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GPS Tracker an fremden Fahrzeugen anbringen

    • GPS Tracker an fremden Fahrzeugen anbringen

      Ist in der Schweiz tatsächlich erlaubt ! In Deutschland nicht.
      Weil hier grad auch das Thema Kennzeichen von fremden Autos auf Bildern wieder thematisiert wurde finde ich in diesem Zusammenhang die oben erwähnte Tatsache schon speziell. Grad auch weil bei der Anwendung von Dashcams immer noch viel Unsicherheit besteht und Google Gesichter, Kennzeichen usw. (z.B. bei Streetview) löschen muss.
      Gefilmt, fotografiert, überwacht wird immer und überall. Mit entsprechender Software (z.B. Android Geräte Manager) kann man den Standort eines Smartphones überwachen.
      Auch im Zusammenhang mit dem von der EU vorgeschriebenen eCall ist der Umstand, dass man einerseits in der Schweiz jemanden so überwachen darf, andererseits in der EU eine Dashcam in den meisten Fällen eigentlich nur im Bedarfsfall aktiviert werden dürfte um Informationen zu sammeln, stimmt irgendwie schon nachdenklich.

      Fazit: Mit dem eCall wird dann auch das Anbringen eines GPS Trackers überflüssig. Da genügt ein Anruf beim Fahrzeughersteller, dem Kollegen in der Werkstatt oder beim Richter und er genehmigt das Absaugen der Daten. Der nächste Schritt wird dann sein, dass alle Daten immer und überall gesammelt, nach einer gewissen Zeit gelöscht oder bei Bedarf verwendet werden. Und mir ist das eigentlich wurscht solange die Demokratie funktioniert und die Daten save sind. Aber wie lange....?
    • Oups, sorry...




      Wenn am Auto ein GPS-Tracker klebt, die Polizei aber nichts tut
      Weil er per Peilsender überwacht wird, wendet sich ein Berner Autofahrer verzweifelt an die Polizei. Dennoch wird nicht ermittelt. Es liege keine Straftat vor, sagt das Obergericht.




