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Neuwagen-(Hersteller-) vs. Gebrauchtwagengarantie

    • Neuwagen-(Hersteller-) vs. Gebrauchtwagengarantie

      Hallo Kollegen,

      ich habe mal eine "prinzipielle" Frage.

      Da gibt es Angebote für Tagezulassungen. 3 - 6 Monate "jung". Bei 3-jähriger Herstellergarantie demnach "voll" und noch "andauernd" in Selbiger. Dieser Hersteller gewährt - zusätzlich zu den üblichen Garantieleistungen - zufällig auch noch 3 Jahre kostenlose Inspektionen (abgesehen von Verschleissteilen). Das ist Bestandteil des Garantiepakets für Neufahrzeuge. Prima Angelegenheit.

      Jetzt ist es aber so, dass bei den entsprechenden TZ-Angeboten (bei mobile.de von einem Vertragshändler kommend) explizit auf eine 2-jährige Gebrauchtwagengarantie des Herstellers hingewiesen wird. Diese ist aber ohne kostenlose Inspektionen.

      Die Frage ist:

      Auch wenn Garantie - im Grundsatz - eine freiwillige Angelegenheit ist, kann die sonst übliche Herstellergarantie durch eine geringwertigere Gebrauchtwagengarantie ersetzt werden?
    • Ich glaube ohne konkrete Kenntnis der AGBs kann das hier niemand seriös beantworten. Kommt ja auch drauf an, ob es vielleicht EU-Fahrzeuge sind und die deutschen Bedingungen nicht gelten usw.
      "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."

      "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

      Walter Röhrl

      Mein Wrangler: Wrangler JL Rubicon MY21 2.0l T-GDI in Sting Gray, Hardtop, AHK, BF Goodrich T/A KO2 -/- Renegade Limited MY20, Granite Crystal, 6 Gang MT 4x4, 2.0 Multijet

    • Ist das nicht vollkommen Schnuppe, wenn man bei einem Händler kauft?

      Eine GARANTIE ist IMMER eine Freiwillige Sache,
      während hingegen GEWÄHRLEISTUNG einer gesetzlichen Regelung unterliegt!

      Und die GARANTIE-Bedingungen stellt IMMER der Garantie-GEBER, nicht der NEHMER - der muss sich an die Bedingungen halten,
      Andernfalls kann der GEBER die Garantieleistung verweigern.

      Wenn man also wissen will ob die FREIWILLIGE Garantie des Händler was taugt, sich das Kleingedruckte von dem besorgen und lesen.

      PS.:Nur mal so als Hinweis
      Dies stellt KEINE Rechtsberatung dar, sondern meine Interpretation der aktuellen Rechtslage.
      Ich bin KEIN Organ der Rechtspflege.
      Nichts was Jemand vor dem Wort 'Aber' sagt zählt wirklich!
      Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit.
      Sic semper tyrannis

      Mein Wrangler: JEEP Wrangler Rubicon JL MJ2020 Punk'N Orange 2,2L Diesel (was sonst!)

    • Vielen Dank für die Erläuterungen zu Freiwilligkeit von Garantieleistungen.

      Das im Grundsatz auch zuvor schon klar.

      Der Punkt liegt "etwas " anders.

      Beispiel:

      Du interesierst Dich für einen Jeep-Neuwagen eines deutschen Vertragshändlers. Als Tageszulassung ohne Kilometer, weil's dadurch in der Anschaffung günstiger wird.

      Die TZ, für Du Dich vielleicht interessierst, hat max. 6 Monate Zulassung "auf dem Buckel".

      Da Du Dich informiert hast, ist der bekannt, dass Jeep hierzulande 2 + 2 Jahre Garantie für Neuwagen anbietet.

      Da eine 6 Monate junge TZ ohne Kilometer üblicherweise auch noch als Neuwagen gilt, rechnest Du Dir aus, dass Du immer noch 1,5 + 2 Jahre Garantie haben solltest. Eigentlich. Rechnerisch.

      Dann kommt aber der Vertragshändler um die Ecke und verklickert Dir, dass Du keine 1,5 + 2 Jahre Garantie hast, sondern - statt dessen - "nur" eine 2 Jahre andauernde Gebrauchtwagen-Garantie, die zudem - abgesehen von der reduzierten Dauer - auch nicht den gleichen Umfang hat, wie diejenige Garantie, mit der sonst für Neuwagen geworben wird.


      Oder anders formuliert:

      Die Garantie für hiesige Jeep-Neuwagen beläuft sich - wie beworben - auf 2 + 2 Jahre. Müller, Meier und Kramer bekommen diese 2 + 2 Jahre Garantie beim Kauf. Schmidt, der ebenfalls einen Neuwagen kaufen will, wird aber nur 2 Jahre Garantie angeboten.

