40000km Inspektion

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    Heute abgeholt von der 40.000er/2Jahresinspektion:

    Material:
    Ölfilter 27,93
    Luftfilter 31,75
    Pollenfilter 36,50 (goldbeschichtet?)
    Dichtung 5,08
    Motoröl 91,07
    Bremsflüssigkeit 13,25

    Arbeitszeit:
    Wartung (11AW) 115,50
    Öl+Filterwechsel bei Wartung (2,5AW) 26,25
    Bremsflüssigekit wechseln (3AW) 31,50

    Dann noch Märchensteuer --> 450,81 Euro

    Irgendwie ist das zwischen normal und teuer (subjektive Gefühl).
    Aber so isses halt, hilft ja nix... ...dafür war er gewaschen :rolleyes:
    rot ist blau und plus ist minus, Sch... Elektrik

    TRAILHAWK 4xe 180PS | Kennwood Sound | CommandView-Schiebedach | AHK | Sting-gray | easy Wallbox
  • Finde das geht preislich voll OK. Das wollen andere Händler ohne Öl- und Bremsflüssigkeitswechsel haben.
    Grüße Alex


    P. S.
    Denkt an die Elektrolyte!

    Mein Gladiator: 2021 Gladiator "Sport" mit 2RY, 2SA, CSD, CWA,GCD, MRK, XMF Davor: Jeep Renegade "Upland" - MY 2017 - Command View - 4x4 Active Drive Low - 2.0 MJ - 140 PS - 9 AT - 5" Navi

  • leider ist beim Selbermachen oder das Durchführenlassen durch eine freie Werkstatt die 4jährige Jeep-Garantie verloren. Insbesondere die letzten beiden Jahre (die "Allianz-Automotiv") sind abhängig vom lückenlosen Nachweis aller Inspektionen (seit dem 1. Tag) bei einer Jeep-Vertragswerkstatt. Darüber wird also das Vertragswerkstättennetz finanziert...

    Mein Auto: Jeep Avenger

  • Chrysli schrieb:

    leider ist beim Selbermachen oder das Durchführenlassen durch eine freie Werkstatt die 4jährige Jeep-Garantie verloren. Insbesondere die letzten beiden Jahre (die "Allianz-Automotiv") sind abhängig vom lückenlosen Nachweis aller Inspektionen (seit dem 1. Tag) bei einer Jeep-Vertragswerkstatt. Darüber wird also das Vertragswerkstättennetz finanziert...
    ... das wäre höchst rechtswidrig. Wenn der Service (auch innerhalb der Garantiezeit) von einer freien Werkstatt entsprechend den Herstellervorschriften (!) durchgeführt wird, bleibt nach BGH nicht nur die Gewährleistung, sondern auch die Garantie erhalten. Da kommt auch Jeep nicht drumrum. Eine Klausel, die die Garantieübernahme an den Besuch einer Vertragswerkstatt des Herstellers bindet, ist unwirksam (BGH, Urt. v. 25.09.2013 – Az. VIII ZR 206/12).

    Wie es allerdings nach der Garantie mit Kulanz ausschaut, ist natürlich eine andere Frage.

    Mein Renegade: Longitude MultiAir 1.4 103kW : YoM 3/18 : manual gearbox : Uconnect 8.4 : Navi : KA : Keyless : 215/60R17 auf Diewe : DTE PedalBox

  • Chrysli schrieb:

    leider ist beim Selbermachen oder das Durchführenlassen durch eine freie Werkstatt die 4jährige Jeep-Garantie verloren. Insbesondere die letzten beiden Jahre (die "Allianz-Automotiv") sind abhängig vom lückenlosen Nachweis aller Inspektionen (seit dem 1. Tag) bei einer Jeep-Vertragswerkstatt. Darüber wird also das Vertragswerkstättennetz finanziert...
    Jetzt mal kurz "Off-Topic":

    In den schönen Prospekten stand ja überall was von 4 Jahren Garantie - wo sehe ich die denn "in echt"?
    (also quasi gestempelt und gesiegelt - oder gilt da das Prospekt?)
    rot ist blau und plus ist minus, Sch... Elektrik

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  • turbofred schrieb:


    Jetzt mal kurz "Off-Topic":
    In den schönen Prospekten stand ja überall was von 4 Jahren Garantie - wo sehe ich die denn "in echt"?
    (also quasi gestempelt und gesiegelt - oder gilt da das Prospekt?)
    Beim Renegade hatte ich damals vom Händler ein Zusatzzertifikat erhalten. Das war aber, als die 2+2 Garantie eingeführt wurde. Jetzt beim JL nichts. Ist jetzt wahrscheinlich Routine und das Papier wird gespart.

    Gruß Thomas
    Gruß Thomas


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    Grüße aus dem Bergischen Land

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  • @turbofred Die „Garantieurkunde“ bei meinem Renegade (MY17) ist ein einfaches schwarz/weiß Extrablatt In DIN A5 Querformat, das vom Händler gestempelt in der Einstecktasche auf der letzten Seite des Serviceheftes eingelegt ist. Sie hätte Dir eigentlich von Deinem Händler überreicht werden sollen. Meiner hat mich ausdrücklich darauf hingewiesen und bei Fahrzeugübergabe gezeigt.
    Darauf steht die Händlernr., der Autohausname, eine MVS-Nr (könnte ggf. die Motorversionsnummer sein??), die Fahrgestellnummer, die komplette VIN , ein Kennzeichenfeld, eine Dokumenten-ID, der genuae Modellname, das Datum des Garantiebeginns, dein Name, deine Anschrift. Außerdem der Hinweis, dass die Garantiebedingungen und Umfang im Serviceheft beschrieben sind. Ach ja, und der erwähnte Händlerstempel.
    Die Dauer der Garantie ist nicht vezeichnet, die kannst Du aber sehen, wenn Du dich bei myjeep registrierst. Ausserdem sollte sie in Deinem Kaufvertrag ode Bestellbestätigung genannt sein.
  • vagabund schrieb:

    @turbofred Die „Garantieurkunde“ bei meinem Renegade (MY17) ist ein einfaches schwarz/weiß Extrablatt In DIN A5 Querformat, das vom Händler gestempelt in der Einstecktasche auf der letzten Seite des Serviceheftes eingelegt ist. ...


    ...Die Dauer der Garantie ist nicht vezeichnet, die kannst Du aber sehen, wenn Du dich bei myjeep registrierst. Ausserdem sollte sie in Deinem Kaufvertrag ode Bestellbestätigung genannt sein.
    Die Garantieurkunde hab ich, in myjeep ist am 12.01.2019 (also nach zwei Jahren) die Garantie abgelaufen, im Kaufvertrag steht nix.
    Ich warte mal auf das Bild von Routier, habe parallel noch meinen Freundlichen angetickert, mal sehen.

    Danke für die Tipps, melde mich nach neuer Info, dann soll's auch mit dem OT gut sein
    (schlechtes Gewissen...)
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  • @turbofred Bitteschön. Keine Ursache. Danke für die ausführliche Kostenaufstellung. Bei mir ist es im Mai dann auch soweit. 30.000km oder nach 2 Jahren (Benziner hat 15.000/Intervalle). Die anfallenden Arbeiten sind ziemlich identisch. Nur Zündkerzenwechsel kommt laut Wartungsplan noch dazu. Mal sehen was ich dann zahlen muss. Habe ja ein paar Händler im Umkreis zur Auswahl.
  • Chrysli schrieb:

    Das zitierte BGH-Urteil bezieht sich auf entgeltliche Garantieverträge. Die 4 Jahre Jeep-Garantie (konkret geht es um die 2 Anschlussjahre) sind aber unentgeltlich. Daher darf der Garantiegeber die Garantie von der Einhaltung der Garantiebedingungen abhängig machen.
    Danke für die interessante Information! Dieser feine Unterschied war mir nicht bewusst.
    Grüße Alex


    P. S.
    Denkt an die Elektrolyte!

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  • Chrysli schrieb:

