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Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung???

  • Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung???

    Hallo miteinander,

    wie der ein oder andere ja vielleicht bei meiner "Vorstellung" schon gelesen hat, habe ich seit kurzem einen Compass.
    Da sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass es ein MY18 ist und das Navigationssystem fehlt (laut Vertrag ist es aufgelistet) streite ich mich ja gerade mit dem Autohaus bezüglich Nachbesserung, Kaufpreisminderung oder evtl. Rückabwicklung.

    Bisher hat das Autohaus nicht eingelenkt, streitet alles ab.

    Habe mich auch bei Jeep erkundigt, eine Nachrüstung sei nicht möglich.
    Somit bliebe nur eine Kaufpreisminderung, bevor eine Rückabwicklung gefordert wird.

    Mein Anwalt meinte, dass er dazu natürlich wissen müsse, wie der Preisunterschied hierzu wäre, also was wir als Preisminderung machen könnten.
    Da ja beim Limited "normalerweise" das Navi zur Serienausstattung gehört, habe ich jetzt mal beim Longitude geschaut, da ist das Navi aber nur als Paket möglich; hier aktueller Preis 1700,-

    Ist aber alles auf der deutschen Jeep-Seite. Meiner ist ja eine schwedische Ausführung und laut Jeep Schweden gibt es da nur den Limited & Trailhawk.

    Daher die Frage, ob hier jemand zufällig noch eine Preisliste etc. vom MY18 hat, an der ich mich etwas orientieren könnte.
    Habe im Netz schon gesucht, finde nur leider nichts.
    MY18er bei mobile.de habe ich auch schon geschaut, jedoch sind diese bereits mit um die 10.000km angegeben. Meiner war eine Tageszulasung mit 2KM

    Finde das ehrlich gesagt etwas schwierig da einen Preis zu nennen, den ich "einfordern" könnte.
    Mein Anwalt sagt, dass das meine Entscheidung sei.....
    Puhhhh...schwierig. Ehrlich gesagt kommen mir 2000,- eher etwas wenig vor, jedoch wenn ich sage: 4.000,- oder 5.000,- muss ich das ja rechtfertigen
    Wobei ich auch bei mobile.de einen gesehen habe, auch EU-Ausführung als Neuwagen MY19 für knapp 24.000,-

    Jedoch glaube ich fast nicht, dass die darauf eingehen werden. Dann würde nur noch die Rückabwicklung möglich sein und diese muss dann eingeklagt werden

    LG CoMaMi

    Mein Compass:

  • Beim MY18 war das Navi beim Limited in der Tat nicht separat bestellbar. Das gab es nur in Vebindung mit dem Beats-Audio für 1690,- Euro.

    Um den Wert für das reine Navi zu ermitteln, kannst du die Preisliste vom Renegade hernehmen, dort ist es als Einzelposition für 1090,- Euro buchbar. Beim Limited sind da die gleichen Verhältnisse gegeben, Serie ist das 7 Zoll ohne Navi.
  • Ich habe dir eine Email geschrieben.

    Ich sehe das so, dass du Glück gehabt hast, dass du den Wagen als Gebrauchtwagen verkauft bekommen hast. Bei einem Neuwagen könnte sich der Verkäufer rausreden von wegen "Änderung an Ausstattung und Form bleiben vorbehalten". Aber als Gebrauchtwagen bei dem die Ausstattung im Vertrag steht wird das schon schwieriger. Bin mal auf den Vertrag gespannt. Nachteil des Gebrauchtwagenkaufes ist, dass wie ich gelesen habe nur von Erstzulassung die Rede war und nie von Baudatum. Aber ich warte mal ab.
  • Ob Kaufpreisminderung oder Rücktritt die jeweils bessere Variante ist, hängt von mehreren Faktoren ab (die allein du entscheiden kannst):

    - Wichtigkeit des Mangels für die Sache bzw. den Verwendungszweck
    - Wurden bislang Investitionen getätigt (Zubehör gekauft etc.), bei einer Rückabwicklung vielleicht "verloren" gehen
    - Afektionsinteressen am bisherigen Wagen
    - Streitwert, Kosten- und Prozessrisiko sind bei Kaufpreisminderung deutlich niedriger als bei Rücktritt.
    - Bei Kaufpreisminderung behältst du den Wagen und kannst ohne Unterbrechnung fahren; bei Rückabwicklung musst du wieder auf die Suche...
    - Bei Rückabwicklung bekommst du nicht den vollen Kaufpreis zurück, Abzug für bisherige Nutzung.

    Mein Auto: Jeep Avenger

  • @chrysli: ja die Punkte sind mir bewusst, dennoch vielen Dank für deine Info`s.
    Zubehör wurde gekauft, z.B. Winterreifen, all das kann ich ja aber bei einem "Neuen" verwenden. Will dann natürlich auch wieder einen Compass. Von daher hätte ich diesbezüglich keinen "Verlust"

    Klar...die Zeit/Nerven, die man für das alles braucht etc.
    aber was soll ich sonst machen? das alles so hinnehmen?? sehe ich irgendwie nicht wirklich ein....

    Mein Compass:

  • das ist sehr nett von Dir. Danke.

    habe vorhin von meinem Anwalt einen Anruf erhalten. Er meinte, dass er sich das Ganze nochmal angeschaut hat und dass es eigentlich ja gar keinen richtigen Kaufvertrag gäbe... ?(
    das sei ja nur ergänzend zur verbindlichen Bestellung formuliert und auf der Bestellung wird noch nichtmal das Fahrzeug richtig benannt. Da steht nur: Jeep 1.4 Multiair 170 Autom. 4x4 Compass...da würde ja gar nix von der Variante "Limited" stehen. dann noch die Farbe, der KM-Stand, die Bestandsnr. Hubraum kW/PS & EZ.
    Stimmt, hat er Recht, "Limited" steht wirklich nicht da, aber habe ihm dann gesagt, dass es den Compass als Automatik & als Benziner mit Allrad nur in der Limited-Variante gäbe. Ok, hat er dann verstanden (glaube ich zumindest)
    aber dann meinte er doch plötzlich ich sollte dem Autohaus doch mein Smartphone zur Verfügung stellen, damit die das Navi nachrüsten könnten.....HÄ???? glaub ich hüpf im Dreieck....der hat nicht kapiert, dass es um das Navi geht, das da serienmäßig drin sein sollte, also das integrierte Navigationssystem. Dann meinte er, dass da ja aber in den Unterlagen nix von integriertem Navigationssystem stehen würde, sondern nur das Wort Navigationssystem alleine. Und das könnte nun doch zum "Problem" werden.
    Ja, wie??
    frage mich jetzt gerade ernsthaft, für was ich eigentlich fast 2 Std. bei dem im Büro saß und mit ihm alles haargenau durchgegangen bin.
    Zumal er ja bereits einen Brief an das Autohaus geschrieben hat... Sorry, wenn ich euch damit nerve, aber solangsam hüpf ich echt im Dreieck

    Mein Compass:

  • CoMaMi schrieb:

    der hat nicht kapiert, dass es um das Navi geht, das da serienmäßig drin sein sollte,
    War das in Schweden wirklich so? In Deutschland ist das Navi beim Limited auch erst seit MY19 serienmäßig drin, beim MY18 war es noch optional gegen Einwurf vieler Münzen zu haben.
  • laut Jeep Schweden, JA. Zumindest nach Stand von MY19----wovon wir ja ausgegangen sind
    da gibt es wohl auch die Variante Sport und Longitude nicht, bzw. nicht mehr.

    Beim MY18 genauso wie bei der deutschen Ausführung mit Aufpreis im Paket damals möglich

    Als ich bemerkte dass kein Navi da ist, kontaktierte ich den Verkäufer und er selbst war etwas überrascht und meinte, da müsste evtl. noch was eingestellt werden. Erst dann meinte er dass er selbst nochmal nachgeschaut hat und dass es einen Modellwechsel gab, bei dem war das Navi noch nicht Serie....so hat sich ja dann herausgestellt dass er von Mai 2018 ist

    Mein Compass:

  • Hallo CoMaMi!

    Sei mir nicht böse, aber Du trägst hier durchaus einen Anteil an der Misere.