      Und:
      Selbstredend basiert alles auf "Freiwilligkeit" des Garantiegebers.
    • ... ich verstehe jetzt das Problem nicht ganz. Jeep bietet doch für verkaufte Wagen die 2+2 Garantie an. Warum sollte der deutsche Jeep Händler Hr. Schmidt jetzt nur 2 Jahre anbieten und die Herstellergarantie nicht weitergeben? Liegt mE auch nicht in seinem Ermessen, da die Garantie von Jeep sich doch auf das Fahrzeug bezieht.
      Das ist auch unabhängig von der TZ. Die 2+2 Garantie beginnt mit EZ durch den Händler und endet nach 4 Jahren, egal bei wem (zumindest ist mir nicht bekannt, dass nach den Bedingungen nur der Erstzulassende die Garantie bekommt).

      Bei meinem Jeep haben zwar beim TZ-Kauf auch die Unterlagen für die Verlängerung gefehlt, der Händler hat diese aber nach Anfrage problemlos nachgesendet, da er das gar nicht kannte mit der Verlängerung. Vielleicht wäre das höchstens ein Grund, warum manche nur mit 2 Jahren dastehen: Unwissen des Händlers?

      Mein Renegade: Longitude MultiAir 1.4 103kW : YoM 3/18 : manual gearbox : Uconnect 8.4 : Navi : KA : Keyless : 215/60R17 auf Diewe : DTE PedalBox

    • smokeybear schrieb:

      Vielen Dank für die Erläuterungen zu Freiwilligkeit von Garantieleistungen.

      Das im Grundsatz auch zuvor schon klar.

      Der Punkt liegt "etwas " anders.

      Beispiel:

      Du interesierst Dich für einen Jeep-Neuwagen eines deutschen Vertragshändlers. Als Tageszulassung ohne Kilometer, weil's dadurch in der Anschaffung günstiger wird.

      Die TZ, für Du Dich vielleicht interessierst, hat max. 6 Monate Zulassung "auf dem Buckel".

      Da Du Dich informiert hast, ist der bekannt, dass Jeep hierzulande 2 + 2 Jahre Garantie für Neuwagen anbietet.

      Da eine 6 Monate junge TZ ohne Kilometer üblicherweise auch noch als Neuwagen gilt, rechnest Du Dir aus, dass Du immer noch 1,5 + 2 Jahre Garantie haben solltest. Eigentlich. Rechnerisch.

      Dann kommt aber der Vertragshändler um die Ecke und verklickert Dir, dass Du keine 1,5 + 2 Jahre Garantie hast, sondern - statt dessen - "nur" eine 2 Jahre andauernde Gebrauchtwagen-Garantie, die zudem - abgesehen von der reduzierten Dauer - auch nicht den gleichen Umfang hat, wie diejenige Garantie, mit der sonst für Neuwagen geworben wird.


      Oder anders formuliert:

      Die Garantie für hiesige Jeep-Neuwagen beläuft sich - wie beworben - auf 2 + 2 Jahre. Müller, Meier und Kramer bekommen diese 2 + 2 Jahre Garantie beim Kauf. Schmidt, der ebenfalls einen Neuwagen kaufen will, wird aber nur 2 Jahre Garantie angeboten.

      Und:
      Selbstredend basiert alles auf "Freiwilligkeit" des Garantiegebers.

      Sei vorsichtig mit dem Neuwagenbegriff, der wird sehr eng ausgelegt, vor allem von Versicherungen. Ich habe mir einen "neuen" Renegade beim Händler gesichert, den ich in 2 Wochen abholen werde.

      Der Wagen wurde im März 2019 zugelassen und steht seit dem beim Händler (abgemeldet, wird also nicht bewegt...also kein Vorführwagen, der auch mal zu Testfahrten missbraucht wird.
      Jetzt habe ich eine neue Versicherungsnummer für die Zulassung beantragt, und dementsprechend einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, natürlich mit Vollkasko, und sogar dieser Erweiterung der Vollkasko bei "Neuwägen".

      Nach Zusendung der Unterlagen habe ich mich mal genau mit den Bedingungen auseinandergesetzt, und das hier gefunden (siehe Anhang).

      D.h ein Fahrzeug kann zwar zuvor als Tageszulassung auf einen Händler zugelassen sein, diese darf aber nicht älter als 1 Monat sein.....und das ist sehr selten der Fall.

      Wie man mal wieder sieht veräppeln einen die Versicherungen gewaltig....gilt auch für dies Vollkasko Zusätze bzgl. Neuwagen (siehe 2ter Anhang)
      Habe das auch bei anderen Versicherungen gecheckt, gleiches Bild......

