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Quadra-Lift (Luftfederung) im Kontext mit der Garantie

    • Quadra-Lift (Luftfederung) im Kontext mit der Garantie

      Vorweg:

      Bis kommendes Frühjahr steht bei mir ein Neuerwerb an. Per dato kommt eine ganze Gruppe von Fahrzeugen für mich in Frage. Favorit derzeit wäre ein Alfa Stelvio mit 280 PS Benziner aber auch ein Grand Cherokee der (noch) aktuellen Baureihe ist ein Kandidat. Wenn, dann als V6 Diesel (Euro 6D temp)

      Meine Frage dazu:

      Im Angebot befinden sich derzeit mehr Overland und Summit-Versionen. Also Ausstattungen mit Luftfederung.

      Der Luftfederung traue ich nicht. Zumindest dann nicht, wenn ich es wäre, der etwaige Reparaturen zu zahlen hätte. Die sollen bei der Luftfederung ganz schnell ins Geld gehen, wie ich hörte, Reparaturen daran wären zudem nicht "ungewöhnlich".

      Ich gehe davon aus, dass es eine Tageszulassung würde. Also ein Fahrzeug mit Garantie.

      Bei Jeep gibt es ja 2 plus 2 Jahre: 2 Jahre Herstellergarantie plus 2 Jahre (angeblich) umfänglich vergleichbare Garantieversicherung.

      Wenn ich davon ausgehe, dass die Tageszulassung maximal vor 12 Monaten zugelassen wurde, hätte ich also noch 1 + 2 Jahre. Das sollte wohl meiner maximalen Haltedauer entsprechen.

      Mich interessiert von Euch:

      Ist die Quadra-Lift-Luftfederung expliziter Bestandteil von

      a) Herstellergarantie
      und
      b) Garantieversicherung ?


      Ich frage deswegen, weil ich mir durchaus vorstellen kann, dass insbesondere bei der Garantieversicherung (vielleicht sogar schon bei der Herstellergarantie) das eine oder andere im Kleingedruckten ausgeschlossen wird. Wenn es denn wirklich so wäre, dann käme kein Cherokee mit Luftfederung für mich in Frage.

      Danke vorab!
    • Ich möchte noch eine Zusatzfrage hinsichtlich Quadra-Lift hinterherschieben:

      Ist bekannt, ob es im Laufe der verschiedenen Modelljahre bis dato signifikante Änderungen an der Luftfederung gegeben hat (bspw. um deren Anfälligkeit für Mängel zu reduzieren)?
    • die Zusatzgarantie ist die extension Premium, und beinhaltet eine Funktionsgarantie für alle elektrischen und mechanischen Teile außer Ausschlüsse 2.5 da ist die Luftfederung nicht aufgeführt!

      eventuell aber mal schriftlich bei FCA anfragen.... mein Schwager hat nen Audi mit Luftfederung seit 6 Jahren und noch keine Probleme... ich hab meinen GC erst seit April kann dazu noch nix sagen ^^

      Mein Auto: Jeep Grand Cherokee Overland 3,6l Benzin, Walnut Brown, Leder Beige / Lancia Voyager Gold 2,8l Diesel, Maximum Steel Metalic, Leder Schwarz

    • Danke.

      Die Frage wäre dann:

      Ist eine Luftfederung ein elektrisches oder ein mechanisches Bauteil?

      Oder ist eine Luftfederung vielleicht nichts von alledem und ein "pneumatisches" Bauteil?

      (Zumindest nach dem Verständnis des Garantiegebers, der - wenn ich es recht verstehe - bei einem "pneumatischen" Bauteil außen vor ist und für die Luftfederung keine Garantie geben muß)
    • das plsu gibts gar nicht in meinem Garantieheft ^^.... aber hab nochmal duchgeschaut Stoßdämpfer unterliegen Verschöleis und sind nicht durch Garantie abgedeckt laut Serviceheft^^ stellt sich die Frage ob das Luftfahrwerk da rein zählt.

