Klingt ein bisschen danach, weil er angeblich so gar keine Ahnung von dem Fahrzeug im Detail hat. Also ein Händler muss schon die grundlegenden Fahrzeugdaten, wie EZ, Modelljahr, realer km Stand, VIN und die großen Ausstattungsposten abgleichen, wenn er sie sogar im Kaufvertrag listet.
Wenn Dein „Kaufvertrag“ aber im rechtlichen Sinne nur ein Vermittlungsvertrag ist, ist der eigentliche Vertragspartner der schwedische Händler von dem das Fahrzeug stammt. Dann könnte die Lage etwas komplizierter werden. Aber weiter will ich jetzt nicht unken. Dein Anwalt wird es schon erklären. Hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung, damit Dich das alles nichts kostet.
Habt Ihr denn schon mal die Fahrzeug-VIN laut Vertrag und Dokumenten mit denen am Fahrzeug real verglichen? Stimmen die überhaupt überein?
Wünsche trotzdem schöne Weihnachten und einen ganz besonders guten Start ins Jahr 2020 - auch in dieser Sache.