    Wenn man sich eine durchaus wertvolle Sache anschafft (also bspw. Auto), dann sollte man gut
    darauf achten, dass diese Sache möglichst genau beschrieben ist. Beim Auto gehören da die wesentlichen
    Ausstattungsmerkmale mit dazu.

    Hier kommt ja offenbar noch "on top", dass Du ein EU-Fahrzeug gekauft hast. Da ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden. Nur ist es doch so, dass die Ausstattungsumfänge gegenüber hiesigen Fahrzeugen voneinander abweichen können, auch dann, wenn die Ausstattungsstufe den gleichen Namen trägt. Da wäre es nochmals wichtiger, schriftlich festzuhalten, was der Kaufgegenstand an Ausstattung hat.

    Ist aber jetzt passiert, ist vorbei.

    Ich würde eine fehlende Navi auf roundabout 1.000€ taxieren. Nur ob Du - unter diesen Umständen - einen solchen Betrag auch realisieren kannst, wissen die Götter.
  • Musst nur aufpassen, das deine Anwaltskosten die €1000 nicht bald egalisieren :(

    Dann haste nämlich immer noch kein Navi :whistling:
    Renegade Trailhawk MJ 2017 in schwarz. Ausstattung: Alles außer Technikpaket.

    Mein Renegade: EZ 11/17, Trailhawk mit Panoramadach und Xenon. Kein Technikpaket. Durchgehend Schwarz mit diesen entzückenden roten Farbtupfer innen und außen (Da kann ich mich gar nicht dran sattsehen).

  • bezüglich Anwaltskosten---habe Rechtsschutzversicherung

    bezüglich EU-Ausführung & Ausstattung: vorab beim Telefonat mit dem Verkäufer, wurde mir die schwedische Ausführung mitgeteilt. Daraufhin habe ich den Compass in der deutschen & schwedischen Ausführung verglichen. Ebenso vorab per Email habe ich mich noch über die Garantieleistungen erkundigt und auch nachgefragt ob das System alles auf deutsch verfügbar sei, auch bezüglich des Navigationssystems habe ich nachgefragt, ob dies auf deutsch verfügbar/eingestellt ist bzw. wird, oder ob ich z.B. ein anderes Kartenmaterial benötige. Hier bekam ich die Antwort: das wird alles in deutsch eingestellt, das komplette System wie auch das Navi (liegt schriftlich per Email Korrespondenz vor)
    wie gesagt, war das alles, bevor ich die verbindliche Bestellung unterschrieben habe.
    Somit sehe ich da jetzt ehrlich gesagt keinen Fehler bei mir, zumal mir ja die Ausstattungsauflistung dann ausgehändigt wurde und da steht ja das Navigationssystem drauf.
    Erst später, nachdem ich reklamiert hatte, sagte man mir, dass die Unterlagen der Ausstattung nicht vollständig sei, da fehlt eine Seite. Aber das konnte ich ja nicht wissen....

    Mein Compass:

  • Es spielt keine Rolle, was bei schwedischen oder 2018er Ausstattungsvarianten umfasst ist. Wenn man hier in D ein Auto kauft und der Verkäufer "Navigation" in die Produktbeschreibung schreibt, heißt das nach dem objektiven und maßgeblichen Empfängerhorizont: Eigenständige, bordeigene Navigation. Fehlt dieses dann, liegt ein Sachmangel gem. § 434 I S. 1 BGB vor. Alles andere würde mich vor Gericht sehr überraschen.

    Mein Auto: Jeep Avenger

  • Dein Vertrauen freut mich zwar, aber ich muss leider passen, da ich "von Amts wegen" nicht anwaltschaftlich tätig sein darf...

    Edit: Mit "von Amts wegen" meine nicht, dass man mir wegen Verlustes meiner Integrität die Zulassung entzogen hätte. Vielmehr ist es eine abstrakte berufliche Interessenkollision ISd § 14 II Nr. 8 Var. 1 BRAO.

    Mein Auto: Jeep Avenger

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chrysli ()

  • Hallo CoMaMi.

