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Reni, Abnehmb. AHK

    • Reni, Abnehmb. AHK

      War heute beim Frdl., weil die Abdeckklappe an meiner Abnehmb. Ahk partout nicht auf/abgehen wollte.

      Dort auf die Bühne, Fazit und Siegerehrung: Durch Fahrtdreck waren die Schiebeknöpfe und der Schiebemechanismus an der Klappe innen so zugesetzt,
      das man nur von innen ohne Zerstörung drankam.
      Werde nun vor Montage das ganze mit einem Plastik abdecken und dann montieren.

      Ausserdem : grosse Freude beim Mechaniker --einem Wohnwagenzieher------über die Öse an dem Haken.

      In Holland ist das anbringen der Abreissleine nur in!!! dieser Öse gestattet.
      Wie das in anderem Ländern verlangt wird muss ich nun in Erfahrung bringen.....

      Ein Anbringen der Leine einfach über den Haken geworfen ist verboten und kostet richtiges Geld.

      Mann lernt immer was neues, ich hab"s nicht gewusst.
      Bilder
      • ahk.jpg

        141,51 kB, 800×600, 129 mal angesehen
    • Ich habe die Schieberiegel immer mit Fett behandelt, dadurch blieben sie gängig.

      Gruß Thomas
      Gruß Thomas


      Mitglied im JCD
      Stammtisch Rhein-Berg
      Metamorphose eines Wrangler JLU

      Grüße aus dem Bergischen Land

      Mein Auto: Wrangler Rubicon JLU MY24 Earl, wenig modifiziert - Grand Cherokee 4xe summit weiß/schwarz

    • jau, das--Fetten, schützen-- ist wohl ein muss,
      aber zu meiner Entschuldigung: :saint:

      Ich brauche sie morgen das erste Mal,

      aber aus dem off ertönte eine Stimme die sagte:

      Probier"s aus, bevor es ein Deasaster geben kann.

      Was wäre das morgen im dunklen geworden!!!! :schock: :cursing:
    • in der Schweiz darf man bei annehmbaren Anhängerkupplungen die Abreissleine auch nicht in die Öse einhängen. Hier muss eine Öse verwendet werden die fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Die Schweizer gehen davon aus, dass sich evtl. die kpl Anhängerkupplung lösen könnte. Bei nichtbeachten 500 Fränkli.

      Mein Renegade: 2,0 Diesel Longitude, Sierra blue, Eibach-Federn und Spurplatten.

    • Ach, das is ja günstig ;(

      Und wie ist das mit ohne Abreißleine?
      Hab so einen ungebremsten 750kg Hänger und der hat ja jetzt nur so eine Schlaufe dran.

      In D meines Erkenntnisstandes noch ohne Belang, aber wie steht es damit im Ausland?

      Ich leg die ja um den Kupplungshaken, damit das nicht aufm Boden so bescheuert scheuert.

      Das Abreißseil zum Auslösen der Anhängerbremse kann ja in einer kleinen Öse eingehakt hängen.
      Aber wo sollte man dann bei Grenzübertritt diese Schlaufe des ungebremsten Hängers hinmachen?
      Im doofen Fall zieht da ja der gesamte Hänger dran und da bräuchte man ja ne zweite AHK :saint:


      Gruß Trailhaker.

      Immer gut, wenn ein guter Freund einen Hänger hat.
      Da kann man ja mal aushelfen :D
    • Trailhaker schrieb:

      Aber wo sollte man dann bei Grenzübertritt diese Schlaufe des ungebremsten Hängers hinmachen?
      Bei den Westfalia-Kupplungen habe ich immer eine angeschweißte Öse an der Quertraverse der Kupplung gesehen, wo das Seil eingehängt werden soll.


      Trailhaker schrieb:

      Hab so einen ungebremsten 750kg Hänger und der hat ja jetzt nur so eine Schlaufe dran.
      Wenn der Hänger keine Bremse hat, kann aber auch kein Seil da sein.



      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Toy4ever ()

    • Aber sicher doch @Toy4ever
      Kein Abreißseil (um die Bremse auszulösen), der ungebremste muss (neuerdings) ein Fangseil/Sicherheitsseil haben.
      Hab jetzt mal rumgeguglt: In Ö reicht es dieses Sicherungsseil um den Haken zu haben.
      In der Schweiz kostet das, doch weiß ich nicht wo ich das drumlegen könnte.
      Und mit nem Karabinerhäkchen das wo dran machen ist ja auch wohl nur pro Forma.



      Bild wird grad net angezeigt: data.motor-talk.de/data/galler…1-5745927215572688227.jpg



      Beim ADAC fand ich: adac-blog.de/strafen-bei-fehlendem-sicherungsseil/

      Gruß Trailhaker