      Wer also entspannt denkt er fährt einen Neuwagen, der muss mal checken ob das die Versicherung auch so sieht..
      Bilder
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      Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

    • Also wenn's konkret um deutsche Jeeps geht ist doch die 2+2 Garantie eine Sache des Herstellers und nicht des Händlers, der hat an sich nur die gesetzliche Gewährleistung zu leisten. Entweder blickt der es nicht oder es ist was faul an der Sache.
      "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."

      "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

      Walter Röhrl

      Mein Wrangler: Wrangler JL Rubicon MY21 2.0l T-GDI in Sting Gray, Hardtop, AHK, BF Goodrich T/A KO2 -/- Renegade Limited MY20, Granite Crystal, 6 Gang MT 4x4, 2.0 Multijet

    • Und noch einmal, und wieder ist dies KEINE Rechtsberatung:

      Der HÄNDLER gibt nicht die Garantie, sondern JEEP, ab dem Tag der Zulassung!
      Die 2 + 2 Jahre gibt JEEP, und niemand anderes.
      Was manch ein Händler sagt ist oft genug mehr als nur Fragwürdig, und bei "Fähnchenhändlern", die derart misstverständlich agiegen mach ich einen riesen Bogen drum.


      In dem o.g. Fall sind von den ersten zwei Jahren halt schon 6 Monate Garantie futsch!
      Dafür bekommt man die Taggeszulassung auch entsprechend günstiger - ist also die Wahl zwischen Pest oder Cholera.
      (oder: Geiz ist manchmal nicht immer Geiler)

      Wenn der "Fähnchenhändler" aber Dir schriftlich seine "Gebrauchtwagen-Garantie" oben drauf gibt, dann freu Dich doch!
      Kaum das solche dubiosen Händler irgend was ohne Hintergedanken raus rücken.
      Nichts was Jemand vor dem Wort 'Aber' sagt zählt wirklich!
      Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit.
      Sic semper tyrannis

      Mein Wrangler: JEEP Wrangler Rubicon JL MJ2020 Punk'N Orange 2,2L Diesel (was sonst!)

    • The Grinch schrieb:

      Und noch einmal, und wieder ist dies KEINE Rechtsberatung:

      Der HÄNDLER gibt nicht die Garantie, sondern JEEP, ab dem Tag der Zulassung!
      Die 2 + 2 Jahre gibt JEEP, und niemand anderes.
      Was manch ein Händler sagt ist oft genug mehr als nur Fragwürdig, und bei "Fähnchenhändlern", die derart misstverständlich agiegen mach ich einen riesen Bogen drum.


      In dem o.g. Fall sind von den ersten zwei Jahren halt schon 6 Monate Garantie futsch!
      Dafür bekommt man die Taggeszulassung auch entsprechend günstiger - ist also die Wahl zwischen Pest oder Cholera.
      (oder: Geiz ist manchmal nicht immer Geiler)

      Wenn der "Fähnchenhändler" aber Dir schriftlich seine "Gebrauchtwagen-Garantie" oben drauf gibt, dann freu Dich doch!
      Kaum das solche dubiosen Händler irgend was ohne Hintergedanken raus rücken.

      Es geht hier weder um einen "Fähnchenhändler", sondern um einen deutschen Vertragshändler, noch geht es bei der angebotenen Tageszulassung ohne Kilometer um eine Gebrauchtwagengarantie "obendrauf", sondern statt der sonst üblichen, sonst vom Hersteller allgemein beworbenen und umfangreicheren Hersteller-Garantie.

      Und nein:

      Ich erwarte von Dir oder einem anderen Forenmitglied keine förmliche Rechtsberatung, sondern bestenfalls eine persönliche Meinung. Ob/wie juristisch fundiert diese dann ist, sei absolut dahingestellt. Ich werde hier niemanden - auch Dich nicht - in Regress nehmen, sollte sich etwas als "unzutreffend" herausstellen. Hiermit sei dies schriftlich niedergelegt. Ich hoffe, dieser Punkt ist jetzt so in Ordnung.
    • So wurde mir das bisher von allen Händlern mitgeteilt: Die Garantie ist mit dem Verkauf immer übertragbar. Das heisst, selbst wenn du 3 Jahre nach EZ der dritte Käufer bist, hast du noch 1 Jahr Garantie.
      Aber: die ersten zwei Jahre sind Werksgarantie durch Jeep. Die nächsten 2 jahre sind abhängig vom Händler. der legt fest, bei welcher versicherung er das macht. Die meisten machen das ja bei der Allianz. EU-Neuwagenverkäufer schliessen sowas garnicht ab, deswegen hast du da nur die Werksgarantie.
    • Sind die Tageszulassungen des Händlers etwa Importe, die keine 2+2Garantie haben?

      Fahrzeuge aus nicht EU-Ländern unterliegen nicht der in Europa gültigen Herstellergarantie. Hier 2+2.
      Viele Grüße

      Seemen28


      braucht der kleine Indianer im Durschnitt, mit 50% WW-Betrieb

      Mein Cherokee: 2,2l Limited, 200PS, 9 AT, Technikpaket, AHK, Standheizung, Spurplatten

    • seemen28 schrieb:

      Sind die Tageszulassungen des Händlers etwa Importe, die keine 2+2Garantie haben?

      Fahrzeuge aus nicht EU-Ländern unterliegen nicht der in Europa gültigen Herstellergarantie. Hier 2+2.
      Nein, es handelt sich um reguläre deutsche Fahrzeuge.
    • @smokeybear ist Dein Beispiel einfach nur von Dir konstruiert um irgendeine theoretische Abhandlung zu diskutieren oder ist der Händler über den Du berichtest so schlecht? Ich habe eine TZ vom offiziellen Jeep Händler, der hatte 6 km auf der Uhr beim Leasingbeginn, EZ Mai 17, Kauf/Leasing Juli 17. Ich habe die offizielle 2+2 Garantie von Jeep, so ist es im Garantieschein dokumentiert und auch bei Jeep in den Systemen hinterlegt.
      Ich bin da ganz bei @The Grinch. Der Garantiegeber ist der Hersteller, die Garantie geht auch im Gebrauchtwagenverkaufsfall auf den nächsten Käufer über, sofern die Garantie noch läuft (zeitlich) und auch nicht durch Missachtung der Garantiebedingungen erloschen ist (z.B. Keine Inspektionen gemacht). Der Händler mag da ja gerne was anderes erzählen und glauben. Wenn er noch eine eigene Gebrauchtwagengarantie von sich drauflegt, ok, gut für den Käufer. Doppelt abgesichert.
      Schon mal daran gedacht, dass der Händler auf dem mobile Portal einfach nur versehentlich einen Standardtextbaustein, der für andere Gebrauchtwagenangebote gilt, einfach nur falsch platziert hat. Du hast ja leider den Fall nicht verlinkt.
    • @smokeybear Beziehst Du Dich zufällig auf den Händler, bei dem ich zufällig Kunde bin? Ich hatte ja in einem anderen Thread auf dessen Angebote verlinkt. Dort wird in dessen Gebrauchtwagenplattform, wo auch u.a. die ganzen Jeep TZs, Vorführwagen, aber auch Neuwagen ohne EZ mit gelistet sind, eine 24 Monate Gebrauchtwagengarantie ausgelobt ( aber als Renault Gebrauchtwagen Garantie bezeichnet, die zu einem werblichen 7. Punkte-Qualitätsversprechen zu seinem Gebrauchtwagenangebot gehört ). Da diese Plattform alle von diesem großen Händler vertretenen Marken umfasst, u.a. Renault, glaube ich da eher an eine etwas missverständliche Darstellung auf der Plattform, die sich meiner Meinung nach gar nicht auf alle Fahrzeugangebote beziehen kann. Ich habe jedenfalls die ganz reguläre Garantie von Jeep und es wurde auch nie von einer anderen Garantie gesprochen.
    • Nachdem ich mit dem FCA Kundendienst bzgl. Unterschied EU Fahrzeug bei "EU" Händler und "echtem" Jeep Händler telefoniert habe, kann ich euch sagen, dass es die 2 Jahre (ab EZ) Garantie durch FCA/Jeep bei beiden gibt (ist gesetzlich so innerhalb der EU vorgeschrieben)

      Beim Kauf bei einem "echten" Jeep Händler bekommt man zusätzlichund automatisch eine Garantieverlängerung bei der Allianz für 2 weitere Jahre (Der Lack ist davon explizit ausgeschlossen), ohne extra Kosten, diese geht auch auf den nächsten Käufer über, muss nur bei der Alianz gemeldet werden(Siehe Garantieheft).


      Diese Garantieerweiterungen kann man aber auch selber bei einer Vielzahl von Versicherungen abschliessen.

      Mein Renegade: MY19 Longitude 1.0 T-GDI 999 ccm 120 ps 8.4 uconnect davor 1,6l TorQ Longitude MY 16

    • Chris1200 schrieb:

      Diese Garantieerweiterungen kann man aber auch selber bei einer Vielzahl von Versicherungen abschliessen.
      Das Paket, was bei den deutschen Neuwagen incl. ist, bietet schon deutlich mehr Umfang als die kaufbaren Garantien von FCA und den Versicherungen. Das ist nicht vergleichbar.