    Das zitierte BGH-Urteil bezieht sich auf entgeltliche Garantieverträge. Die 4 Jahre Jeep-Garantie (konkret geht es um die 2 Anschlussjahre) sind aber unentgeltlich. Daher darf der Garantiegeber die Garantie von der Einhaltung der Garantiebedingungen abhängig machen.
    Ja, da das Urteil bezieht sich auf entgeltliche Verträge und weist auch im Urteil daraufhin. Die Klausel ist aber bei entgeltlichen und unentgeltlichen Verträgen idR die gleiche und damit mE grundsätzlich unwirksam.
    Wo es eher kritisch wird - wie in Deinem zweiten Satz angedeutet - ist die Unterscheidung der Garantie für Neuwagen und Gebrauchtwagen in dem Urteil. Die Garantie für Neuwagen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann damit an Bedingungen geknüpft werden. Daran ändert das BGH-Urteil tatsächlich nichts. Dafür gibt es aber dankenswerterweise die neue GVO der EU von 2010. Danach dürfen die Hersteller wiederum ihre Garantie nicht von Inspektionen in der eigenen Werkstatt abhängig machen. Der ADAC bringt es für Neuwagen auf den Punkt:
    „Nach einer EU-weiten Regelung (der so genannten Kfz- Gruppenfreistellungsverordnung) müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt. Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Der Haken dabei: Nach Ablauf der Garantie beteiligt sich der Hersteller manchmal aus Kulanz an Reparaturkosten. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung handelt, wird diese oft abgelehnt, wenn vorangegangene Arbeiten am Fahrzeug nicht lückenlos in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt durchgeführt wurden. Kulanz scheidet meist ebenfalls aus, wenn es sich um einen Re-Import handelt sowie gewisse Laufleistungs- und Altersgrenzen überschritten sind.“

    Deshalb meine ich weiterhin: Durch eine Inspektion in einer freien Werkstatt - nach Herstellervorgabe - bleibt die Garantie erhalten. Eine entgegengesetzte AGB-Klausel ist nach BGH (ok, nur eindeutig für Gebrauchte) unwirksam; das ganze bezieht sich nach GVO aber auch auf Neuwagen mit Herstellergarantie.
    Nur, wie gesagt, mit Kulanz schaut es dann eher schlecht aus.

    Ich streite mich aber nicht mit eurer Werkstatt rum; einige Autohäuser veröffentlichen dass aber teilweise schon freiwillig.

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  • Jacky schrieb:

    Die Garantie für Neuwagen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann damit an Bedingungen geknüpft werden. Daran ändert das BGH-Urteil tatsächlich nichts.

    Jacky schrieb:

    Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.


    Das heißt aber doch im Klartext, der Hersteller darf die Garantie aber aus jedem anderen beliebigen Grund verweigern, nur die Formulierung entscheidet. Wenn der also einen Grund finden will, findet er einen und die ganze Diskussion (incl. der ATU-Werbung im TV) ist schon wieder obsolet. Schlimmstenfalls wird eben ein Mangel zum "Stand der Technik" erklärt.

    Abgesehen davon, werden sich Besitzer von recht neuen Fahrzeugen ohnehin selbst ins Knie schießen, wenn sie nicht in die Vertragswerke gehen. Die ganzen Nachbesserungen am Fahrzeug, die heimlich still und leise idealerweise ohne Information des Kunden gemacht werden, bekommt man in der freien Werkstatt nicht.
  • Ich will es mal deutlicher formulieren:

    Garantieverträge bei Neuwagen: Ja, bei diesen ist nach der EU-Verordnung ein Ausschluss der Garantie für den Fall, dass die Wartung nicht bei einem Vertragshändler durchgeführt, unwirksam. ABER: Das gilt nur für die Herstellergarantie. Für Anschlussgarantien gilt dasselbe wie für Gebrachtwagengarantien mit der von mir genannten Unterscheidung zwischen Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit. Und jetzt wird klar, warum Jeep nicht 4 Jahre Herstellergarantie gibt, sondern die beiden letzten Jahre über die Allianz, also eine 2+2 Jahre-Garantie. Die letzten beiden Jahre sind also keine Werksgarantie des Herstellers, sondern eine Garantieversicherung, die nach den Regeln der unentgeltlichen Gebrauchtwagengarantie zu bestimmen ist.

    Mein Auto: Jeep Avenger

  • Ich sehe aber auch während der 2-jährigen Herstellergarantie genügend Ansatzpunkte, wie sich der Hersteller herauswinden könnte, sofern er es beabsichtigt. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei paar Stiefel.