      Es war ein schöner Frühlingstag im Mai, als der Mann sein Auto in Brügg im Seeland in eine Garage brachte. Irgendwas mit dem Parksensor stimmte nicht, sein Fahrzeug zeigte eine Fehlermeldung an. Das Auto wurde mit dem Lift in die Luft gehoben. Dann folgte der Schock: Unten am Auto war mit Klebestreifen ein blaues Paket angebracht. Eine Bombe? Die Sprengstoffspezialisten der Polizei rückten aus, röntgten den Kasten und gaben Entwarnung – zumindest explodieren konnte die Box nicht. Dafür aber den genauen Aufenthaltsort des Fahrzeugs ins Internet übermitteln: Es handelte sich um einen GPS-Tracker mit einer integrierten SIM-Karte.
      Für den Fahrzeugbesitzer machte plötzlich alles Sinn: Die seit zwei Wochen aufleuchtende Fehlermeldung des Parksensors, Fahrzeuge, die ihm am Morgen gefolgt waren, wobei er auch mit einer Videokamera gefilmt wurde. Er ist sich sicher: Es ist eine Versicherung, die ihn da überwacht. Im Vorjahr war er in eine Schlägerei verwickelt, aus der Versicherungsansprüche resultierten (siehe Text rechts). Der Mann fürchtet sich vor seinen Verfolgern und hofft, dass die Polizei sie dingfest macht. Er sei durch den Vorfall massiv psychisch geschädigt und habe Angst in seiner eigenen Wohnung, gab er zu Protokoll.
      GPS-Tracker sind laut Obergericht nicht strafbar
      Doch der Mann wird enttäuscht. Drei Monate später flattert bei ihm ein Brief ins Haus. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland will im Fall nicht ermitteln, heisst es in der Verfügung. Einen GPS-Tracker an einem fremden Fahrzeug anzubringen, sei nicht verboten.
      Der Mann protestiert dagegen beim bernischen Obergericht; er wollte die bestraft sehen, die ihn im Mai verfolgt hatten. Doch das Obergericht gab der Staatsanwaltschaft recht, wie es im kürzlich veröffentlichten Entscheid heisst. Die Argumentation des Gerichts: Wenn das eigene Auto per GPS-Tracker überwacht wird, also aufgezeichnet wird, wo es steht und wohin es fährt, dann würden nur Daten gesammelt, die sowieso sichtbar seien. Sprich: Jeder könne auch ohne GPS-Tracker ein Auto beobachten. Zudem gehe aus den GPS-Daten nicht hervor, wer mit dem Auto gefahren sei und wohin die Person schliesslich gegangen sei.
      Experte findet Urteil bedenklich
      Datenschutzexperten hingegen sind mit dem Entscheid des Berner Obergerichts nicht einverstanden. So etwa Martin Steiger, Rechtsanwalt aus Zürich. Er findet das Urteil stossend, wie er auf Anfrage sagt. Wenn jemand beispielsweise mit dem Fahrzeug zur Arbeit pendle oder auf dem eigenen Grundstück parkiere, dann beziehe sich der Parkierort des Fahrzeugs sehr wohl auf eine Person – und könne ausserdem dazu dienen, mit wenig Aufwand ein sogenanntes Persönlichkeitsprofil zu erstellen.
      Ein Persönlichkeitsprofil ist eine Zusammenstellung von Daten, die einzeln harmlos sind, in einem Profil verdichtet aber viel über einen Menschen aussagen. Wenn man die betreffende Person nicht informiere, handle man widerrechtlich. «Im Zweifelsfall muss die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnen. Wenn kein Straftatbestand erfüllt ist, kann sie das Verfahren einstellen», sagt Steiger. Doch wie könne sie wissen, dass die Person, die das Auto überwacht hat, nicht ein verbotenes Persönlichkeitsprofil erstellt hat?
      In Deutschland verboten
      Steiger kritisiert nicht nur die Berner Justiz, sondern auch die Rechtslage. «Wenn jemand einen GPS-Tracker an ein Auto montiert, wird eine Grenze überschritten», sagt Steiger. Im heutigen Schweizer Datenschutzgesetz sei dieser Fall nicht ausdrücklich vorgesehen. Anders in Deutschland: Dort hat der Bundesgerichtshof bereits 2013 den Grundsatzentscheid gefällt, wonach das Überwachen per GPS strafbar ist. In der Schweiz hingegen gibt es sozusagen keine Urteile zur Strafbarkeit von GPS-Trackern. Umso richtungsweisender ist also der Entscheid des Berner Gerichts.
      Nun hofft Steiger auf die Revision des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Mit dem aktuell vorgesehenen Entwurf hätte der Mann aus Brügg mehr Chancen gehabt, dass in seinem Fall ermittelt wird, ist Steiger überzeugt. Doch das dürfte noch dauern: Vor einigen Wochen hat die vorberatende Kommission des Nationalrats entschieden, nur eine Teilrevision umzusetzen, um den Schweizer Datenschutz möglichst schnell «Schengen»-tauglich zu machen. Die per GPS-Tracker überwachten Schweizer und Schweizerinnen müssen warten. Der Fahrzeughalter hätte noch die Möglichkeit, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Steiger ist skeptisch. «Für erfolgreiche Ermittlungen ist es irgendwann schlicht zu spät», sagt er.
      Wurden Sie auch mit moderner Überwachungstechnik verfolgt? Haben Sie Erfahrungen mit rücksichtslosen Versicherungen gemacht? Melden sie sich bei uns unter simon.preisig@derbund.ch (Der Bund)

      Erstellt: 01.02.2018, 06:42 Uhr
    • Das ist in der Schweiz erlaubt?

      Für mich besteht schon die erste Straftat, beim Anbringen des Senders an „meinem“ Auto !!

      Man stelle sich vor jemand fremdes klebt was an das eigene Auto?
    • Der bekommt dann auch was geklebt wenn er erwischt wird und nicht schneller ist als ich ;) :P .
      Wer sich nicht schmutzig macht, ist nicht ganz sauber ;) :thumbsup: .

      Mein Wrangler: JLU Sahara/ Overland MY 20, 2 L Benziner, T-GDI, Vollausstattung, matt schwarz foliert, SkyOne, AHK, BFG KO2 285/70 r17 auf Bawarrions; Meine Ex Jeeps: Compass Trailhawk MY 19; Renegade Limited MY15

    • xantia schrieb:

      Mit dem eCall wird dann auch das Anbringen eines GPS Trackers überflüssig
      Wie gut, dass Dinge auch kaputt gehen - Kollegen haben ihren neuen Perso auch gleich nach Erhalt in die Mikrowelle geschmissen, damit der RFID-Chip nicht mehr funktioniert.
      Aus Erfahrung weiß ich, dass elektronische Bauteile kaputt gehen, wenn man sie unter Spannung für kurze Zeit in Wasser einlegt. Und irgendwo werde ich dann das Steuergerät vom eCall finden, sobald Missbrauch bekannt wird.

      Aber ich glaube, das gibt öffentlichen Ärger, wenn eCall missbraucht wird.
      Einfacher ist es doch die Daten der Maut-Brücken auszuwerten. Das kann man später als Systemfehler vertuschen, falls es doch mal publik wird. Die Rechenpower nimmt ständig zu. Das Dürfte mittlerweile für unseren Staat doch kein Problem mehr darstellen, heraus zubekommen, wann ich nun in Stuttgart war und wann in München - wenn es denn jemand wollte. Will aber keiner.
      Ach und dann sind ja noch die Handy-Funkzellen da. Da sieht man ja auch wo mein Handy war. (Für Xantia: Mein Natel :D )

      Den GPS-Tracker am fremden Auto finde ich aber wirklich dreist. Wenn das denn in der Schweiz erlaubt ist, warum gibt es denn noch keinen Verein, der dort alle Polizeiautos trackt? Dann weiß man endlich wo die sich bewegen.
    • bumlux schrieb:

      (Für Xantia: Mein Natel :D )

      Wenn das denn in der Schweiz erlaubt ist, warum gibt es denn noch keinen Verein, der dort alle Polizeiautos trackt? Dann weiß man endlich wo die sich bewegen.
      Natel! Du kennst dich aus mit unseren Fachbegriffen :023:

      Und wo sich die Polizei bewegt ist allgemein bekannt: An verkehrstechnisch gefährlichen Orten wo häufig Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit passieren :D ..... brauchste keine Tracker
    • Hai,

      interessanter Artikel, danke dafür.

      Ich denke dass es auf Dauer zur Selbstverständlichkeit wird dass solche Daten gesammelt werden. Auf bem Mobiltelefon ist man ja nachvollziehbar. Die Daten des GPS ohnehin. Das System gehört ja zum US-Militär.
      Außerdem protokolliert der Müdigkeitsassistent einiger Hersteller das Fahrverhalten. Und wehe man hält nach Aufforderung nicht an... Dass das auch in der Schweiz problematisch sein kann, weiß der ehemalige Vorsitzende der Schweier FDP Müller wohl genau.

      Insofern mache ich mir da keine Illusionen dass im Falle eines Falles ein Richter die Analyse der Fahrzeugdaten freigibt bzw. die Autohersteller dazu verdonnert.

      Grüßle :)
      Ex: Jeep Cherokee Trailhawk, Mercedes Benz GL 350d, Mercedes Benz E 200 T, Mercedes Benz 190E

      Mein Cherokee: Ex Cherokee Trailhawk