    Du warst so nett mir die Unterlagen zu übersenden. Der Zuleitungstext wird mir in der Email leider nicht angezeigt nur eben die Anhänge. Bevor ich zum Punkt komme erzähle ich dir mal eine Geschichte:

    Ich brauchte einen neuen Wagen und suchte nach einem Fiat Tipo. Ich fand einen im örtlichen Autohaus. Auf Mobile und auf der Homepage des Händlers hieß es der Tipo hätte einen Notbremsassistent. Erst auf dem Ständer am Wagen fiel mir auf, dass es nicht erwähnt wurde. Auf Nachfrage wurde mir dann bestätigt dass es EDV bedingt wäre Übernahme von Daten Bla Bla. Gekauft hab ich ihn dennoch.

    Zwei Jahre später, frag mich nicht wie und warum, wollte ich einen Jeep Compass. Also online gegangen und beim besagten Autohaus wieder fündig geworden. Genauer gesagt in einer Zweig Filiale. Preis war unschlagbar. Also hin zu meinem Autohaus und mich nach dem Auto erkundigt. Hoppla den haben die falsch inseriert. Der hat das gar nicht alles. Aber just vor dem Schreibtisch stand mein Wunschwagen mit besagter Ausstattung aber für empfindlich mehr Geld. Ich bekam dann aber gut Geld für den Tipo, einen Riesen Nachlass und nochmal einen Nachlass on top weil der Wunschwagen nicht die angepriesene Austattung hatte. Nachdem ich noch meine Pfandflaschen weggebracht habe hat's dann gereicht. Ich wollte eigentlich damit nur sagen, dass ich auf Angebote gar nix gebe.

    Zum Wesentlichen. Du hast mir geschickt

    - Bestellung über einen Gebrauchtwagen 1 S
    - Energieeffizienzzertifikat 1 S
    - Angebot 2 S
    - Übergabeprotokoll 1 S

    Aufgefallen ist mir, dass die im Kaufvertrag genannte Bestandsnummer nicht mit der Angebotsnummer übereinstimmt. Meines Erachtens ist aber nur wichtig was im Kaufvertrag steht. Und das steht von Ausstattungs Merkmalen gar nichts drin. Nur ein schwarzer Compass 4x4 mit 170 PS und Erstzulassung 07.06.19 mit einer bestimmten Fahrgestellnummer.

    Inwiefern zusagen in Emails getroffen wurden, mündliche sind ohnehin schwer anzuführen, müsste Chrysli dir sagen inwiefern man daraus einen Anspruch herleiten kann. Eine Email kann sich meines Erachtens auf jedes beliebige Fahrzeug beziehen.

    Also um es kurz zu machen. Hättest du keinen Rechtsschutz würde ich sagen nimm dein Handy oder kauf dir ein Tom Tom. So wird das wirklich ne harte Nuss für deinen Rechtsanwalt.

    Ich will deinem Autohaus keine Absicht unterstellen. Denke mal da hatte jemand einfach keinen Peil was er verkauft. Aber ein Tom Tom und n Strauss Blumen hätte die Situation bestimmt gelockert.
  • CoMaMi schrieb:

    war eigentlich auch nicht ernst gemeint....hab ja bereits einen :thumbup:
    sag deinem Anwalt dass das car play bzw. android auto nur den Bildschirm deines Handys im radiodisplay anzeigt, also dass da nichts installiert wird. Auch liegt kein Kartenmaterial im Auto vor.....Also ist das kein Navigationssytem

    Was macht derjenige der kein Handy hat/Will?

    Blöd ist halt der Nachweis, diese Bestellformular sind ein Witz.... Kenne ich aus Eigner Erfahrung.

    Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

  • Chris1200 schrieb:

    sag deinem Anwalt dass das car play bzw. android auto nur den Bildschirm deines Handys im radiodisplay anzeigt, also dass da nichts installiert wird. Auch liegt kein Kartenmaterial im Auto vor.....Also ist das kein Navigationssytem

    Was macht derjenige der kein Handy hat/Will?
    das habe ich meinem Anwalt auch so gesagt. Glaube er war auch etwas verwirrt und hat das zuerst nicht richtig verstanden. Aber ich hoffe, jetzt hat er es.

    jetzt warte ich mal ab, wie das Autohaus auf das erneute Schreiben reagiert und dann sehen wir weiter...

    Mein Compass: