Wenn’s auch in ! Der Garantiezeit „ erlaubt“ ist eine freie Werkstatt —-die nach Werksvorgabe die Insp..durchführt——zu beauftragen ( billiga billiga)
Rächt sich dies gnadenlos beim kulanzantrag.
Kein konzifrdl. Ist doch so doof, schriftkram und Telefonate &&& für jemanden zu machen der seine Inspektionen bei Fähnchen willi hat machen lassen.
Zu Recht sage selbst ich als Endverbraucher.