Darunter auch eine Ausnahmegenehmigung vom KBA, die insgesamt wohl für 582 Fahrzeuge gilt. Der Meinige ist einer darunter.
Ich hänge hier mal eine Kopie an.
Ich habe den Wagen als nach Norm Euro 6d-Temp gekauft.
Das gibt auch das COC-Dokument so wieder. Unter Punkt 47 steht dort "Euro 6 AG" Das "AG" kennzeichnet 6d-Temp nach WLTP (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel)
Die Ausnahmegenehmigung ist - nach meinem Verständnis - dafür, dass der Wagen (als: 6d-Temp) auch noch nach dem 1.9.2019 erstzugelassen werden kann. Eigentlich hätte sonst die Erstzulassung bis 31.8.2019 erfolgen sollen.
Ist mein Verständnis dessen richtig?