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Waldwege ohne Verbotskennzeichnung

  • Waldwege ohne Verbotskennzeichnung

    Ich hatte letztes Wochenende auf einem Ausflug nach Schnakenbek (Biber Lehrpfad) und der Benutzung von Google Maps als Navigation die Geschichte das mein Navi meinte auf der B5 "jetzt scharf links". Und ja, es war ein Waldweg, schon breiter aber ein Waldweg. Aber ohne Kennzeichnung das es verboten wäre ihn zu befahren.
    Letztes Wochenende habe ich als braver Bürger gekniffen, man fährt ja nicht einfach so in Waldwege.. dieses Wochenende sind wir rein gefahren. Also ein normales Fahrzeug wäre darin vereckt. ;)


    Darf man solche Wege nun befahren oder nicht?
  • Ich persönlich befahre jeden Wald und Wiesenweg wo kein Verbotsschild steht.
    Schilder, egal ob öffentlich oder privat respektiere ich immer und halte mich daran.
    Damit habe ich seit 37 Jahren nie Probleme gehabt.
    Renegade Trailhawk MJ 2017 in schwarz. Ausstattung: Alles außer Technikpaket.

    Mein Renegade: EZ 11/17, Trailhawk mit Panoramadach und Xenon. Kein Technikpaket. Durchgehend Schwarz mit diesen entzückenden roten Farbtupfer innen und außen (Da kann ich mich gar nicht dran sattsehen).

  • Soweit ich weis sind Wege, die nicht verboten sind, erstmal erlaubt. Allerdings finden sich oft außer den üblichen Straßenschildern auch gerne mal gelbe Schilder am Waldweg, die selbigen als privat deklarieren, somit sind die auch tabu. Schranken, auch wenn offen, würde ich mal in die gleich Kategorie stecken.

    Was ich mich frage: es gibt die grünen Vorfahrtachten-Schilder mit der Aufschrift "Naturschutzgebiet", zählt das auch als Verbot? ?(
    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

    Walter Röhrl

    Mein Wrangler: Wrangler JL Rubicon MY21 2.0l T-GDI in Sting Gray, Hardtop, AHK, BF Goodrich T/A KO2 -/- Renegade Limited MY20, Granite Crystal, 6 Gang MT 4x4, 2.0 Multijet

  • Das Befahren eines Naturschutzgebietes mit einem Kraftfahrzeug ist im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog nicht geregelt. Mithin haben Sie nach dem Bußgeldkatalog weder ein Bußgeld, noch ein Fahrverbot und auch keine Punkte im Verkehrszentralregister zu befürchten.
    Allerdings haben die einzelnen Bundesländer eigene Bußgeldkataloge, in denen (unter anderem) das Befahren von Naturschutzgebieten geregelt ist. Diese weichen im Hinblick auf die Höhe der Bußgelder erheblich voneinander ab.

    bussgeldkatalog.org/umwelt-naturschutz/
    Fahre den schwächsten Cherokee Trailhawk


    Mein Cherokee: Wenn mir einer Steine in den Weg legt, fahre ich einfach darüber,

  • Bußgeld mal hin oder her....

    Das Befahren von Wald- und Feldwegen ist Ländersache. Also in jedem Bundesland anders geregelt.
    Ebenso mit der Kennzeichnung. In einem Bundesland ist an jedem Waldweg ein Verbotsschild, in einem anderen ist das pauschal per Gesetz geregelt und es werden keine Schilder aufgestellt.
    In Bayern haben wir überall Schilder / Schranken stehen. Das sieht bereits in BaWü schon anders aus.
    In Bayern haben Förster Polizeirechte. Ich hab keine Ahnung, wie es in anderen Bundesländern damit aussieht.

    Hier in Bayern gilt das Waldgesetz für Bayern. Sowas gibt es dann wohl auch für jedes andere Bundesland.
    Musste halt nachschauen, wie es bei Dir ist. Pech, wenn Du an der Grenze mehrerer Bundesländer wohnst.
    Dann musst Du Dir alle Gesetzte durchlesen oder generell draußen bleiben.
    Wobei ich den Eindruck habe, dass es bundeseinheitlich gilt, dass der Wald zu schützen ist und Autos dort in der Regel nix zu suchen haben. Dafür gibt es dann die Offroadparks. (Die wären ja auch nicht da, wenn jeder im Wald Spaß haben dürfte)
    Wäre ja auch doof, wenn in den Wäldern auf einmal alle mit ihren SUVs durchbrettern.

