Grundsätzlich gilt natürlich eine Rücksichtspflicht - übrigens von allen Verkehrsteilnehmern - sowie auch eine Haftung, wenn fahrlässig / grob fahrlässig oder gar vorsätzlich ein Schaden verursacht werden sollte.
(Ich mag z.B. diese Möchtegerne-Rennfahrer, die auf der Straße fahren obwohl ein ausgewiesener Radweg da ist, überhaupt nicht, denn sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer)
Ich bin prinzipiell aber gegen eine Über-Regulierung und finde es sehr schön, dass zumindest zwei der östlichen Bundesländer noch einige "offene" Gesetzte haben, die es uns ermöglichen, Wege zu erkunden, die in entlegenere Regionen führen... und auch die gibt es im Osten noch. Hier gilt noch: erlaubt ist, was nicht verboten ist anstatt: Ich verbiete erst einmal alles und gebe dann - eventuell noch gegen Geld - Sondergenehmigungen aus.
Waldbrandstufen sollten übrigens nicht nur die Offroader berücksichtigen, sondern alle Verkehrsteilnehmer.
Gruß Pete
gesendet von Pete
My Omaha Orange
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Jeep Renegade Trailhawk 2,0 D mit 170 PS und 9 Gangstufen Automatik, Omaha Orange, ROLA Dachkorb Sandbleche + Bergegeschirr nach Lage. Trekfinder Federn (plus 3cm), Spurplatten 5mm, AT-Reifen 225/65 R 17, Zusatzscheinwerfer vorne / hinten am Dachkorb, Reserverad "on top".
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Mein Renegade: höher gelegter Jeep Renegade Trailhawk, 2,0 D, 170 PS, Omaha Orange