      Mein Auto: Jeep Grand Cherokee Overland 3,6l Benzin, Walnut Brown, Leder Beige / Lancia Voyager Gold 2,8l Diesel, Maximum Steel Metalic, Leder Schwarz

    • Meiner Interpretation nach erfüllt die Luftfederung - obwohl an sich komplexer - im Wesentlichen die Funktion herkömmlicher Stoßdämpfer.

      Wenn die Luftfederung explizit sonst nicht erwähnt wird, so wird man wohl davon ausgehen können, dass der Garantiegeber die Luftfederung im Ganzen oder in Teilen - wie einen Stoßdämpfer auch - als Verschleißteil auslegt und nicht haftet. Das kann dann durchaus fatale, finanzielle Folgen haben.

      Ich habe den Eindruck, dass ich hier einen womöglich etwas "heiklen" Punkt anspreche, der schriftlich nicht explizit geregelt ist. Zumindest nicht in einer Eindeutigkeit, bei der Jedermann erkennt, was unter die Garantie(-versicherung) fällt oder eben nicht.

      Ich denke, es könnte sich auch für andere Eigner junger GC's mit Luftfederung lohnen, hier noch eine Klarheit herzustellen, ob/was unter a) Herstellergarantie und b) Garantieversicherung fällt (oder was nicht).
    • smokeybear schrieb:

      Zumindest nicht in einer Eindeutigkeit, bei der Jedermann erkennt, was unter die Garantie(-versicherung) fällt oder eben nicht.
      Genau das ist die Krux an der Sache und das scheint auch explizit so gewollt zu sein.

      Beispiel:
      Im Prospekt wird suggeriert, dass bei dem Paket Extension Basic der Allradantrieb mit versichert ist. Nach dem Verständnis von FCA gehört das Hinterachs-Diff. aber nicht zum Allradantrieb und ist demnach nicht mit versichert. Dies erfährt man aber erst, wenn man sehr tief gräbt.


      Bei der Extension Premium Plus lautet die Definition so:

      FCA schrieb:


      Zwei Jahre Fahrzeuggarantie und zwei Jahre gleichwertige Neuwagenanschlussgarantie inklusive europaweiter Mobilitätsgarantie der Allianz Automotive Services GmbH gemäß ihren Bedingungen.
      Auch hier wird einem das Sorglos-Paket suggeriert. Auf Nachfrage von mir bei zwei verschiedenen Jeep Vertragshändlern war keiner in der Lage, die Bedingungen der Allianz vorzulegen. Jedes mal war das Heft gerade "unauffindbar". Mir ist auch nicht bekannt, dass jemand eine detaillierte Aufgliederung der Ausschlüsse jemals zu Gesicht bekommen hätte.
    • Also ich habe Jeep vorhin diesbezüglich - Quadra-Lift/Garantie - explizit angeschrieben.

      Bis mal gespannt, ob/welche Antwort ich daraufhin bekomme.

      Ich lasse es Euch wissen.
    • Jetzt muß ich mal dumm fragen: inwiefern hat eine Luftfederung einen Verschleiß wie Stahlfedern? ?(
      Ich hätte jetzt gedacht, daß da ein Gummbalg ist, der aufgepumpt wird und keine Federbeine. Da sehe ich jetzt eher poröses Gummi oder so.
      "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."

      "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

      Walter Röhrl

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    • Darum - um einen tatsächlichen Verschleiß ja/nein - geht es doch eigentlich nicht.

      Es geht darum, dass - nach den bisherigen Informationen hier - die Quadra-Lift Luftfederung in den Garantiebestimmungen nicht explizit erscheint.

      Hingegegen erscheinen dort herkömmliche Stoßdämpfer, die prinzipiell die gleiche Aufgabe habe und von Jeep als Verschleissteil benannt werden, welches nicht unter die Garantie fällt.