    .... und wie bei jedem Gesetz gilt:
    Es interessiert nicht die Bohne, ob Du das Gesetz kanntest oder nicht. Es ist Gesetz!
    (Selbständige können ein Lied davon singen)

    ... und wie in allen Bereichen des Lebens gilt:
    Riskierst Du Dein Leben, Deine Zukunft oder das anderer?
    Wenn nein --> Störst Du jemanden oder scheuchst Du Tiere auf?
    Wenn nein --> Machst Du was kaputt?
    Wenn nein --> Würde es Dich stören, wenn jemand anderes oder viele andere das tun, was Du gerade vorhast?
    Wenn nein --> Wie hoch ist das Risiko erwischt zu werden?
    Wenn gering.... ???????
    (Damit will ich nur sagen: Halte dich an die Regeln des stressfreien Lebens mit anderen Menschen und Du kannst kaum verkehrt liegen. Ob mit oder ohne Schild)
  • Aus Geocaching-Zeiten kann noch sagen: Förster und Jagdpächter stören sich an ALLEM was sich im Wald aufhält, egal ob Kraftfahrzeug, Fahrrad oder Fußgänger. Die würden am liebsten alles aussperren, auch wenn der Gesetzgeber das weniger streng sieht ... ;)
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    Walter Röhrl

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  • Das befahren eines Waldweges ist grundsätzlich erst einmal nicht gestattet.
    Schilder sind nur ein netter Service deiner Forstverwaltung, dich im Falle deiner Unkenntnis, schlauer zu machen. Bedingung für ein Verbot sind sie nicht.
    Im bayrischen Wald hab ich letztes Jahr zig Waldwege ohne Schilder gesehen. Aber es drohen hohe Bußgelder wenn du ohne Erlaubnis rein fährst. Kannst du auch örtliche Offroader fragen.


    Aber es gibt natürlich lokale Besonderheiten. Wege die gewohnheitsmäßig genutzt werden und die Ordnungshüter einfach ein Auge zudrücken.
    Wenn du allerdings scheiße baust, hat man was gegen dich in der Hand.

    Prinzipiell ist das auch okay. Sonst würde bald jede Nase mit city suv durch die Natur bolzen.

    Aber dass es keine Trails gibt wie in anderen Ländern, sondern nur Parks zum im Kreis fahren ist schade.

    Wie ist das eigentlich bei Jägern geregelt? Nur durch jagdpacht Gebiet oder wie?

    Mein Cherokee: Trailhawk 2019, 2.0 Hurricane, Falken Wildpeak AT3WA

  • Für mich ist die Antwort auch ganz einfach. Ein Waldweg gehört nicht zum öffentlichen Straßennetz das jeder benutzen darf. Eher ein Privatweg oder ein Wirtschaftweg. Der Gedanke, dass jeder mit seiner Möhre durch den Wald toben kann wäre schrecklich. Die Schlußvolgerung, dass wo kein Verbotsschild steht es erlaubt ist, erscheint mir als sehr engstirnig und zumindest egoistisch. Das würde dann aber gut zum Auto passen: America first!
  • Hier mal ein Auszug Betreff Waldstrassen (Schweiz):

    Regelung für Motorfahrzeuge

    Für Motorfahrzeuge gilt auf den Waldstrassen gemässdem Bundesgesetz über den Wald in der ganzen Schweizein generelles Fahrverbot . Dieses dient dem Schutz desWaldes, der Tiere und der Naherholung. Dieses Fahrverbotmuss nicht wie im Strassenverkehr signalisiert werden.Rettungs- und Bergungsarbeiten, Polizeikontrollen, militärischeÜbungen, Schutz vor Naturereignissen, Unterhalt vonLeitungsnetz, Forstwirtschaft, Ausübung der Jagd und derLandwirtschaft sowie der Unterhalt von Gewässern undVersorgungsanlagen sind von diesem generellen Fahrverbotausgenommen. Aus wichtigen Gründen können diezuständigen Gemeinden im Einzelfall Ausnahmebewilligungenerteilen . Für Ausnahmebewilligungen für das ganzeKantonsgebiet ist die Kantonspolizei zuständig .


    Wann muss ein Fahrverbot signalisiert werden?

    Das Fahrverbot für Motorfahrzeuge auf Waldstrassen mussgrundsätzlich nicht signalisiert sein. Es gilt auch ohne Signalisationganz generell. Die Gemeinden sind gemäss § 7Abs. 2 KaWaG für die Signalisation zuständig. Sie könnenbei der Kantonspolizei zur Verdeutlichung des Fahrverbotesein entsprechendes Signal beantragen. Die Kantonspolizeierteilt die Bewilligung für die Verwendung des Signales. Sieberät die Gemeinden hinsichtlich der Verkehrskonzepte.Eine Signalisation drängt sich auf, wenn Fahrverbote häufigmissachtet werden oder nicht klar ersichtlich ist, ob essich bei der entsprechenden Strasse um eine Waldstrassehandelt.


    Strafbarkeit

    Wegen Missachtung des Fahrverbotes machen sich Motorfahrzeugführernach eidgenössischem Waldgesetz, Velofahrerund Reiter nach kantonalem Waldgesetz strafbar.Zuständig sind die Statthalterämter. Die Übertretungen desWaldgesetzes können nicht mit Ordnungsbusse geahndetwerden, da sie nicht in der Verordnung über das kantonalrechtlicheOrdnungsbussenverfahren aufgeführt sind. Wenndas Fahrverbot signalisiert ist, kann die Polizei gestützt aufZiff. 304.1 Anhang 1 OBV eine Ordnungsbusse ausfällen.
    Daily Driver: Jeep Renegade 4xe, Upland, 240 PS, schwarz
    Weekend Driver: Dodge Charger, 5.7 Hemi, 370 PS, Automat, schwarz.
    Verflossene: Jeep Renegade, Trailhawk , 2.0 Diesel, 170 PS, weiss, Jeep Renegade (Swiss Edition), Dodge Caliber, Dodge Nitro, Dodge Ram, GMC Sierra, Chevrolet El Camino, Chevrolet Beretta.

    Mein Renegade: Daily Driver: Jeep Renegade Upland 4xe, Weekend Driver: Dodge Charger: 5.7 Hemi, 370 PS

  • Christian meinte wahrscheinlich nur Deine exakt identische Frage in diesem Forum : jeepforum

    Hier hast Du doch auch schon viele Antworten erhalten. Willst Du die nachher vergleichen? :D
    (Ist absolut nicht böse gemeint - aber selber googeln und/oder mal bei einer Filiale der Rennleitung vorbeifahren macht schlau und verschafft (oft) absolute Gewissheit.
    Auf Foren täte ich mich da nicht verlassen. Foren sind extrem gut, wenn es um Erfahrungen geht.
    Es interessiert aber keinen Förster, der Dich anhält, dass in einem Forum stand, dass Du das darfst :D)
    btw.: Wer hilft Dir, wenn du auf irgendeinem Rückweg im Matsch stecken bleibst? Gut, Du könntest den Förster anrufen...

    Und auch in dem anderen Forum hast Du bereits von über 4 Leuten die Antwort erhalten, dass das Ländersache ist.

    Aber wie gesagt, nix für ungut.... :) passt schon
  • So, grade mal in den Landeswaldgesetzen meiner drei Bundesländer gestöbert.

    Für NRW gilt:

    § 3 LFoG – Betretungsverbote (Zu § 14 Bundeswaldgesetz) schrieb:


    (1) Verboten ist das (...)
    e)Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,
    soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt.
    Rheinland-Pfalz (und Hessen sinngemäß) sagen:

    Landeswaldgesetz (LWaldG) § 22 (RP) schrieb:


    Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:


    1. das Fahren und Abstellen von Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen und Anhängern im Wald,

    :/
    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

    Walter Röhrl

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  • FranklinFlyer schrieb:

    Das befahren eines Waldweges ist grundsätzlich erst einmal nicht gestattet.

    HJP schrieb:

    Ein Waldweg gehört nicht zum öffentlichen Straßennetz das jeder benutzen darf.
    Beides ist insofern richtig, solange man es auf die "westlichen" Bundesländer bezieht. Hier gilt der Grundsatz: soweit nicht ausdrücklich erlaubt (z.B. durch ein Straßenschild, welches die nächste Ortschaft mit Entfernungsangabe anzeigt oder ein Hinweis auf das zulässige Maximalgewicht oder Ähnliches). Solche Wege gibt es sowohl in Schleswig Holstein als auch in Niedersachsen... man müsste mal wieder auf die Suche gehen! Wenn man am Navi "kürzeste Strecke" wählt, kann man noch die eine oder andere Überraschung erleben.

    Der Grundsatz in Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern ist genau anders herum: Solange kein Verbotsschild (auch "Privatweg" z.B.) vorhanden ist, ist das Befahren erlaubt.

    Hierbei muss man wissen, dass einige "Waldwege" in den östlichen Bundesländern ehemalige Landesstraßen waren und wenn man einen halben Meter gräbt, findet man auch teilweise eine alte Kopfsteinpflasterstraße. Auf meiner Tour mit dem "Offroad Magazin" sind wir viele solcher Strecken - und reine Wald- und Ackerwege - gefahren und waren selbst überrascht, wie viel sich die Natur schon zurück erobert hat.

    Gruß Pete
    gesendet von Pete
    My Omaha Orange
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    Jeep Renegade Trailhawk 2,0 D mit 170 PS und 9 Gangstufen Automatik, Omaha Orange, ROLA Dachkorb Sandbleche + Bergegeschirr nach Lage. Trekfinder Federn (plus 3cm), Spurplatten 5mm, AT-Reifen 225/65 R 17, Zusatzscheinwerfer vorne / hinten am Dachkorb, Reserverad "on top".

    Mein Renegade: höher gelegter Jeep Renegade Trailhawk, 2,0 D, 170 PS, Omaha Orange