mal was neues zu Soundgeneratoren von 5/2018:
Im Netz wird über Soundgeneratoren angeregt diskutiert, vor allem über die Zulassung. Einige Systeme wurden bisher mit einem Teilegutachten ausgeliefert und ließen sich damit eintragen. Andere Bauteile wurden ohne Gutachten, aber mit falschen Argumenten verkauft: Die Anbieter setzten ihre Systeme mit Audioanlagen gleich und verkauften sie fälschlicherweise als eintragungsfrei.
Jetzt stellt das BMVI unmissverständlich klar: Die Anlagen sind eintragungspflichtig, aber nicht mehr eintragbar. Im Verkehrsblatt wird aufgeführt, dass die Generatoren nicht mit einem Sportauspuff gleichzusetzen sind. Sie widersprechen den Paragraphen 30 (Abs. 1: Fahrzeuge dürfen niemanden belästigen) und 55 (Schallzeichen, z. B. Hupe) der StVZO.
Von Herstellern wird es allerdings weiterhin vergleichbare Systeme geben. Bei denen geht es vor allem um den Klang, nicht um die Lautstärke. Das Verbot bezieht sich nur auf die Nachrüstung. Solche Generatoren könnten prinzipiell trotzdem eine Zukunft haben: Sie sind in der Lage, über Gegenschall Autos leiser zu machen.
Ein Sprecher des TÜV Süd erklärte, dass die Nachrüstung von Auspuffanlagen mit ab Werk angebotenen Soundgeneratoren an nicht dafür vorgesehenen Motoren ebenfalls verboten wird. Alle Gutachten von Zubehörsystemen seien nun ungültig. Bereits rechtmäßig eingetragene Anlagen sind weiterhin erlaubt.
3 Werkstätten haben ich um jeweils ein Angebot gebeten und das ganze incl. Einbau und ABE/TÜV. Bin mal gespannt was ich angeboten bekomme.
VG Jens