      Ich habe hier deswegen (siehe Posting # 7) interpretiert, dass Jeep die Luftfederung in Gänze/in Teilen wohl auch als Verschleissteil auslegt und deswegen im Schadensfall wohl ebenso nicht haften würde.

      Ob es tatsächlich so ist oder nicht, ist derzeit unbekannt.

      Bislang konnte es hier im Forum niemand wirklich beantworten. Aber genau diese Antwort benötige ich um - wenigstens für mich alleine - beurteilen zu können, ob ich mir einen GC mit Luftfederung anschaffen kann. Ich habe nämlich absolut keine Lust, nach vielleicht 2 oder 3 Jahren mit einem Schaden an der Luftfederung dazustehen und dann "überraschenderweise" feststellen zu müssen, dass ich einen Schaden in leicht 4-stelliger Euro Höhe selbst zahlen muß, weil - wider landläufiger Erwartung - keine Garantie(-versicherung) dafür aufkommt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von smokeybear ()

    • Wenn das ein Gummi-Balg ist, dann ist der garantiert nicht versichert. Mir wurde mal erklärt, wegen der Alterung sind Gummiteile generell ausgeschlossen. Der Kompressor sollte dann aber wieder mit drin sein.
    • Egal wie die Garantiebedingungen sind: Alfa Stelvio und GC haben sicher nicht die Wiederverkaufswerte, die Dir vorschweben ......

      Also stellt sich die Garantiefrage vielleicht gar nicht?

      Und selbst wenn Du hier eine Antwort ja/nein bekommst, ist sie sowieso nicht rechtlich bindend, also mehr was für den guten Schlaf?

      Und ganz im Ernst, der einzig brauchbare Schutz sind die ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistung, weil in der Zeit der Verkäufer in der Pflicht ist, nachzuweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bestanden hat. Danach bist Du es.

      Und im Zweifel wird Dich die Versicherung sowieso abblitzen lassen (wo hatten wir das nur schon einmal?), wenn sie wegen <-hier Grund einsetzen-> nicht zahlen will und läßt Dich den Klageweg gehen.
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    • @p.11:

      Sachdienliche Hinweise immer gerne willkommen.

      Polemik würde ich im "Polemik-Unterforum" posten. Nicht hier. In Deiner Moderatoren-Funktion kannst Du das ja sicherlich organisieren. Je nachdem, wie ernst Du es mit der Rolle meinst. Just my 2 Cents.
    • dann streiche die ersten zwei Zeilen meines Postings.

      Wenn Du genaue Details willst, die rechtlich bindend sind, schreib FCA und/oder Allianz an. Das kann hier keiner leisten, egal wieviel Text Du zusammen tippst.
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    • p.11 schrieb:

      dann streiche die ersten zwei Zeilen meines Postings.

      Wenn Du genaue Details willst, die rechtlich bindend sind, schreib FCA und/oder Allianz an. Das kann hier keiner leisten, egal wieviel Text Du zusammen tippst.

      Vielleicht hättest Du Dir die Mühe sparen können, wenn Du Posting # 9 gelesen und verstanden hättest.

      edit:

      Streiche bitte das mit der Mühe. Ich habe vorübergehend vergessen, dass Du gern Du auf meine Postings antwortest. ;)
    • ganz im Ernst, Frank. Nach Posting #9 kam Posting #11, deswegen mein Kommentar auf die Menge Deines Textes.

      Du weisst genau, dass mein Posting den Kern der Wahrheit sehr gut trifft. Die ersten zwei Zeilen sind polemisch, aber nicht, weil ich ins Blaue schieße, sondern weil Deine Einstellung bekannt ist.

      Dein Text:
      "Bislang konnte es hier im Forum niemand wirklich beantworten. Aber genau diese Antwort benötige ich um - wenigstens für mich alleine - beurteilen zu können, ob ich mir einen GC mit Luftfederung anschaffen kann. Ich habe nämlich absolut keine Lust, nach vielleicht 2 oder 3 Jahren mit einem Schaden an der Luftfederung dazustehen und dann "überraschenderweise" feststellen zu müssen, dass ich einen Schaden in leicht 4-stelliger Euro Höhe selbst zahlen muß, weil - wider landläufiger Erwartung - keine Garantie(-versicherung) dafür aufkommt."

      Das ist genau das, was ich mit meinem Posting, dass Du ja lustigerweise wegen Polemik gemeldet hast, gemeint habe. Selbst wenn Dir hier im Forum jemand sagt, dass ein Schaden der Luftfederung bei ihm bezahlt wurde oder was auch immer er schreibt, hilft es Dir auch nicht weiter, denn es ist nicht rechtlich bindend.

      Das ist hier keine Rechtsberatung, sondern eher für technische Fragen, Antworten und Erfahrungen.

      Auch als Moderator nehme ich mir übrigens das Recht, als Privatperson zu posten. Die Moderatorenrolle habe ich zu keinem Zeitpunkt missbräuchlich verwendet.

      Übrigens liebe ich alle Deine Postings, in denen Du über die Erfahrungen Deines Jeeps berichtest, andere nach ihren Erfahrungen fragst. Alles, wenn es um Optik, Technik, Features, Zubehör, Livestyle und so geht, lese ich immer gerne von Dir und habe gar kein Bedürfnis, ausser einem Daumen hoch, darauf antworten zu müssen.
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    • @ p.11:

      Ich habe hier in bester Absicht und ohne jegliche Hintergedanken eine Frage in den Raum gestellt. Wie viele andere auch ihre Fragen in den Raum stellen. Das ist ja u.a. Sinn und Zweck eines Forums.

      Alles soweit in Ordnung. Bis dahin, als Du Dich - ob als Privatperson oder als Moderator ist dabei noch eher sekundär - berufen fühltest, Dich in diesen - bis dahin - absolut friedlich und sachlich dahin mäandernden Thread mit einzuklinken, weil Du meinst, dass Du mich kennst. Weil Du offenbar glaubst, dass ich - Frank - offenbar NICHT qualifiziert bin, solche Fragen zu stellen.

      Das Ganze publikumswirksam.

      Sollen möglichst auch noch viele andere mitbekommen, wie Du mich so einschätzt und dabei Deine Eindrücke aus meiner - vermutlich - gesamten "Forenvergangeheit" hier mit in Deinen Statements mit unterbringen möchtest.

      Das - wie schon gesagt - in einem Thread, der bis zu Deinem Erscheinen vollkommen normal lief.

      Du wirst sicherlich gut wissen, warum Du genau das so und nicht anders gemacht hast.

      Ganz im Ernst:
      Das ist hier in diesem Thread vollkommen fehl am Platz und in dieser Machart auch unwürdig. Als Privatperson, erst Recht aber als Moderator.

      Das Ganze hätte tatsächlich bestenfalls in einem "Polemik-Unterforum" halbwegs Sinn gemacht. Oder in einem Forum, in dem man über andere Mitglieder mal das loswerden kann, was einem offenbar lange (und wiederholt) unter den Nägeln brennt. Der Bedarf daran ist ja offensichtlich.

      Schade. Ernsthaft.

      Ich bekomme die Sache mit der Garantie für Quadra-Lift noch geklärt. Ich danke den anderen, die die tatsächliche Absicht hatten, zu dieser Klärung beizutragen.
    • Toy4ever schrieb:

      Wenn das ein Gummi-Balg ist, dann ist der garantiert nicht versichert. Mir wurde mal erklärt, wegen der Alterung sind Gummiteile generell ausgeschlossen. Der Kompressor sollte dann aber wieder mit drin sein.
      Vermutlich könnten sie sich bei einem Riß im Gummi auch immer auf Einwirkung von außen herausreden. Ich rieche schon eine ABM für Anwälte ... :P
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