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Dashcam II

  • Ausschalten am OBD Stecker ist richtig. D.h. er ist bei laufendem Motor an und geht bei ausgeschaltenem Motor nach 5 Min vom Stromnetz. Daran anschließen geht die Dashcam aus und sollte es auch bleiben.
    "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

    Mein Compass: Limited, 170HP Benzin, ausgestattet vom "Dashcam- Messias"

  • Noch ein Update: Kollegin meiner Frau musste, auf dem Weg in die Firma, vor der Ampel als 2. bremsen. Die Dritte schaffte es nicht mehr, schob Nr. 2 auf Nr. 1, der Klassiker. Die Kollegin hatte in der Fa. den ganzen Nachmittag abgekotzt, da nun eine recht divergente Diskussion auf der Strasse entstand. Würde uns nicht passieren :1f61c: . Zum Glück hatten einige geschickte Fragen der Polizei in dieser Situation zur Aufklärung beigetragen (z.B.: die Frage an Nr. 1 ob sie 1 oder 2 Rumpler gespürt hatte :261d: ).
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    Mein Compass: Limited, 170HP Benzin, ausgestattet vom "Dashcam- Messias"

  • ..ist richtig blöd gelaufen,
    Und, das schlimmste kommt aber noch.
    Egal wer Schuld ist, hier wird jeder mit 33% am Schaden beteiligt werden..
    Ist die Regel bei solchen "Massenunfällen".

    Grüße
    .....Aoerdynamik ist was für Ingenieure die keine Motoren bauen können... Enzo Ferrari

    Mein Grand Cherokee: 2014 GC SRT 6.4 "Black Vapor", Opel Mokka 2022 1.2L 130-PS

  • Auch wenn ich meiner Versicherung beweisen könnte, dass ich, vor der Kollision von hinten, bereits friedlich gestanden habe? Ich hab gelesen, auch KFZ Versicherungen sind an Dash Cam Videos sehr interessiert.
    "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

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  • eVent schrieb:

    Auch wenn ich meiner Versicherung beweisen könnte, dass ich, vor der Kollision von hinten, bereits friedlich gestanden habe? Ich hab gelesen, auch KFZ Versicherungen sind an Dash Cam Videos sehr interessiert.

    ..bringt nix...haben die Versicherungen untereinander so geregelt, das bei "Massenunfällen", der Schaden aufgeteilt wird.
    Selbstredend mit Belastung des SFR.. !
    Der Grund ist einfach, damit keine Versicherung bei solch einem "Massen"-Schaden Zahlungsunfähig wird.

    Kannst es aber gerne Versuchen..kostet ja nix..
    .....Aoerdynamik ist was für Ingenieure die keine Motoren bauen können... Enzo Ferrari

    Mein Grand Cherokee: 2014 GC SRT 6.4 "Black Vapor", Opel Mokka 2022 1.2L 130-PS

  • Ich glaub aber, damit ist eine Massenkarambolage, z.B. bei Nebel auf der AB gemeint und nicht 3 Pkw auf der Bundesstraße....
    Mit etwas Befragungsmühe lassen sich die Muttis ja - wie geschrieben - noch entwirren.
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  • Oh, so einen Sandwich-Unfall hatte ich schon in Las Vegas, auf dem Weg zum Flughafen und zur Heimreise. Rote Ampel, vorne Taxi, dann unser Ford Escape und mit Karacho von hinten ein Hotelshuttlebus X(
    Aber der Taxifahrer sagte schon gleich, daß wir ihm nicht drauf gerauscht sind und gab das auch dem coolen Motorad-Cop vom LVPD zu Protokoll. Aber erklär mal sowas der Autovermietung und deren Versicherung. ;(
    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

    Walter Röhrl

    Mein Wrangler: Wrangler JL Rubicon MY21 2.0l T-GDI in Sting Gray, Hardtop, AHK, BF Goodrich T/A KO2 -/- Renegade Limited MY20, Granite Crystal, 6 Gang MT 4x4, 2.0 Multijet

  • Toy4ever schrieb:

    Dilldappe schrieb:

    Aber erklär mal sowas der Autovermietung und deren Versicherung.
    Bei mir gabs da beide Male nix zu erklären, als der Mietwagen in USA zu Bruch ging. Zettel ausgefüllt, neues Auto bekommen und nie wieder was davon gehört.
    Die Abgabe am Flughafen war noch einfach: dem verdutzen Kerl den Schlüssel der kaputten Karre in die Hand drücken und am Schalter den Wisch von der Polizei zeigen, den sie sich kopiert haben. Aber dann klingelte Wochen später das Telefon und eine Dame mit einem fürchterlichen amerikanischen Slang wollte Aufklärung über den Vorfall haben. Als ob ich aus dem Stehgreif Versicherungsenglisch könnte ... :/ ;(
    "Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."

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  • Toy4ever schrieb:

    Echt? Bei Avis und Alamo kam da nie was.
    Vielleicht lag es einfach daran, daß die Tante am Flughafenschalter nichts weiter gemacht hat als den Polizeizettel zu kopieren ohne uns groß über den Vorfall zu befragen. Die Versicherungsfrau konnte schlichtweg damit nichts anfangen. Dann mußte ich ihr irgendwie klar machen, wer da wem wo drauf gefahren ist und wo unser Auto stand. Die Versicherung des Busses war ja am dransten mit zahlen. Von der kam übrigens noch ein Wisch, daß sie uns $800 pro Nase zahlen, wenn wir unterschreiben, daß wir sie nicht auf medizinische Folgeschäden verklagen. Vermutlich wäre da noch mehr drin gewesen, aber ohne amerikanischen Anwalt zur Hand haben es dabei belassen und den Scheck eingelöst. ^^
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  • Wer einen Microwellenhersteller auf Hunderttausende verklagen kann, weil die Katze zwar trocken aber inaktiv wurde, wäre bei dem Unfall vermutlich als Millionär rausgekommen :1f609:
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  • Das wäre vermutlich auch im Land der unbegrenzten Schadensersatzforderungen schwer geworden, wir waren ja noch nicht mal beim Arzt deswegen. :whistling:
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  • ADAC

    Ich würde nicht gegenüber der Polizei mit der Dashcam werben. Schlussendlich ist in einem möglichen Gerichtsverfahren nur die Unfallsequenz von Bedeutung. Eine (unzulässige) Daueraufnahme kann dann nicht mehr bewiesen werden. Über die Nutzung von Filmaufnahmen vor Gericht gibt es schon positive Urteile.

