die Meinungen, Ahnungen, 1% Kenntnisse der Rechtslage bringen mich nicht weiter.
Frage: Hat jemand aus der Gemeinde irgendwie handfeste Hinweise, Urteile darauf ob eine abnehmbare AHK, bzw. der Haken....
--sei sie Werkseitig oder nicht, Tüv abgenommen ist diese auf jeden Fall--
am Pkw montiert bleiben darf oder abmontiert sein muss?
Beim Renegade verdeckt der Haken nicht das Nummernschild, soweit dieses.
Bin mal gespannt.