Bis kommendes Frühjahr steht bei mir ein Neuerwerb an. Per dato kommt eine ganze Gruppe von Fahrzeugen für mich in Frage. Favorit derzeit wäre ein Alfa Stelvio mit 280 PS Benziner aber auch ein Grand Cherokee der (noch) aktuellen Baureihe ist ein Kandidat. Wenn, dann als V6 Diesel (Euro 6D temp)
Meine Frage dazu:
Im Angebot befinden sich derzeit mehr Overland und Summit-Versionen. Also Ausstattungen mit Luftfederung.
Der Luftfederung traue ich nicht. Zumindest dann nicht, wenn ich es wäre, der etwaige Reparaturen zu zahlen hätte. Die sollen bei der Luftfederung ganz schnell ins Geld gehen, wie ich hörte, Reparaturen daran wären zudem nicht "ungewöhnlich".
Ich gehe davon aus, dass es eine Tageszulassung würde. Also ein Fahrzeug mit Garantie.
Bei Jeep gibt es ja 2 plus 2 Jahre: 2 Jahre Herstellergarantie plus 2 Jahre (angeblich) umfänglich vergleichbare Garantieversicherung.
Wenn ich davon ausgehe, dass die Tageszulassung maximal vor 12 Monaten zugelassen wurde, hätte ich also noch 1 + 2 Jahre. Das sollte wohl meiner maximalen Haltedauer entsprechen.
Mich interessiert von Euch:
Ist die Quadra-Lift-Luftfederung expliziter Bestandteil von
a) Herstellergarantie
und
b) Garantieversicherung ?
Ich frage deswegen, weil ich mir durchaus vorstellen kann, dass insbesondere bei der Garantieversicherung (vielleicht sogar schon bei der Herstellergarantie) das eine oder andere im Kleingedruckten ausgeschlossen wird. Wenn es denn wirklich so wäre, dann käme kein Cherokee mit Luftfederung für mich in Frage.
Danke vorab!