    Mein Vorgehen wäre folgendes:
    SD Karte wird vor Eintreffen der Polizei aus dem Gerät entfernt. Die Kamera an sich ist nicht verboten. Unfallsequenz wird ggf. als 3 Minütige Loop-Aufnahme später im Streitfall dem gegnerischen Anwalt als potentielles Beweismittel präsentiert.

    Streitwertige Unfallschäden liegen i.d.R. weit über 500€. Im schlimmsten Fall zahlt man die Strafe, jedoch nicht die 50% Schuldanlastung eines doppelten Totalschadens aufgrund mangelnder Zeugen. Kann in der Bilanz ein günstigeres Ergebnis darstellen ;)
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  • Die Gefahr besteht rein theoretisch. Geht es aber um eine Risikobewertung im Hinblick auf die Gefahr in eine Fahrzeugkontrolle zu geraten, so hätte ich bis heute auf einen Führerschein verzichten können. Und dann, bei der Armada an Sensoren, die sich beim Compass um den Rückspiegel gruppieren, auch noch das Kameraobjektiv herauszufiltern, wohlmöglich bei Nacht, wo eher der Alkoholkonsum und der Klappenauspuff im Focus steht, halte ich für unwahrscheinlich.
    "Wenn ich es genieße, das Leben zu hassen, dann hasse ich es nicht, sondern genieße es!"

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  • eVent schrieb:

    ADAC

    Ich würde nicht gegenüber der Polizei mit der Dashcam werben. Schlussendlich ist in einem möglichen Gerichtsverfahren nur die Unfallsequenz von Bedeutung. Eine (unzulässige) Daueraufnahme kann dann nicht mehr bewiesen werden. Über die Nutzung von Filmaufnahmen vor Gericht gibt es schon positive Urteile.

    Mein Vorgehen wäre folgendes:
    SD Karte wird vor Eintreffen der Polizei aus dem Gerät entfernt. Die Kamera an sich ist nicht verboten. Unfallsequenz wird ggf. als 3 Minütige Loop-Aufnahme später im Streitfall dem gegnerischen Anwalt als potentielles Beweismittel präsentiert.

    Streitwertige Unfallschäden liegen i.d.R. weit über 500€. Im schlimmsten Fall zahlt man die Strafe, jedoch nicht die 50% Schuldanlastung eines doppelten Totalschadens aufgrund mangelnder Zeugen. Kann in der Bilanz ein günstigeres Ergebnis darstellen ;)
    Da ist auch ein Entfernen einer Speicherkarte nutzlos!

    Dazu hilft ein Blick ins Handbuch, Seite 261:

    ERWEITERTES
    UNFALLSCHUTZSYSTEM
    (EARS)
    Dieses Fahrzeug ist mit einem erweiterten
    Unfallschutzsystem ausgestattet.
    Weitere Informationen zum erweiterten Unfallschutzsystem
    (EARS) finden Sie unter
    „Rückhaltesystem“ in „Sicherheit“.

    EREIGNISDATENSPEICHER
    (EDR)

    Dieses Fahrzeug ist mit einem Ereignisdatenspeicher
    (EDR) ausgestattet. Der Hauptzweck
    eines EDR ist, Daten aufzuzeichnen,
    die zum Verständnis des Verhaltens der Fahrzeugsysteme
    unter bestimmten Unfallsituationen
    oder Situationen mit akuter Unfallgefahr
    beitragen, wie bei der Auslösung eines
    Airbags oder einem Hindernis.
    Weitere Informationen zum Ereignisdatenspeicher
    (EDR) finden Sie unter „Rückhaltesysteme“
    in „Sicherheit“.
    Gruß Fr@nky

    Mein Cherokee: Trailhawk 2.0 T-GDI MY 2019 EZ 08/20 in Firecracker Red mit Falken Wildpeak AT3WA / THULE WingBar Edge schwarz / VOLL bis auf Panorama Dach

  • Wir sind bei der SD Karte einer Dashcam. Es geht um den möglichen Konflikt mit der DSGVO beim Filmen von öffentlichen Flächen. Kann es sein, dass Du den Thread nicht verstanden hast?
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    Mein Compass: Limited, 170HP Benzin, ausgestattet vom "Dashcam- Messias"

  • eVent schrieb:

    ... Es geht um den möglichen Konflikt mit der DSGVO beim Filmen von öffentlichen Flächen. Kann es sein, dass Du den Thread nicht verstanden hast?

    Kleiner Einwand. Es geht nicht um die DSGVO. Diese behandelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Aufnahmen von Dashcams fallen imho nicht darunter.

    Wrangler JLU 2.2 CRDi Rubicon MY20, schwarz, Sicherheits- und Technologie-Paket, Sky One-Touch Power Soft Top, AEV 2.5 und div. andere Spielsachen

    bis 08.2020 Compass Trailhawk MY19 in Granite Crystal, Leder-, Sound-, Park- und Premiumpaket, AT3 225/65/17, Rhino-Rack Pioneer Platform