinnen? (Ich vermute nur Car Play bzw. Android Auto - was absolut nichts mit navigation zu tun hat)

    Argumentation auf deiner Seite muss sein, dass der Wagen lediglich den Handybildschirm wiedergibt.

    Wurde irgendwo beschrieben welches Handy man benötigt?

    Genaue Spezifikationen? Sonst nimm doch Mal ein echtes Handy (ich meine so eines mit Tasten und nur zum telefonieren) und lass den Händler Mal das Navi "vorführen".

    Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

  • der besagte Satz mit dem Handy stand nirgendwo.
    Ich erhielt beim Termin mit dem Verkäufer, als wir alles fix gemacht haben, eine Mappe in der die verbindliche Bestellung war und zwei Seiten mit der Beschreibung und der Ausstattung. In dieser Liste steht unter dem Punkt Multimedia und Kommunikation: Freisprecheinrichtung, Radio, AUX-in, Bordcomputer,MP3-Schnittstelle,Bluetooth und Navigationssystem

    erst im Nachhinein, als ich den Wagen bereits hatte und festgestellt habe, dass kein Navigationssystem drin ist, hieß es, dass das nur in Verbindung mit einem Smartphone möglich sei. als ich fragte, wo das stehen würde, hieß es, dass dies bei der Ausstattungs-Auflistung eigentlich stehen müsste. Wie sich dann herausgestellt hat, wurde mir nicht die gesamte Ausstattungsliste mitgegeben, eben die besagte Seite wo das mit dem Smartphone steht, hatte ich nicht .
    Die bekam ich dann durch einen anderen Mitarbeiter/Verkäufer des Autohauses ausgehändigt, nachdem ich bezüglich des Navi reklamiert hatte
    seitdem streiten wir uns nun, wer Recht hat oder Unrecht.

    Mein Compass: