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Hallo aus dem Raum Karlsruhe

    • Hallo,

      so...Brief vom Autohaus erhalten. keinerlei Entgegenkommen, was ich ja bereits vermutet habe.
      Im Brief von denen steht: Das Fahrzeug hat zwar ein Navigationssystem, aber nur in Kombination mit einem Smartphone.
      Und der beste Satz: "Auch bei Jeep und auf deren Homepage wird das Fahrzeug mit diesem Ausstattungsmerkmal nicht in anderer Form beworben.

      Die haben doch echt absolut Null Plan....

      werde denen nun das Auto zurückgeben, muss nur noch geklärt werden wie (Abmeldung etc.)

      Mein Compass:

    • Wahnsinn! lass da echt nicht locker, ist zwar ärgerlich das Ganze, aber irgendwo ist auch mal Schluss.

      Die Aussage das Navi ist nur in Verbindung mit Handy vorhanden ist echt geil.

      Vielleicht mal den Hinweis geben, dass das was man Im Display des Wagens sieht, eigentlich der Bildschirm des Handys ist? ohne Worte.

      Demnächst verkauft der seine Wägen alle mit Saugnapfhalterung fürs Handy an der Windschutzscheibe und nennt das "mit Navigation", denn wenn der Käufer dort sein Handy platziert hat er Navi.

      macht echt sprachlos...aber der hofft dass der Kunde einknickt.

      Interessant wird es wenn Du per Anwalt ihm den Wagen auf den Hof stellst, da könnte Bewegung reinkommen.

      PS: falls das Autohaus hier mitliest: ihr seid dämlich und es wird teuer für euch

      Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

    • Der ist nicht dämlich, der ist dreist. Und Jeep liefert ihm wirklich noch die passende Steilvorlage, weil auf der Homepage beim Compass tatsächlich nur ein Navi-Bild von der Apple Karten-App via CarPlay zu sehen ist.

    • Natürlich ziehe ich das jetzt durch...hatten dem Autohaus die Möglichkeit gegeben, entweder Nachrüstung oder Kaufpreisminderung. Aber wenn die das total abblocken, dann bekommen die halt das Auto zurück. Muss jetzt nur nochmal Rücksprache mit meinem Anwalt halten, wie das ablaufen soll. Denn wenn ich das Auto abgemeldet übergebe und denen die Karre mit Papiere hinstelle, habe ich ja mein Geld noch nicht zurück....

      Mein Compass:

    • was ich auch überhaupt nicht verstehe: dass der Anwalt vom Autohaus, denen nicht dazu rät, auf meine Forderung einzugehen...
      die Fakten sind doch klar: Steht im Kaufvertrag und auch in der Email-Korrespondenz alles so drin. sollte ihm ja vorliegen..
      Klar, arbeitet er für das Autohaus und muss tun was die sagen, aber wenn die Fakten eindeutig sind und es nun evtl. zu einem Prozess kommen sollte, wirds teuer....

      Mein Compass:

    • das liegt daran, dass viele kunden den harten weg nicht zu ende gehen........

      es gibt aber rühmliche Ausnahmen, und du bist einer davon :D


      (Vor ein paar Monaten hat ein VW Kläger den Vergleich abgelehnt, den ihm VW geboten hatte, nachdem Sie gemerkt haben, ein Urteil könnte gegen VW gefällt werden.

      Genau diesem Kunden können heute ettliche danken, denn jetzt bewegt sich VW auf einmal.

      VW wollte nämlich um alles in der Welt verhindern, das ein LG ein Urteil zu Gunsten eines VW Kunden fällt, und genau das ist passiert...zuvor haben Sie sich immer bei drohendem Urteil mit einem Vergleich freigekauft)


      Drücke Dir die Daumen und wünsche Dir die Nerven dazu es durchzuziehen...

      Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

    • CoMaMi schrieb:

      was ich auch überhaupt nicht verstehe: dass der Anwalt vom Autohaus, denen nicht dazu rät, auf meine Forderung einzugehen...
      die Fakten sind doch klar: Steht im Kaufvertrag und auch in der Email-Korrespondenz alles so drin. sollte ihm ja vorliegen..
      Klar, arbeitet er für das Autohaus und muss tun was die sagen, aber wenn die Fakten eindeutig sind und es nun evtl. zu einem Prozess kommen sollte, wirds teuer....
      Wer weiß ob der Anwalt überhaupt etwas von der Sache weiß !?

      Den Fall hatte ich vor vielen Jahren, dass ein Autohaus einer französischen Marke, mir Probleme machte und die den Extrem-reparaturanfälligen Neuwagen anwaltlich zurücknehmen mussten. Bei Übergabe flippte der Geschäftsführer aus, was das soll ect und dann kam heraus, dass nicht sein Anwalt sondern er mit meinem Anwalt schrieb. Endergebnis ..... Sein Anwalt stauchte ihn telefonisch zusammen, mein Wagen blieb dort und das Übergabeprotokoll ging zu meinem Anwalt, die Auszahlung kam ca 1 Woche später, mit einem endschuldigendem Schreiben vom Autohaus Anwalt.
      :lol: 1000 % offroad-süchtig :oops:

      Mein Renegade: 15er Trailhawk, Commando-Grün mit vielen schönen Verbesserungen ;-D

    • O.König schrieb:

      Wer weiß ob der Anwalt überhaupt etwas von der Sache weiß !?

      Den Fall hatte ich vor vielen Jahren, dass ein Autohaus einer französischen Marke, mir Probleme machte und die den Extrem-reparaturanfälligen Neuwagen anwaltlich zurücknehmen mussten. Bei Übergabe flippte der Geschäftsführer aus, was das soll ect und dann kam heraus, dass nicht sein Anwalt sondern er mit meinem Anwalt schrieb. Endergebnis ..... Sein Anwalt stauchte ihn telefonisch zusammen, mein Wagen blieb dort und das Übergabeprotokoll ging zu meinem Anwalt, die Auszahlung kam ca 1 Woche später, mit einem endschuldigendem Schreiben vom Autohaus Anwalt.
      Oh, das ist ja der Hammer. Aber der Briefkopf etc. ist ja von der Anwaltskanzlei. Wenn also mein Anwalt, an den Anwalt vom Autohaus einen Brief hinschickt, bekommt das ja die Kanzlei und nicht das Autohaus. Denke mal, dass das schon deren Anwalt war....

      Mein Compass: