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Ausnahmegenehmigung vom KBA/Euro 6d-Temp - Frage

  • Ausnahmegenehmigung vom KBA/Euro 6d-Temp - Frage

    Hallo Kollegen, ich habe nunmehr die Fahrzeugpapiere für die (Erst-)Zulassung meines neuen Jeep Cherokee Trailhawk 2.0 T-GDI zugeschickt bekommen.

    Darunter auch eine Ausnahmegenehmigung vom KBA, die insgesamt wohl für 582 Fahrzeuge gilt. Der Meinige ist einer darunter.

    Ich hänge hier mal eine Kopie an.

    Ich habe den Wagen als nach Norm Euro 6d-Temp gekauft.

    Das gibt auch das COC-Dokument so wieder. Unter Punkt 47 steht dort "Euro 6 AG" Das "AG" kennzeichnet 6d-Temp nach WLTP (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel)

    Die Ausnahmegenehmigung ist - nach meinem Verständnis - dafür, dass der Wagen (als: 6d-Temp) auch noch nach dem 1.9.2019 erstzugelassen werden kann. Eigentlich hätte sonst die Erstzulassung bis 31.8.2019 erfolgen sollen.

    Ist mein Verständnis dessen richtig?
    Dateien
  • so wie ich es verstehe, kann ich auch nur zustimmen, ja.

    Gruß Thomas
    Gruß Thomas


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    Grüße aus dem Bergischen Land

    Mein Auto: Wrangler Rubicon JLU MY24 Earl, wenig modifiziert - Grand Cherokee 4xe summit weiß/schwarz

  • Danke Euch.

    Habe mir zwischenzeitlich vorab auch die Bedienungsanleitung runtergeladen und einen leichten Schockmoment erlebt:

    Hatte nicht (mehr) auf dem Plan, dass das Inspektionsintervall mit 12.000km bzw. 12 Monaten unterirdisch kurz ist. Daneben gibt es unabhängihn nochdas Ölwechselintervall, welches beim T-GDI bei etwa 16.000km liegt.

    Meines Jahresfahrleistung liegt bei etwa 15.000km.

    Ich muss mal mit meiner Werkstatt sprechen, ob es akzeptabel ist, alle 12 Monate zur Inspektion inkl. Ölwechsel zukommen, ohne die Garantie zu gefährden.

    Ich meine, dass sollte kein allzu großes Ding sein, weil ich dabei im Ölwechselintervall bleibe.

    Was meint Ihr bzw. welche diesbezüglichen Erfahrungen habt Ihr gemacht?
  • Chrysli schrieb:

    an sich gilt nach EU-Recht, dass EZ ab 1.9.2019 nur noch als Euro 6d zulässig sind.
    Genau genommen müsste es Euro 6d temp-EVAP-ISC heißen. Und genau darum müsste es in dieser Ausnahmegenehmigung gehen. Die betreffenden 582 Fahrzeuge haben noch nicht die seit dem 1.09.2019 geforderte EVAP und ISC Klassifizierung, mit der Ausnahmegenehmigung wird Ihnen der Gang in die Presse erspart. Ist eine gängige Vorgehensweise bei Änderungen an Zulassungsvoraussetzungen, dass da noch eine Schonfrist eingeräumt wird.
  • smokeybear schrieb:

    Ich muss mal mit meiner Werkstatt sprechen, ob es akzeptabel ist, alle 12 Monate zur Inspektion inkl. Ölwechsel zukommen, ohne die Garantie zu gefährden.
    Also Absprachen "unter Kumpels" sind immer ganz nett. Im "Fall der Fälle" ist allgemein bekannt, dass Hersteller und Versicherer alles tun um sich herauszuwinden. Die ersten 2 Jahre würde ich kein Risiko eingehen und mich an die Vorgaben halten. Allerdings kann man mit einer kompetenten Freien Werkstatt (ich kann mein Öl selber mitbringen) auch Kosten sparen.

    Mein Cherokee: 2.2 Limited ADII MY2017

  • Es gibt durchaus gewisse Toleranz-/Karenzzeiten. Ob 1 Jahr/15.000km darunter fallen, möchte ich in Erfahrung bringen.

    Mir geht's weniger um Geld, sondern um den Aufwand, schon nach ca. 10 Monaten in der Werkstatt zu sollen.
  • Hallo,
    ich möchte mich gerne nochmal dranhängen.

    Eine Frage an die 2,0 Trailhawk-Fahrer:

    Wieviel KFZ-Steuer bezahlt ihr für eure Autos?
    Habe jetzt einen Bescheid über 336€/Jahr
    erhalten. Angesetzt sind 243g CO2 pro km.
    Ich war immer von 215g ausgegangen.

    Mein Trailhawk ist eine Tageszulassung vom
    Januar 2020 und wurde im Februar auf mich zugelassen.

    Hat das auch etwas mit obigem Thema zu tun?

    Gruß Tom

    Mein Cherokee: Trailhawk 2.0 in Granite Crystal, Pirelli Scorpion AT plus, Vorne 2x15mm, hinten 2x20mm, Travall Hundegitter, Thule Wing Bar Edge

  • Im Feld V7 deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht der Wert drin. Ich würde auch sagen beim TH 2.0 sind es 215g. Ist wahrscheinlich ein Bearbeitungsfehler.

    Andererseits würde ich es auch voll ok finden wenn die TH-Fahrer das Gleiche zahlen wie ich mit 2.2 Diesel. Das nennt man Gleichberechtigung, nicht wahr @smokeybear :D 8)

    Mein Cherokee: 2.2 Limited ADII MY2017

  • andiausHN schrieb:

    Im Feld V7 deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht der Wert drin. Ich würde auch sagen beim TH 2.0 sind es 215g. Ist wahrscheinlich ein Bearbeitungsfehler.

    Andererseits würde ich es auch voll ok finden wenn die TH-Fahrer das Gleiche zahlen wie ich mit 2.2 Diesel. Das nennt man Gleichberechtigung, nicht wahr @smokeybear :D 8)

    Was bedeutet denn für Dich in diesem Kontext die Gleichberechtigung?

    2.2l Turbodiesel und 2.0l T-GDI sind unterschiedliche Maschinen mit unterschiedlichen Kraftstoffen, Verbräuchen und - in der Folge - auch unterschiedlichen Emissionen. Beim Trailhawk kommen sogar noch ein paar Gramm "on top" gegenüber (z.B.) einem Overkand mit dem T-GDI. Dafür (oder dagegen) entscheidet man sich doch schon vor dem Erwerb.

    Das gleiche gilt doch auch für deren Besteuerung. Die Besteuerung legt ja nicht der Besitzer nach eigenem Ermessen fest sondern das ist durch den Gesetzgeber nach entsprechenden Formeln, Normen, Vorgaben geregelt. Und das passsiert auch nicht plötzlich und überraschend. Auch das kann man als Erwerber durchaus zuvor - beipielsweise vom Händler - in Erfahrung bringen und dann mit in seine Entscheidung einfliessen lassen. Und wenn dann ein paar Gram zuviel ein persönliches K.O.-Kriterium sind, dann ist das so und völlig in Ordnung.

    Irgendwie "blöd", wenn man das alles erst hinterher und überraschenderweise "merkt". ;)

    Ich zahle übrigens 338 EUR Steuer im Jahr für den Trailhawk. Basis dafür sind 244g gem. Bescheid.

    Ich muß übrigens derzeit auch rund 1,35 EUR/Liter für Super E10 berappen. Was zahlst denn Du - lieber andiausHN - derzeit so für den Liter Diesel so?

    Doch sehr wahrscheinlich zzt. irgendentwas unterhalb von 1,35EUR. Möchtest Du an dieser Stelle auch "Gleichberechtigung"? :D

    Anhängend ein Screenshot aus dem Prospekt des 2019er Cherokee.

    Selbst wenn die dort angegebenen Werte auch nicht exakt stimmen, sind sie doch zumindest ein starkes Indiz dafür, dass die 215g für die Besteuerung des 2.0l T-GDI nicht relevant sind.

    Screenshot aus Prospekt 2019er Jeep Cherokee.pdf

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von smokeybear ()

  • Da kann ich @smokeybear s letztem Post nur beipflichten. Kann man doch alles bei ordentlicher Recherche vor dem Kauf feststellen. Immer dieses Gejammer um die KFZ-Steuereinstufung nach dem Kauf. Wie wär es mal mit mündiger Selbstinformation als ständig dem Hersteller die Schuld zu geben. Im Prospekt ode Netz auch mal das Kleingedruckte lesen und wenn einem was komisch vorkommt konkret nachfragen. Die Umstellung bei der Schadstoffausstoßermittlung ist doch nun nichts Neues mehr, jeder kann sich erkundigen, es im Netz nachlesen und beim Bundesverkehrsministerium gibt es einen Steuerrechner. Dann kauft Euch doch ein Fahrzeug, dass unter 100g CO2-Ausstoß hat, wenn Euch die paar Kröten so weh tun.
    Ach übrigens, mein 2.2. Diesel im JL wird mit 517€ besteuert. Mein 1.6 Benziner Reni vorher hatte 124€. Ich jammer auch nicht, weil es mir bewußt war, was auf mich zu kommt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vagabund ()

  • Jetzt musste ich doch meine Frage von gestern
    selbst nochmal durchlesen.
    Und was soll ich sagen: 0% Gejammer

    Ich habe einfach nur eine Frage gestellt, weil ich
    dachte, dass man dies in einem Forum so
    machen kann.

    Leider habe ich dabei nicht bedacht, dass es zwischenzeitlich überall diese selbsternannten
    Oberlehrer mit erhobenem Zeigefinger gibt,
    die mich darauf hinweisen, dass ich ein unmündiger
    Jammerlappen bin.

    Übrigens steht da auch: "Eine Frage an alle
    Trailhawk-Fahrer"

    Also, wer lesen kann ist im Vorteil =O

    Grüße aus Süddeutschland nach Mittelfranken

    Mein Cherokee: Trailhawk 2.0 in Granite Crystal, Pirelli Scorpion AT plus, Vorne 2x15mm, hinten 2x20mm, Travall Hundegitter, Thule Wing Bar Edge

  • Hui, hui, hui, nicht gleich so aufgeregt liebe Freunde. Das mit der "Gleichberechtigung" war ein neckischer Spaß, was ja auch irgendwie geklappt hat ;) :P

    Ich fahre seit ca. 15 Jahren Diesel und bin mir der Kosten bewusst. Um so mehr wundert es mich doch seeehr, dass der Trailhawk mit weniger Hubraum tatsächlich das gleiche an Steuern bezahlt, ich zahle 337.

    Ansonsten eine ganz tolle Nachricht für alle Benziner
    Bilder
    • Anmerkung 2020-02-29 193640.jpg

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    Mein Cherokee: 2.2 Limited ADII MY2017

  • Warum wundert Sich das denn. Die Zeiten, wo sich die Steuer alleine nach dem Hubraum errechnete, ist schon eine Weile vorbei.

    Heute sind es im Wesentlichen die Emissionen. Schau Dir die Werte an und Du wirst 'erluchtet' :)